Bekanntmachung der Vergabe: Planungsleistung für Neubau eines selbstständigen Radweges Referenznummer der Bekanntmachung: 103002.004/19
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Luckenwalde
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Postleitzahl: 14943
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.luckenwalde.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bekanntmachung der Vergabe: Planungsleistung für Neubau eines selbstständigen Radweges
Stadt Luckenwalde Markt 10 14943 Luckenwalde Bei der ausgeschriebenen Leistung handelt es sich um ein Gemeinschaftsprojekt der Stadt Luckenwalde und der
Gemeinde Nuthe-Urstromtal. Als Auftraggeber und als Bauherr wird die Stadt Luckenwalde auch im Namen der Gemeinde Nuthe-Urstromtal fungieren. Haupterfüllungsorte sind somit die Stadt Luckenwalde und die Gemeinde Nuthe-Urstromtal.
Vergabe von Planungsleistungen für den Neubau eines selbstständigen Radweges zwischen dem Ortsteil Frankenfelde der Stadt Luckenwalde und den Ortsteilen Berkenbrück, Dobbrikow und Hennickendorf der Gemeinde Nuthe-Urstromtal.
- Objektplanung Verkehrsanlagen: LPH 1 bis 9 gem. § 47 HOA 2013
- besondere Leistungen: Vermessungsleistungen, Baugrundgutachten, Aufnahme geschützter Bäume, Baumfällanträge, örtliche Bauüberwachung, Prüfen von Nachträgen
- Objektplanung Ingenieurbauwerke: LPH 1 bis 9 gem. § 43 HOAI 2013
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Vergabe von Planungsleistung für Neubau eines selbständigen Radweges
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Luckenwalde
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Postleitzahl: 14943
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rcl-gmbh.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YHFDGQE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung. Es gelten insbesondere die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fallverteidigungs-oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen,soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert,dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3)Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Stadt Luckenwalde Markt 10 14943 Luckenwalde Bei der ausgeschriebenen Leistung handelt es sich um ein Gemeinschaftsprojekt der Stadt Luckenwalde und der
Gemeinde Nuthe-Urstromtal. Als Auftraggeber und als Bauherr wird die Stadt Luckenwalde auch im Namen der Gemeinde Nuthe-Urstromtal fungieren. Haupterfüllungsorte sind somit die Stadt Luckenwalde und die Gemeinde Nuthe-Urstromtal.
Vergabe von Planungsleistungen für den Neubau eines selbstständigen Radweges zwischen dem Ortsteil Frankenfelde der Stadt Luckenwalde und den Ortsteilen Berkenbrück, Dobbrikow und Hennickendorf der Gemeinde Nuthe-Urstromtal.
- Objektplanung Verkehrsanlagen: LPH 1 bis 9 gem. § 47 HOA 2013
- besondere Leistungen: Vermessungsleistungen, Baugrundgutachten, Aufnahme geschützter Bäume, Baumfällanträge, örtliche Bauüberwachung, Prüfen von Nachträgen
- Objektplanung Ingenieurbauwerke: LPH 1 bis 9 gem. § 43 HOAI 2013
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Luckenwalde
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Postleitzahl: 14943
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rcl-gmbh.de
Nachtrag
Erarbeitung/Zusammenstellung von Unterlagen für die baufachliche Prüfung
Der Nachtrag umfasst folgende Leistungen:
- Flächenerfassung und Kostenaufstellung nach AKVS getrennt für jeden Vorhabenträger
- Anpassung Erläuterungsbericht und Planunterlagen (u.a. Lage-, Höhen-, Grunderwerbspläne) getrennt für jeden Vorhabenträger
- Erstellung Vorabzug und Abstimmung Unterlagen mit AG
- Zusammenstellung der Unterlagen (digital, analog) und Übergabe an AG
Die Planunterlagen wurden vorhabenträgerübergreifend bearbeitet und zur Genehmigung eingereicht. Die Förderung erforderte wiederum eine Anpassung auf den jeweiligen Vorhabenträger sowie die Umstellung der Kostenermittlung von DIN-276 auf AKVS für die baufachliche Prüfung.
Zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung stand nicht fest, ob das Vorhaben gefördert wird, da eine Antragsstellung erst auf Grundlage der LP 3 erfolgen konnte. Somit wurden die zusätzlich erforderlichen Leistungen erst im Zuge der Antragsstellung bekannt.
Es handelt sich um zusätzliche Dienstleistungen, die aufgrund von Umständen erforderlich geworden sind, die der öffentliche Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht zum Zeitpunkt der Vorbereitung der Zuschlagserteilung nicht vorhersehen konnte. Der Gesamtcharakter des Auftrages ändert sich durch die zusätzlichen Leistungen nicht. Der Preis erhöht sich durch die zusätzlichen Leistungen nicht um mehr als 50 Prozent des Wertes des ursprünglichen Auftrags.