Koordination und Durchführung der ökosystematischen Umweltbeobachtung der Biosphärenreservate Brandenburgs (Offenland und Wald) von 2023 bis 2028 Referenznummer der Bekanntmachung: VB-23-017
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14476
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lfu.brandenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Koordination und Durchführung der ökosystematischen Umweltbeobachtung der Biosphärenreservate Brandenburgs (Offenland und Wald) von 2023 bis 2028
Der Auftragnehmer hat für die Vertragslaufzeit 2023-2028 das Programm der ÖUB für Offenland und Wald durchzuführen. Hierzu gehören die übergreifende Koordination mit allen Beteiligten (Behörden, Schutzbeauftragten und örtlichen Bewirtschaftern, Umweltamt, Wasserschutzamt, Forstverwaltung, Biosphärenreservatsverwaltung, Großvogelschutzbeauftragte etc), die Durchführung des Erfassungsprogramms sowie die Erstellung von jährlichen Berichten.
Landesamt für Umwelt Hoher Steinweg 5-6 16278 Angermünde Abweichend vom Haupterfüllungsort, an dem die Zwischenberichte sowie der Endbericht abzuliefern sind, sind die Teilleistungen im ganzen Bundesland zu erbringen.
Die Durchführung der Leistung hat stets in enger Abstimmung mit den Biosphärenreservatsverwaltungen statt zu finden.Die Aufnahmen finden oft in sensiblen, störungsanfälligen Bereichen und Totalreservaten statt, die nur eingeschränkt betreten werden dürfen. Hierfür sind umfängliche Abstimmungen mit den jeweiligen Behörden, Schutzbeauftragten und örtlichen Bewirtschaftern erforderlich (z.B. Umweltamt, Wasserschutzamt, Forstverwaltung, BR-verwaltung, Großvogelschutzbeauftragte etc.). Es wird darauf hingewiesen, dass neben einem Auftragsschreiben der Reservatsverwaltung (Betretungserlaubnis) selbständig weitere Genehmigungen ggf. mit Unterstützung der Reservatsverwaltung einzuholen sind.
Die ÖUB ist ein Langzeitmonitoring. Es ist sicherzustellen, dass durch Bearbeiterwechsel keine Gefahr für die Kontinuität der Zeitreihen entsteht.
Zur Qualitätssicherung und Vermeidung von Datenverlusten muss ein Kontrollprogramm installiert sein, welches sich nicht allein auf die Kontrolle der Datenvollständigkeit und Plausibilität erstreckt, sondern Vorort-Kontrollen enthält (10-15 % der Erhebungen).
Alle Analyse- und Erhebungsmethoden sind unter Berücksichtigung systemspezifischer Inventurverfahren, wie z.B. im Falle der ÖUB Wald der Bundesweiten Forstlichen Umweltkontrolle (BuFom), der Bundesweiten Bodenzustandserhebung im Wald (BZE) oder der Waldzustandserhebung (WZE) und Bundeswaldinventur (BWI) zu harmonisieren und ggf. zu aktualisieren.
Zum Jahresbeginn ist der Biosphärenreservatsverwaltung ein Zeitplan für die Untersuchungen vorzulegen.
Zu den Aufgaben zählen:
- Erfassung ÖUB Parameter lauf Methodenkatalog
Die im Anhang 1 (Tabellenblätter ÖUB Wald und ÖUB Offenland) aufgeführten Parameter sind auf den genannten Probeflächen zu erfassen. Details siehe Methodenkatalog.
- Koordination
Organisation, Koordination und Betreuung des Gesamtprojektes mit allen Beteiligten
Qualitätsmanagement und Datenprüfung
Bereitstellung von Daten für externe Anfragen
Öffentlichkeitsarbeit (Präsentation von Ergebnissen auf Öffentlichkeitsveranstaltungen (1 x jährlich))
Pflege und Weiterentwicklungen der ÖUB-Datenbank, Integration externer Module
Erstellung Berichte
Eine Aufwandsschätzung für die Koordinierung ist mit Unsicherheiten behaftet, da, anders als bei den Kartierungen, keine festen Termine gegeben sind. Die Koordinierung hat kontinuierlich über die gesamte Vertragslaufzeit zu erfolgen. Zuarbeiten auf Abruf (Anfragen, etc.) bzw. bei Bedarf (z.B. Fehlerbehebung Datenbank. Gewährleistung eines Ansprechpartners.
