Erweiterung und Sanierung der Grundschule "Otto Seeger", Pfarrer-Fröhlich-Straße 9 in 14712 Rathenow - Ausstattung mit WLAN - Lieferung, Montage und Einrichtung Referenznummer der Bekanntmachung: 5/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rathenow
NUTS-Code: DE408 Havelland
Postleitzahl: 14712
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]40
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rathenow.de/startseite/
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung und Sanierung der Grundschule "Otto Seeger", Pfarrer-Fröhlich-Straße 9 in 14712 Rathenow - Ausstattung mit WLAN - Lieferung, Montage und Einrichtung
Die Stadt Rathenow erweitert und saniert derzeit die 1,5 zügige Otto-Seeger-Grundschule Rathenow/West in 14712 Rathenow.
Dazu wurden zwei der noch im Bestand vorhandenen Gebäudeteile komplett abgebrochen und durch einen Neubau ersetzt. Der östliche Gebäudeteil wird saniert. Als Ausweichunterkunft der Schule dient für die Dauer der Baumaßnahme eine Mietcontaineranlage.
Angesichts der unbestrittenen Notwendigkeit, auch im Lehrbetrieb auf mobilen Geräten produktiv zu sein, sucht die Otto-Seeger-Grundschule eine Möglichkeit zur kosteneffektiven Einrichtung und Unterstützung von WiFi-Netzwerken, die die beste Konnektivität und das beste Nutzererlebnis gewährleisten.
Grundschule "Otto-Seeger" Pfarrer-Fröhlich-Str. 9 14712 Rathenow
Gerade im schulischen Umfeld sind die Anforderungen bezüglich WLAN-AP und Clientdichte hoch. Es wird von bis zu 30 WLAN-Client Geräten pro Klassenraum ausgegangen.
Deshalb hat sich die Otto-Seeger-Grundschule entschlossen ein professionelles WLAN-System auszuschreiben, dass ohne Controller und Public Cloud Anbindung alle im Anschluss und in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien erfüllt.
Als Basis für die geplante WiFi Umgebung ist eine LAN-Infrastruktur auf der Basis von Geräten desselben Herstellers aufzubauen. Auch die LAN-Lösung muss einen lokalen Betrieb sowie die spätere eventuelle Nutzung von Cloud Management Diensten ermöglichen.
Beide Systeme (LAN & WiFi) müssen sich mit derselben Management Lösung wahlweise lokal oder über die Cloud verwalten lassen.
Zu allen angebotenen Geräten sind die aktuellen Hersteller Datenblätter beizufügen.
Nicht erfüllte Mindestanforderungen führen zum Ausschluss der Angebote von der Vergabe.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ausstattung mit WLAN - GS Otto Seeger
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13088
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Siehe Vergabeunterlagen "Hinweise zur elektronischen Rechnungsstellung an die Stadt Rathenow"
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y6X6HVF
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: +49 331 / 886-1610
Fax: +49 331 / 866-1652
§ 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautete:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist zulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkennt und gegenüber gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden,
3. Verstößt gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Freistellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.