Rahmenvereinbarung Baumpflegearbeiten FB Stadtservice Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-11-11-01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hohen Neuendorf
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16540
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hohen-neuendorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Baumpflegearbeiten FB Stadtservice
Die Stadt Hohen Neuendorf schließt mit den drei bestplatzierten Bietern des Ausschreibungsverfahrens eine Rahmenvereinbarung für die Ausführung der Baumpflegearbeiten in der Stadt Hohen Neuendorf mit seinen Ortsteilen Bergfelde, Borgsdorf und Stolpe mit ca. 4.700 Gehölzen auf den Flächen des kommunalen Grundbesitzes, insbesondere der Schulen und Kitas, Sport- und Spielplätze, öffentliche Grünanlagen und Friedhöfe sowie der kommunalen Waldflächen ab.
Die Mengenangaben der einzelnen Leistungspositionen beruhen auf Erfahrungen der vergangenen Jahre. Sie dienen ausschließlich zur Orientierung, so auch die Bildung des Gesamtpreises je Leistungsposition des nachfolgenden Leistungsverzeichnisses. Die Auftragsvergabe erfolgt nach Bedarf mit einem voraussichtlichen Gesamtvolumen von [Betrag gelöscht] EUR (Brutto) jährlich, unterteilt auf die jeweiligen Bieter. Die rangfolgebedingte Aufteilung des voraussichtlichen Auftragsvolumens erfolgt im prozentualen Verhältnis der drei bestplatzierten Gebote zum voraussichtlichen Jahresgesamtvolumen. Das tatsächliche Auftragsvolumen ergibt sich im Ergebnis der Baumkontrollen. Die Maßnahmen werden anschließend als Einzelmaßnahmen durch den AG festgelegt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Beauftragung. Ab dem Zeitpunkt der Überschreitung des voraussichtlichen Jahresgesamtvolumens erfolgt die Auftragsvergabe nach dem Rangfolgeprinzip.
Alle weiteren Details können Sie den Vergabeunterlagen entnehmen.
Stadt Hohen Neuendorf 16540 Hohen Neuendorf, Stadt Hohen Neuendorf 16562 Hohen Neuendorf OT Bergfelde, Stadt Hohen Neuendorf 16556 Hohen Neuendorf OT Borgsdorf, Stadt Hohen Neuendorf 16540 Hohen Neuendorf OT Stolpe
Auf Grundlage der Ausschreibung vom 16.11.2022 mit der Vergabenummer 2022-11-11-01 wird für die Ausführung der Baumpflegearbeiten in der Stadt Hohen Neuendorf mit seinen Ortsteilen Bergfelde, Borgsdorf und Stolpe mit ca. 4.700 Gehölzen auf den Flächen des kommunalen Grundbesitzes, insbesondere der Schulen und Kitas, Sport- und Spielplätze, öffentliche Grünanlagen und Friedhöfe sowie der kommunalen Waldflächen nachfolgender Rahmenvertrag abgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Baumpflegearbeiten
Ort: Groß Kreutz
NUTS-Code: DE40E Potsdam-Mittelmark
Postleitzahl: 14550
Land: Deutschland
Ort: Hohen Neuendorf
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16540
Land: Deutschland
Ort: Oberkrämer
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16727
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YL66H7Y
Ort: Potsdam
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
1.) Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bieter/die Bieterin den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß §62 VgV. Vergaberechtsverstöße sind vom Antragsteller eines
Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Ansonsten gilt gemäß
§160 (3) GWB, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
§160 (3) Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 (1)
Nr. 2 GWB. §134 (1) S. 2 GWB bleibt unberührt.
2.) Gemäß §135 (2) GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als
sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30
Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union.