Leasing eines Umschlagbaggers mit Mehrschalengreifer Referenznummer der Bekanntmachung: VST-23-03
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lauchhammer
NUTS-Code: DE40B Oberspreewald-Lausitz
Postleitzahl: 01979
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.schwarze-elster.de
Abschnitt II: Gegenstand
Leasing eines Umschlagbaggers mit Mehrschalengreifer
Gegenstand der Ausschreibung ist das Leasing eines Umschlagbaggers mit Mehrschalengreifer und Schutzbelüftungsanlage mit einem Dienstgewicht von mind. 20 Tonnen. Der Leasingzeitraum beträgt 48 Monate.
Bio-Energie-Zentrum (BEZ) Freienhufen Bergmannstraße 44 01983 Großräschen
Gegenstand der Ausschreibung ist das Leasing eines fabrikneuen Umschlagbaggers mit Mehrschalengreifer und Schutzbelüftungsanlage mit einem Dienstgewicht von mind. 20 Tonnen. Der Leasingzeitraum beträgt 48 Monate. Der Bagger soll für die Sortierung von Sperrmüll eingesetzt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Eigenerklärung über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf eine andere Weise über die erlaubte Berufsausübung
- Eigenerklärung des Bieters, dass er Mitglied in einer Berufsgenossenschaft ist
- Erklärung über den Gesamtumsatz einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags,
- Erklärung Unteraufträge / Eignungsleihe,
- Verpflichtungserklärung bei Unteraufträgen nach § 36 VgV,
- Verpflichtungserklärung bei Eignungsleihe nach § 47 VgV,
- Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung
- Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Wertes, des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftraggebers, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
- Angabe der Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräften
- technische Datenblätter für den angebotenen Umschlagbagger
- Der Bagger muss mindestens der Abgasnorm EU V entsprechen.
- Eigenerklärung, das keine zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB sowie nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz, Mindestlohngesetz sowie Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz vorliegen;
- Eigenerklärung, dass keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen,
- Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576,
- Es ist eine Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG sowie ggf. eine Vereinbarung zwischen Bieter /Auftragnehmer/Nachunternehmer/Verleiher von Arbeitskräften und ggf. weiten Nachauftragnehmern mit dem Angebot vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y956HWZ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der aktuellen Fassung (zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.03.2017, BGBl. I S. 626) Anwendung.
§ 160 lautet auszugsweise:
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
[ ... ]
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schönefeld
Postleitzahl: 12529
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.abst-brandenburg.de