Orangerieschloss im Park Sanssouci, Abschluss der Hüllensanierung, Erneuerung der Infrastruktur Referenznummer der Bekanntmachung: 2221218
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14471
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://spsg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Orangerieschloss im Park Sanssouci, Abschluss der Hüllensanierung, Erneuerung der Infrastruktur
Erneuerung der Infrastruktur
Orangerieschloss im Park Sanssouci An der Orangerie 3 - 5 14469 Potsdam
- 1.800 m2 Baustraße aus Naturschotter
- 110 m2 wassergebundene Wegedecke
- 400 m2 Asphalttrag- und -deckschicht
- 1.300 m Kanäle bis DN 300 zurückbauen
- 500 m Schmutzwasserkanal DN 150 - DN 200 Kunststoff
- 1.030 m Regenwasserkanal DN 150 - DN 315 Kunststoff
- 38 Stück Kanalschächte DN 600 - DN 1000
- 1 Stück Metalldachfilterschacht DN 2000 mit Versickerungstunnel
- 300 m Trink- und Brauchwasserleitungen DN 50 bis DN 80
- 1.050 m Mediengräben für Elektroleitungen und Leerrohre
- 360 m gesteuerter Rohrvortrieb da 160 unter schwierigen Geländeverhältnissen
- 8 Stück Senkelektranten für Elektro
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe ARIKON GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Genshagen
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Postleitzahl: 14974
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXURYYDYYVK
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwae.brandenburg.de/
Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bieter/die Bieterin den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV.
Vergaberechtsverstöße sind vom Antragsteller eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Gemäß §160 (3) GWB ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5) Gemäß §135 (2) GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.