Erstellung der Prozessstruktur für einen Energieleitplan (ELP) Referenznummer der Bekanntmachung: VV-L-451-147-22

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14469
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.potsdam.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Erstellung der Prozessstruktur für einen Energieleitplan (ELP)

Referenznummer der Bekanntmachung: VV-L-451-147-22
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71314000 Dienstleistungen im Energiebereich
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der fortschreitende Klimawandel und die steigenden Energiekosten erfordern neue Konzepte für den Umgang mit Energie. Das Klimaschutzgesetz der Bundesrepublik sieht eine Reduzierung der Treibhausgas(THG)-Emissionen bis 2045 auf Null vor, d. h. Deutschland soll klima-neutral werden. Aufgrund des starken Bevölkerungsanstiegs und der weiten Verbreitung von denkmalgeschützten Gebäuden ist die Erreichung der Klimaschutzziele für die Landeshauptstadt Potsdam besonders herausfordernd. Um die von Potsdam gesteckten Ziele zu erreichen, stellen beispielsweise der Ausbau regenerativer Energieerzeugungsanlagen, die energetische Gebäudesanierung sowie gemeinschaftliche Quartierkonzepte mögliche Handlungsschwerpunkte dar. Hierfür müssen allerdings rechtzeitig konkrete Rahmenplanungen vorliegen, für welche der Energieleitplan (ELP) die Grundlage darstellt.

Der Masterplan 100% Klimaschutz geht von einer hohen Bedeutung des Energieleitplans aus, da er diesen als prioritäre Maßnahme zur Koordinierung einer nachhaltigen Energieversorgungsstrategie Potsdams identifiziert hat. Der Energieleitplan der Landeshauptstadt Potsdam soll ein informelles strategisches Planungsinstrument darstellen, welches einen Überblick über die momentane und zukünftige Energiebedarfs- und Energieversorgungssituation der Landeshauptstadt gibt. Im Energieleitplan wird zuerst die aktuelle energetische IST-Situation der bestehenden Energieinfrastruktur und die auftretenden Energieverbräuche kartographisch dargestellt. Hierdurch können unerschlossene Energiepotenziale identifiziert und neue Versorgungskonzepte entwickelt werden.

Die Konzepte ermitteln wie verbraucherseitig Energieeinsparungen und versorgungsseitig Effizienzsteigerungen realisiert werden können und wie durch den Ausbau erneuerbarer Energien einen möglichst hohen Deckungsanteil erreicht werden kann.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72314000 Datenerhebung und -zusammentragung
72315000 Datennetzverwaltungs- und -unterstützungsdienste
72319000 Datenbereitstellung
72316000 Datenanalyse
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Landeshauptstadt Potsdam Friedrich-Ebert-Str. 79/81 14469 Potsdam

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die LHP ist durch die von den Stadtverordneten beschlossenen Kernstrategien des Masterplan 100% Klimaschutz der LHP aufgefordert, einen Energienutzungsplan (ENP) für das gesamte Stadtgebiet zu erstellen. Dies ist ein informelles Planungsinstrument auf Ebene des Flächennutzungsplanes zur Unterstützung der Erreichung der Klimaschutzziele der LHP. Im Zuge der Vorarbeiten, sowie der Umsetzung der Maßnahme 1.1.1 des Masterplans wurde deutlich, dass die Strategie des ENP hin zu einem Energieleitplan (ELP) als Basis für ein Stadtentwicklungskonzept (StEK) Energie angepasst werden muss.

Der ELP ist dabei weniger als einmaliger "Plan", denn als kontinuierlicher "Prozess" zu verstehen. Im ersten und umfangreichsten Schritt gilt es, eine Prozessstruktur für die Energieleitplanung der kommenden Jahre und Jahrzehnte zu etablieren.

Zur Zielerreichung ist im Rahmen dieses Auftrags eine cloudbasierte Softwarelösung als "Software as a Service" einzuführen und für die Laufzeit des Vertrags der Betrieb, Support und die Wartung zu übernehmen. Ebenso ist die Befähigung ausgewählter Mitarbeiter:innen der LHP im Umgang mit der Software zu erbringen.

Ein weiterer wichtiger Bestandteil der zu erbringenden Leistungen ist die Erhebung, Bereitstellung und Integration von verschiedenen Daten in das Datenmodell der Softwarelösung.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:

Für die Erarbeitung (und spätere Fortschreibung) eines Stadtentwicklungskonzepts (StEK) Energie und der darin enthaltenden Strategien ist eine aktuelle, möglichst detaillierte und kleinkörnige Datengrundlage hinsichtlich der bestehenden, örtlichen Energieinfrastruktur und den realen Verbrauchswerten notwendig.

Aufgrund der sehr unterschiedlichen Gebäudestruktur in Potsdam, auch in einzelnen Stadtteilen, ist es für eine aussagekräftige Datengrundlage demnach notwendig reale Verbrauchswerte heranzuziehen, anstatt Maßnahmen auf Annahmen, d.h. unter Berücksichtigung überschlägig ermittelter oder statistischer Wärmebedarfswerte abzuleiten. Reale Verbrauchswerte liegen einzig bei dem örtlichen Energieversorgungsunternehmen (EVU) bzw. dem Netzbetreiber vor.

Die Bestandsdaten müssen möglichst genau und kleinteilig erfasst, analysiert und auf Plausibilität geprüft werden. Die Verarbeitung personenbezogener Daten nach Vorgaben der DSGVO kann nur vom EVU durchgeführt werden. Erst danach erfolgt eine DSGVO-konforme Integration in die Datenstruktur des ELP, wobei die räumliche Clusterung (Abschnitt, Quartier oder Gebäudekomplex) individuell zwischen Landeshauptstadt Potsdam und EVU abgestimmt werden muss. Für einen möglichen Drittanbieter wäre es bei Übernahme von aggregierten Daten (gerasterte Daten) nicht möglich, Plausibilitätsprüfungen einzelner statistisch extremer (hoher) Verbräuche sowie Abstimmungen zur Ableitung geeigneter Energieeffizienzstrategien auf Objektebene durchzuführen.

Neben den Verbräuchen müssen im ELP auch die Daten von Energieerzeugungs- und - infrastrukturanlagen einfließen. Das EVU ist Betreiber der Fernwärmeversorgung und einer Vielzahl von Erzeugungsanlagen im Stadtgebiet. Diese Informationen unterliegen teilweise auch gewerblichen Schutzrechten (gem. §14 Abs. 4 Nr. 2c VgV) des EVU. Außerdem müssen auch detaillierte Daten der Netzinfrastruktur fachlich bewertet werden, bevor sie zielorientiert aggregiert und fortlaufend in die Datenstruktur des ELP einfließen. Eine Weitergabe nicht aggregierter Daten an Dritte ist aufgrund sensibler und kritischer Infrastruktur nicht möglich. Die Leistung kann somit nur vom EVU erbracht werden.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
24/01/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14480
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

In dieser Bekanntmachung vergebener Aufträge ist im Abschnitt V.2.4) "Gesamtwert des Auftrags/Loses", in dem nach dem Formular zwingend Wertangaben einzutragen sind, der jeweils nicht zutreffende Wert "0,01" EUR eingetragen worden. Der öffentliche Auftraggeber ist nicht verpflichtet, einzelne Angaben zu veröffentlichen. Aus diesem Grund wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und 4 VgV der tatsächliche Auftragswert nicht veröffentlicht.

Bekanntmachungs-ID: CXP9YCR6HBF

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§160 GWB

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
23/02/2023

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