Unterbringungsnahe Migrationssozialarbeit (MSA 1) Referenznummer der Bekanntmachung: 64/2022 Gb III.EU
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Perleberg
NUTS-Code: DE40F Prignitz
Postleitzahl: 19348
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-prignitz.de
Adresse des Beschafferprofils: http://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter
Abschnitt II: Gegenstand
Unterbringungsnahe Migrationssozialarbeit (MSA 1)
Gemäß § 2 Abs. 1 S. 1 Gesetz über die Aufnahme von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen im Land Brandenburg (Landesaufnahmegesetz - LAufnG) wurde dem Landkreis Prignitz die Aufgabe der Aufnahme, vorläufigen Unterbringung und migrationsspezifischen sozialen Unterstützung von Personenkreisen nach § 4 LAufnG als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung übertragen. Die Rahmenbedingungen hierzu sind in der Verordnung über die Durchführung des Landesaufnahmegesetzes (LAufnGDV) sowie in der Verordnung über die Kostenerstattung nach dem Landesaufnahmegesetz (LAufnGErstV) geregelt.
Der Landkreis Prignitz hat für die Wahrnehmung seiner Pflichtaufgabe der unterbringungsnahen Migrationssozialarbeit zum 01.03.2023 bis zum 31.12.2026 einem geeigneten Dritten, nichtstaatlichen Träger der Sozialen Arbeit, nach § 12 Abs. 2 S. 1 LAufnG i. V. m. § 14 Abs. 2 LAufnGDV beauftragt.
Landkreis Prignitz
Auftragsgegenstand ist die Übernahme und Durchführung der unterbringungsnahen Migrationssozialarbeit von zugewiesenen Personenkreisen nach den im Land Brandenburg geltenden Vorschriften (LAufnG, LAufnGDV, LAufnGErstV).
Die zugewiesenen Personenkreise richten sich nach § 4 LAufnG.
Zum 01.03.2023 wird eingeschätzt, dass ca. 850 Personen einen Anspruch auf unterbringungsnahe Migrationssozialarbeit für ein gesamtes Jahr (01.01. - 31.12.) haben, unabhängig davon, ob ihr Schutzgesuch anerkannt und sie damit einen Rechtskreiswechsel in das zweite bzw. zwölfte Sozialgesetzbuch (SGB II/SGB XII) vollziehen.
Die Unterbringung der Personen nach dem LAufnG im Landkreis Prignitz erfolgt dezentral in zwei Wohnraumverbünden. Derzeit werden für die Unterbringung 294 Wohnungen bereitgestellt.
Die Aufgaben der unterbringungsnahen Migrationssozialarbeit umfassen sozialarbeiterische Hilfestellungen, Vermittlung von Informationen und weitergehende Hilfsangebote nach § 13 Abs. 2 bis 5 LAufnGDV in Verbindung mit der LAufnGDV Anlage 4 Nr. 2.1.
Die Qualitätsanforderungen der unterbringungsnahen Migrationssozialarbeit bemessen sich nach § 12 Abs. 1 S.1 LAufnG i. V. m. § 13 LAufnGDV i. V. m. Anlage 4 Nr. 3 LAufnGDV.
Für das einzusetzende Personal gilt die Bemessungsgrundlage nach § 6 LAufnGErstV i. V. m. Anlage 2 Nr. 2 LAufnGErstV.
Die personellen Voraussetzungen ergeben sich aus § 12 Abs. 1 S. 1 i. V. m. § 13 LAufnGDV i. V. m. Anlage 4 Nr. 3.5 zur LAufnGDV.
Die Vergütung erfolgt je Erstattungsfall und in Anlehnung an die jährliche Erstattungspauschale durch das Land Brandenburg an den Landkreis Prignitz (§ 6 Abs. 1 S. 1 LAufnGErstV). Die vom Bieter angebotene max. "Pro-Kopf-Jahrespauschale (Preisblatt) durfte über die preisliche Obergrenze von max. [Betrag gelöscht] EUR nicht hinausgehen. Anderenfalls wäre das Angebot nicht gewertet worden.
Wegen weiterer Einzelheiten wurde auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Perleberg
NUTS-Code: DE40F Prignitz
Postleitzahl: 19348
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation in diesem Verfahren erfolgte ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform "Vergabemarktplatz Brandenburg" (https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/company/welcome.do).
Bieterfragen wurden daher ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform an die Vergabestelle gerichtet. Die Beantwortung von Bieterfragen und etwaige Anpassungen der Vergabeunterlagen wurden ebenfalls ausschließlich über die Vergabeplattform kommuniziert. An der Ausschreibung interessierte Unternehmen wurde deshalb empfohlen, sich auf der Vergabeplattform zu registrieren.
Art der akzeptierten Angebote:
- Elektronisch in Textform
- Elektronisch mit fortgeschrittener elektronischer Signatur
- Elektronisch mit qualifizierter elektronischer Signatur
Das Fehlen, die Unvollständigkeit und/oder die Fehlerhaftigkeit von geforderten Angaben/Unterlagen sowie das Fehlen geforderter Preisangaben konnte dazu führen, dass das Angebot nicht gewertet wurde. Die Vergabestelle hatte sich vorbehalten, diese Angaben/Unterlagen nach Maßgabe von § 56 VgV nachzufordern und bei Bedarf entsprechende Aufklärungen herbeizuführen.
Der Landkreis Prignitz als Auftraggeber unterlag im Hinblick auf die Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen diversen Gremienvorbehalten, was sich entsprechend auf die Auswahl des zu bezuschlagenden Bieters sowie auf den Zeitpunkt der Zuschlagserteilung ausgewirkt hat, ebenso wie auf die vorgelagerte Frage, ob überhaupt ein Zuschlag im Vergabeverfahren erteilt werden kann.
Weitere Einzelheiten zum Vergabeverfahren, sowie für die Angebotsabgabe, waren den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Das kostenlose Herunterladen der Vergabeunterlagen ist unter der URL: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de möglich.
Die Nummer des Vergabeverfahren beim Vergabemarktplatz Brandenben kannurg lautet "CXP9Y50R12B".
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y506HH9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Frist zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist in §160 Abs. 3 GWB war wie folgt geregelt:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und ggü. dem Auftraggeber (AG) nicht innerhalb einer
Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe
ggü. dem AG gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagenerkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der Frist zur Angebotsabgabe ggü. dem AG gerügt werden;
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Frist zur Angebotsabgabe, bis zu der gerügt werden muss, endet gem. Ziffer IV.2.2 am 06.12.2022 um 09:00 Uhr. Spätere Geltendmachung ist nicht möglich.