Stundungsantragsbearbeitung Corona-Sonderprogramme Referenznummer der Bekanntmachung: Stundungsantragsbearbeitung Corona-Sonderprogramme
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE40 Brandenburg
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ilb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stundungsantragsbearbeitung Corona-Sonderprogramme
Prüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit von Rückzahlungsverpflichtungen bis zur Erstellung von Entwürfen für zu treffende Entscheidungen sowie abzuschließender Stundungsvereinbarungen der ILB im Rahmen des Rückforderungsmanagements in den Corona-Sonderprogrammen.
Investitionsbank des Landes Brandenburg Babelsberger Straße 21 14473 Potsdam Die Leistungen können auch in remote erbracht werden.
Für Teilaufgaben des Rückforderungsmanagements bei den Corona-Sonderprogrammen benötigt die ILB sachbearbeitende Unterstützung eines externen Dienstleisters als sog. Verwaltungshelfer.
Die Sachbearbeitung erfordert im Einzelnen:
- Aufnahme von Stamm- und Rückforderungsdaten von Rückzahlungsverpflichteten, die einen Stundungs-/Ratenzahlungsantrag gestellt haben.
- Inhaltliche Prüfung, ob sich der/die Rückzahlungsverpflichtete aktuell in wirtschaftlchen Schwierigkeiten befindet, die eine Stundung rechtfertigt. Dazu gehören insb. die Anforderung von einschlägigen betriebswirtschaftlichen Unterlagen (Jahresabschlüsse, Betriebswirtschaftliche Auswertungen, Einnahmen-Überschussrechnungen, Liquiditätsplan, Hausbankenerklärung) sowie bei natürlichen Personen Selbstauskünfte und Einkommenssteuererklärungen/-bescheide.
- die Nachforderung von Unterlagen sowie Klärung von Unklarheiten und offenen Fragen.
- Darstellung der Stamm- und Rückforderungsdaten, des Rückzahlungsvorschlages sowie des Prüfungsergebnisses in einem Entwurf für eine Entscheidungsvorlage im MS-Wors-Format.
- Fertigung eines Entwurfes für eine Stundungsvereinbarung im MS-Word-Format.
Die Regelbearbeitungszeit aller vorgenannten Bearbeitungsshritte soll ma. 2 Monate betragen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Stundungsantragsbearbeitung Corona-Sonderprogramme
Ort: Frankfurt/Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
IT
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YD16HNK
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wird. Darüber hinaus gehende Verstöße gegen Vergabevorschriften müssen innerhalb von 10 Kalendertagen nach deren Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 GWB). Nach § 160 Abs. 3 und 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingelegt wird. Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten.