Planungsleistungen Modernisierung Intensivstation und Erweiterung Neurologie Referenznummer der Bekanntmachung: 510-22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brandenburg an der Havel
NUTS-Code: DE401 Brandenburg an der Havel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14772
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen Modernisierung Intensivstation und Erweiterung Neurologie
An der Asklepios Fachklinik Teupitz soll durch Modernisierungsmaßnahmen die
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
An der Asklepios Fachklinik Teupitz soll durch Modernisierungsmaßnahmen die Intensivstation sowie die Neurologie auf den aktuellen Stand der Technik gebracht werden. Zusätzlich werden hiermit weitere Bettenkapazitäten geschaffen. Für die angedachten Baumaßnahmen zur Erweiterung der Stationen, ist es erforderlich sich auf die anliegenden Bestands- Dachflächen zu erweitern. Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens werden die Planungsleistungen der gesamten Grundleistungen der Leistungsphasen 1-3 im Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume (gem. Teil 3 Abschnitt 1 HOAI 2021, § 34 i.V.m. Anl. 10 Nr. 10.1) der HOAI Leistungsphasen 1 bis 3 beauftragt. Die näheren Einzelheiten des konkreten Beschaffungsvorhabens ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung nebst Anlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Grund für die Aufhebung des Verfahrens: Die Grundlage des Vergabeverfahrens hat sich wesentlich geändert, § 63 Abs. 1 Nr. 2 VgV. Wegen einer Neuausrichtung der Klinik ist der Beschaffungsbedarf gänzlich weggefallen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.