- Berichterstellung
Zwischenberichte jeweils zum Ende der Jahre 2023-2027 jeweils für Offenland, Gewässer und Wald
Endbericht Ende 2028 jeweils für Offenland, Gewässer und Wald. Präsentation und Auswertung der erhobenen Zeitreihen für die Auftragsperiode vergleichend mit den anderen Zeitreihenuntersuchungen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mindestanforderung(en)/ Eignungskriterium/-en:
I. Es ist der Nachweis eines durchschnittlichen Jahresumsatzes gem. §§ 31 II 2, 33 I 1 UVgO/ §§ 45 I 2 Nr. 1, II, IV Nr. 4 VgV der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, mindestens ab Beginn der Geschäftstätigkeit zu erbringen. Der durchschnittliche Jahresumsatz muss hierbei mindestens [Betrag gelöscht] EUR (netto) pro Jahr betragen.
Der Nachweis kann durch eine Eigenerklärung erbracht werden.
II. Es ist der Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung gem. §§ 31 II 2, 33 I 1 UVgO/ § 45 I 2 Nr. 3, IV Nr. 2 VgV zu erbringen. Die Deckungssumme muss hierbei je Schadensfall mindestens 1 Mio. EUR für Personen und mindestens 1 Mio. EUR für Sachschäden betragen.
Der Nachweis kann durch eine aktuelle und gültige Versicherungsbescheinigung oder eine Eigenerklärung über das rechtmäßige Fehlen einer Versicherung erbracht werden.
Mindestanforderung(en)/ Eignungskriterium/-en:
I. Es sind geeignete Referenzen gem. §§ 31 II 2, 33 I 1 UVgO/ § 46 III Nr. 1 VgV über früher ausgeführte Liefer- oder Dienstleistungsaufträge der in den letzten sechs (6) Jahren (2017 - 2022) erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen vorzulegen. Die Referenzen müssen die folgenden Inhalte aufweisen:
- wissenschaftliche Fachkenntnisse der Ökologie der zu untersuchenden Lebensräume und Artengemeinschaften sowie der praktischen Erfahrung in der Anwendung der erforderlichen Methoden,
- umfassende Erfahrungen im Management mehrjähriger wissenschaftlicher Projekte
Die Referenz gilt als erbracht bzw. abgeschlossen, wenn die Leistung vom Auftraggeber abgenommen und abgerechnet wurde.
Mindestanforderungen: Es sind mindestens zwei (2) Referenzen zu jedem der vorgenannten Punkte einzureichen. Dabei kann eine Referenz beide Punkte enthalten, sodass die Mindestanforderung insgesamt mit zwei Referenzen erfüllt werden kann, solange diese jeweils die beiden oben genannten Punkte enthalten.
Der Nachweis kann durch eine Eigenerklärung in Form einer Liste mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers erbracht werden.
II. Es sind Angaben der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen zu machen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, §§ 31 II 2, 33 I 1 UVgO/ § 46 III Nr. 2 VgV.
Mindestanforderungen: Das Auftragspersonal muss Kenntnisse in der Anwendung geografischer Informationssysteme und Standardsoftware vorweisen können. Zu den erforderlichen Systemen und Fachanwendungen gehören: Microsoft Office Word, Excel und Access sowie Qgis oder ArcGis
Der Nachweis kann durch eine Eigenerklärung erbracht werden.
III. Es ist eine Beschreibung der technischen Ausrüstung, der Maßnahmen zur Qualitätssicherung und der Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Unternehmens gem. §§ 31 II 2, 33 I 1 UVgO/ § 46 III Nr. 3 VgV dem Angebot beizulegen.
Mindestanforderungen: Es müssen Laborkapazitäten für mindestens 200 Probenuntersuchungen pro Jahr zur Verfügung stehen.
Der Nachweis kann durch eine Eigenerklärung erbracht werden.
IV. Es ist der Nachweis der durchschnittlich jährlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren gem. §§ 31 II 2, 33 I 1 UVgO/ § 46 III Nr. 8 VgV zu erbringen. Die durchschnittlich jährliche Beschäftigtenzahl muss hierbei mindestens zwei (2) pro Jahr betragen.
Der Nachweis kann durch eine Eigenerklärung erbracht werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ergänzende Hinweise:
I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/ Bieter.
II. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z.B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den
Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden.
Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular 2.1) bzw. eines Angebotes (Formular 3.1) festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
III. § 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) ist zu beachten.
IV. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt.
Bekanntmachungs-ID: CXVXYYDYWWEB47EA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14467
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]