Rahmenvereinbarung Überseecontainer als Splitterschutzwand Referenznummer der Bekanntmachung: VGV-0411/2022-37
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 008-018500)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oranienburg
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16515
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.oranienburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Überseecontainer als Splitterschutzwand
Bei einem Kampfmittelfund oder eines eventuellen Bombenkörpers ist im Rahmen der Gefahrenabwehr für die Sicherheit rund um den Fundort die Einrichtung eines inneren Sperrkreises in den meisten Fällen notwendig. Im bestätigtem Ergebnis eines Bombenkörpers durch das UltraTEM-Verfahren empfiehlt der Kampfmittelbeseitigungsdienst (KMBD) die sofortige Einrichtung eines ca. 100m Sperrkreises, welche die Stadt Oranienburg als Ordnungsbehörde folgt.Für diese Sicherung sollen Überseecontainer als Splitterschutzwand zum Schutz der Anwohner nach Empfehlung des Kampfmittelbeseitigungsdienstes aufgestellt werden.Mengenmäßig können je nach Lage vor Ort bis zu 28 Container benötigt werden. Die angefragten Größen liegen bei 40 und 20 Fuß Überseecontainern in Abhängigkeit der Platzkapazitäten vor Ort und Preis je Container. Alternativ kann ein 40 Fuß Container durch zwei 20 Fuß Container ersetzt werden, wenn keine 40 Fuß Container angeboten werden.Die Container sind zweifach übereinander aufzustellen. Die untenstehenden 40 Fuß Container sind mit 24.000 Liter Wasser oder 20 Tonnen Sand und die untenstehenden 20 Fuß Container sind mit 12.000 Liter Wasser oder 10 Tonnen Sand zu befüllen, um einen ausreichenden Schutz der umliegenden Gebäude vor einer möglichen Druckwelle zu gewährleisten. Die Container sind zwingend über Container-Klammern/ Bridge Fittings miteinander zu verbinden und zu sichern.Bei fehlender Standsicherheit sind die Container neu auszurichten.Zeiten und Fristen für die Containerstellung werden pro Einzelauftrag in einem Ortstermin (Bauanlaufbesprechung) durch den Auftraggeber festgelegt und gelten für den Vertrag bzw. werden Bestandteil des Auftrages.Die Container sind an Orten mit sehr unterschiedlichen Bodenbeschaffenheiten aufzustellen. Daher kann es erforderlich werden, den Untergrund durch Auf- bzw. Einbringung von Schotterschichten, Lastverteilungsplatten oder Holzbohlen vorzubereiten. Der Auftragnehmer entscheidet, welche dieser Methoden vor Ort angewandt wird, um Standsicherheit der Container zu erreichen.Es besteht die Möglichkeit, das je nach Örtlichkeit, keine Zuwegung zum Ort der Containeraufstellung existiert. Daher kann es erforderlich werden eine Baustraße zu errichten.Bei den Schotterschichten kann es aufgrund von zu schützenden Trinkwassereinzugsbereichen nötig sein, statt dem üblichen Recyclingschotter ein Natursteinschotter aufzubringen. Bei der Aufbringung von Schotterschichten ist ein Geotextil zu verlegen und zurückzubauen, um eine Vermischung mit dem Untergrund zu vermeiden. Der Rückbau der Materialien hat ebenfalls nach Aufhebung des Sperrkreises bzw. nach Mitteilung des Auftraggebers zu erfolgen.Nach Bestätigung durch das technische Verfahren UltraTEM muss sofort mit der Aufstellung der Container begonnen werden, um die Anwohner und Gebäude im Umkreis der Anomalie zu schützen. Eine zeitnahe Aufstellung soll ermöglicht werden, da die Anwohner ihre Häuser verlassen und in Unterkünfte außerhalb des Radius untergebracht werden müssen, bis die Aufstellung der Container abgeschlossen ist. Es wird vorab informiert, wann mit der Aussage UltraTEM gerechnet wird.Es wird von 2 Maßnahmen pro Jahr ausgegangen.Die Container müssen für einen längeren Zeitraum (ca. 10 Wochen) vorgehalten werden können.Die Vorhaltung gilt hierbei erst ab Aufbau vor Ort.Die Anlieferung, Abholung, Aufbau und Rückbau der Container ist Bestandteil der geforderten Leistungen.Die Container werden mitunter auch in Wohngebieten aufgestellt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 28/02/2023
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 06/03/2023