Konzessionsvertrag über die Vermarktung von Werbemöglichkeiten ViP Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH Referenznummer der Bekanntmachung: 220721_ViP_008_102-2022eu_MN_Vermarktung Werbeflächen
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swp-potsdam.de
Abschnitt II: Gegenstand
Konzessionsvertrag über die Vermarktung von Werbemöglichkeiten ViP Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH
Ausgeschrieben werden gemäß den Bestimmungen der drei nachfolgenden Werbekonzessionen (jeweils inkl. Anlagen)
- das Recht, Flächenwerbung auf dafür vorgesehenen Bereichen auf der Außenseite von Fahrzeugen (Bussen und Straßenbahnen) der ViP Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH (ViP) zu vermarkten (Los 1),
- das Recht, Werbeflächen an Geländern der Straßenbahnhaltestellen im öffentlich gewidmeten Straßenraum der Stadt Potsdam zu vermarkten (Los 2) und
- das Recht zur Vermarktung von Werbezeiten und -flächen im Fahrgast-TV der Busse und Straßenbahnen des Linienverkehrs der ViP (Los 3).
Werbekonzession für Flächenwerbung auf Außenbereichen von Fahrzeugen der ViP Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH (ViP)
Potsdam und die angrenzenden Tarifzonen, Bediengebiet der ViP Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH (ViP)
Der Konzessionärin wird das Recht übertragen, Flächenwerbung an Fahrzeugen (Bussen und Straßenbahnen) der ViP Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH gegen Entgelt und im Rahmen der vertraglichen Bestimmungen zu Werbezwecken zu vermarkten. Hierfür schließt die Konzessionärin in eigenem Namen und auf eigene Rechnung Verträge mit Werbekunden ab. Sie ist zur Umsetzung der ihr eingeräumten Rechte berechtigt, die entsprechenden Werbemittel an Fahrzeugen der ViP anzubringen. Sie ist zur Umsetzung dieser Rechte ferner befugt, Dritte einzuschalten.
Werbekonzession für Werbeflächen an Geländern der Straßenbahnhaltestellen im öffentlich gewidmeten Straßenraum der Stadt Potsdam
Potsdam und die angrenzenden Tarifzonen, Bediengebiet der ViP Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH
Der Konzessionärin wird das Recht übertragen, Flächenwerbung an Werbeflächen an Geländern der Straßenbahnhaltestellen im öffentlich gewidmeten Straßenraum der Stadt Potsdam gegen Entgelt und im Rahmen der vertraglichen Bestimmungen zu Werbezwecken zu vermarkten. Hierfür schließt die Konzessionärin in eigenem Namen und auf eigene Rechnung Verträge mit Werbekunden ab. Sie ist zur Umsetzung der ihr eingeräumten Rechte berechtigt, die entsprechenden Werbemittel an Geländern der Straßenbahnhaltestellen im Bediengebiet der ViP Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH anzubringen. Sie ist zur Umsetzung dieser Rechte ferner befugt, Dritte einzuschalten.
Werbekonzession zur Vermarktung von Werbezeiten und -flächen im Fahrgast-TV der Busse und Straßenbahnen des Linienverkehrs der ViP
Die ViP betreibt in ihren Fahrzeugen (Bussen und Straßenbahnen) bildgestützte Fahrgastinformationssysteme. Der Konzessionärin wird das ausschließliche Recht übertragen, Werbezeiten im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zu vermarkten. Zur Umsetzung dieses Rechts ist die Konzessionärin befugt, Dritte einzuschalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Werbeflächen an Fahrzeugen
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Werbeflächen an Geländern an Straßenbahnhaltestellen im öffentlich gewidmeten Straßenraum in der Landeshauptstadt Potsdam
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Werbemöglichkeiten über in Fahrzeugen befindliche Monitore für Fahrgast-TV
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YBN6HZW
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Auf Antrag kann bei der genannten Stelle ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet werden.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller
(a) den Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im
Vergabeverfahren erkannt und nichtgegenüber der unter Ziffer I.1) genannten Vergabestelle gem. § 160
Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB unverzüglich (7 Tage) gerügt hat oder
(b) Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht innerhalb der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung beider unter Ziffer I.1) genannten Vergabestelle gem. § 160 Abs. 3 Satz1 Nr. 2 bzw. Nr. 3 GWB gerügt hat. Der Nachprüfungsantrag ist außerdem gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der unter Ziffer I.1) genannten Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.