Abschluss eines Kooperationsvertrages sowie eines Liefervertrages zur Produktion sowie zur Nutzung von "grünem" Wasserstoff
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cottbus
NUTS-Code: DE402 Cottbus, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 03044
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.cottbusverkehr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abschluss eines Kooperationsvertrages sowie eines Liefervertrages zur Produktion sowie zur Nutzung von "grünem" Wasserstoff
Abschluss eines Kooperationsvertrages sowie eines Liefervertrages zur Produktion und zur Nutzung von "grünem" Wasserstoff zum Betrieb wasserstoffbetriebener Omnibusse im Linienverkehr
Cottbus
Abschluss eines Kooperationsvertrages mit einem Energieerzeuger. Im Rahmen der Kooperation errichtet und betreibt der Energieerzeuger einen Elektrolyseur. Der Auftraggeber errichtet und betreibt die Wasserstofftankstelle als Betriebstankstelle, um seine noch anzuschaffenden wasserstoffbetriebenen Omnibusse zu betanken. Gleichzeitig schließen die Parteien einen Vertrag zum Bezug des vom Energieerzeuger produzierten Wasserstoffes (Liefervertrag).
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Vor Abschluss des Kooperationsvertrages bzw. des Liefervertrages hat sich der Auftraggeber in den Jahren 2019 bis 2021 an rund 12 potentiell in Betracht kommende Kooperationspartner gewandt. Im Rahmen der Konsultationen stellte sich heraus, dass allein der künftige Vertragspartner in der Lage ist und zudem die notwendige Bereitschaft erklärt hat, die Kooperation zu den vom Auftraggeber aufgestellten Bedingungen einzugehen und den Auftraggeber mit dem von ihm produzierten "grünen" Wasserstoff in ausreichender Menge zu beliefern und den Auftraggeber zugleich an Erlösen aus dem THG-Quotenhandel zu beteiligen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Gemäß §135 (2) GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.