8/7180/S0669, Abschluss eines Rahmenvertrages für die Durchführung der Unterhaltsreinigung in der Bundeswehrliegenschaft von Ziethen Kaserne Beelitz Referenznummer der Bekanntmachung: 6002433198-BwDLZ Doberlug-Kirchhain
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Doberlug-Kirchhain
NUTS-Code: DE407 Elbe-Elster
Postleitzahl: 03253
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]4
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
8/7180/S0669, Abschluss eines Rahmenvertrages für die Durchführung der Unterhaltsreinigung in der Bundeswehrliegenschaft von Ziethen Kaserne Beelitz
6002433198-BwDLZ Doberlug-Kirchhain
Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
Abschluss eines Rahmenvertrages für die Durchführung der Gebäudereinigung (Raumreinigung, Grundreinigung, sonstige Reinigung) in der Bundeswehr- Liegenschaft:
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Von-Zieten-Kaserne
Husarenallee 1
14547 Beelitz
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Beginn: 01.07.2023
Ende: 30.06.2027
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Zeitraum der Leistungserbringung:
montags-freitags
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Die Leistungserbringung erfolgt in den Gebäuden gemäß Raumverzeichnis.
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Richtwerte Reinigungsfläche:
ca. 154.000,00 m²/monatlich
ca. 1.855.000,00 m²/jährlich
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Entleeren der Restmüllabfallbehälter und Verbringen der Abfälle in die bei den Gebäuden stehenden Abfallsammelbehältern.
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Die Bestückung der Spendersysteme erfolgt durch den AN, Bereitstellung des Verbrauchsmaterials durch den AG.
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Eine vor Ort Besichtigung wird empfohlen um die örtlichen Gegebenheiten kennenzulernen.
Eine Verpflichtung zur Besichtigung besteht nicht.
Nachträgliche Forderungen werden nicht berücksichtigt.
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Der AG behält sich vor, eine Probereinigung durchführen zu lassen um den angebotenen Leistungsansatz zu überprüfen.
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Im Leistungsverzeichnis keine Preise eintragen. Preise und weitere Angaben sind im Preisblatt einzutragen.
Zur Kalkulation steht das Raumverzeichnis zur Verfügung (Blattschutz aufheben um filtern zu können!, Muster für Kalkulation ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt beigefügt)
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit