Innenstadtmanagement Stadt Elsterwerda Referenznummer der Bekanntmachung: 1-2023-SPE
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Elsterwerda
NUTS-Code: DE407 Elbe-Elster
Postleitzahl: 04910
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.Elsterwerda.de
Abschnitt II: Gegenstand
Innenstadtmanagement Stadt Elsterwerda
Die Stadt Elsterwerda will mit dem ausgeschrieben Innenstadtmanagement das Zentrum beleben und den vermehrten Ladenleerstand reduzieren. Dazu soll das Innenstadtmanagement personell vor Ort Aktionen und Projekte durchführen.
Stadt Elsterwerda Hauptstraße 12 04910 Elsterwerda
Die Stadt Elsterwerda ist dem Projektaufruf des Bundes vom 22.07.2021 gefolgt und hat im September 2021 einen Projektantrag für das Programm Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren gestellt. In der darauffolgenden Runde wurde der Projektantrag zu einem Förderantrag qualifiziert und im 1. Quartal 2022 eingereicht. Nunmehr liegt ein Zuwendungsbescheid vor und die Stadt kann mit der Realisierung beginnen.
Ziel ist es die Belebung der Innenstadt von Elsterwerda zu fördern. Ein Zusammenspiel von Innenstadtmanagement, Anmietung leerstehender Räumlichkeiten, Innenstadtmarketing/Öffentlichkeitsarbeit und geringfügig baulich-investiven Maßnahmen soll für die Belebung der Innenstadt eingesetzt werden. Mit dem Innenstadtmanagement verfolgt die Stadt das Ziel mit gezielten Aktionen, Veranstaltungen, Events und einem Leerstandsmanagement die Innenstadt für den Einzelhandel attraktiv zu gestalten und die Aufenthaltsqualität im Zentrum zu steigern. Daher stehen die Kommunikation mit den Händlern und Bürgern, Marketing für die Innenstadt, Entwicklung neuer Nutzungskonzepte (u. a. für Leerstand), Wettbewerbe für die Innenstadt und die Unterstützung von Veranstaltungen/Events im Fokus.
Das notwendige Vor-Ort-Büro wird dem Auftragnehmer durch die Stadt Elsterwerda kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Eine detaillierte Beschreibung ist in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nachweis der Berufsqualifikation mit Fach-/Hochschulabschluss Tourismuswirtschaft, Geographie, Stadtplanung, Internationales Management oder vergleichbar
2. Nachweis der Berufsqualifikation Betriebswirt/in oder Kaufmann/ Kauffrau (z. B. Veranstaltungskauffrau/-mann; Kauffrau/-mann für Marketingkommunikation) oder vergleichbar
1. Angaben zur Haftpflichtversicherung
gem. § 45 (1) Nr. 3 und (4) Nr. 2 VgV geforderte Höhe 1,5 Mio EUR Personenschaden 0,5 MIO EUR
2. Eigenerklärungen zum Umsatz gem. § 45 (1) Nr. 1 VgV der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre ohne Mehrwertsteuer (in EUR) jeweils für gleichartige Leistungen
Geforderter Mindestumsatz im Durchschnitt der letzten 3 Jahre:
Fördergebietsmanagementleistungen mindestens 150 TEUR/Jahr
1. Angaben zur Mitarbeiterzahl incl. Führungskräfte und freie Mitarbeiter (jährl. Mittel) der letzten 3 Geschäftsjahre
Gefordertes Mindestpersonal im Durchschnitt der letzten 3 Jahre:
mind. 2 Mitarbeiter mit Hochschulabschluss in den Bereichen Tourismuswirtschaft, Geographie, Stadtplanung, Internationales Management oder vergleichbar
2. Angaben zum Projektteam gem. § 46 (3) Nr. 2 VgV:
Name Berufliche Qualifikation Berufserfahrung
in Jahren für Projektleiter gefordert mind. 7 Jahre und Stellv. Projektleiter, gefordert mind. 5 Jahre,
3. Anteil der Leistungen, die der Bieter beabsichtigt (im Nachauftragnehmerverhältnis) an Dritte zu beauftragen, gem. § 46 (3) 10 VgV
Für an Dritte zu beauftragende Leistungsanteile ist deren Eignung separat nachzuweisen:
4. Referenzprojekte gemäß § 46 (1) und (3) Nr. 1 VgV
Referenz A für Quartiers-/City-/Innenstadtmanagement
Mindestanforderungen:
- Durchführung eines Quartiers-/City-/Innenstadtmanagements über einen zusam-menhängenden Zeitraum von mindestens 3 Jahren
- mit Betreibung eines Büros vor Ort im Quartier mit Büroöffnungszeiten an mindestens 2 Tagen,
- mit der Durchführung von Öffentlichkeitsarbeit,
- mit jährlichen Kosten von mindestens 60 TEUR netto-
Angabe Auftraggeber mit Kontaktdaten
Referenz B für Fördermittelmanagement
Mindestanforderungen:
- Durchführung der Betreuung einer Gebietsförderung von EU-, Bund- oder Landesförderprogrammen über einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens 3 Jahren (z. B. Städtebauförderprogramme, EU-Förderprogramme wie EFRE, ESF, ELER)
- mit der Durchführung von Öffentlichkeitsarbeit,
- mit jährlichen Kosten von mindestens 15 TEUR netto
- Angabe Auftraggeber mit Kontaktdaten
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123 und 124GWB)
Eigenerklärung Sonderformular Russland-Embargo
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt da elektronische Abgabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YCL6RVV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwae.brandenburg.de
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 145473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwae.brandenburg.de