Aufstellung eines gemeinsamen Flächennutzungsplans und Fortschreibung/ Erstellung der Landschaftspläne für die Gemeinden des Amtes Peitz Referenznummer der Bekanntmachung: 01/BA/1-2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Peitz
NUTS-Code: DE40G Spree-Neiße
Postleitzahl: 03185
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.peitz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Aufstellung eines gemeinsamen Flächennutzungsplans und Fortschreibung/ Erstellung der Landschaftspläne für die Gemeinden des Amtes Peitz
Die Stadt und die Gemeinden des Amtes Peitz/Picnjo sind dabei, sich grundlegend, perspektivisch in den Fragen der Stadt- und Gemeindeentwicklung und -planung neu auszurichten. Weiterhin ist es gemeinsames Ziel, die kooperierenden Gemeinden des Amtes Peitz in ihren strukturellen und funktionalen Merkmalen zu stärken und zu entwickeln.
Mit den Diskussionen und Handlungsbedarfen zum strukturbedingten und demographischen Wandel, zu Klimaschutz, Globalisierung, Digitalisierung und weiteren Zukunftsthemen, die die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung in der Region beeinflussen, werden sich in den nächsten Jahren wesentliche Rahmenbedingungen der Entwicklung in der Stadt und den Gemeinden verändern. Die sich mit dem anstehenden Strukturwandel ergebenden notwendigen Erfordernisse sind angemessen zu steuern.
Der Gemeinsame Flächennutzungsplan (GFNP) soll einen gerechten Ausgleich der vielfältigen Themen ermöglichen und die Entwicklung benachbarter Gemeinden über kommunale Grenzen hinweg koordinieren.
Für beide Planverfahren (Aufstellung GFNP und Fortschreibung/ Erstellung Landschaftspläne) werden dem Amt Peitz Zuwendungen vom Land Brandenburg (Landesamt für Bauen und Verkehr) aus der Planungsförderungsrichtlinie 2020 gewährt.
Der in Los 1 beschriebene Leistungsgegenstand ist die Aufstellung des GFNP gemäß §§ 5 und 204 BauGB für das gesamte Amtsgebiet mit 28.270 ha einschließlich Umweltbericht gemäß §§ 2 - 6a BauGB.
Der in Los 2 beschriebene Leistungsgegenstand ist die Fortschreibung/ Erstellung der Landschaftspläne gemäß § 11 BNatSchG und § 5 BbgNatSchAG für das gesamte Amtsgebiet mit 28.270 ha.
Beide Planverfahren sind auf Grund des Abstimmungsbedarfs und Integrationserfordernisses zwingend zeitlich parallel durchzuführen.
Aufstellung eines gemeinsamen Flächennutzungsplans der Gemeinden des Amtes Peitz/Picnjo
Amtsgebiet des Amtes Peitz
Der in Los 1 beschriebene Leistungsgegenstand ist die Aufstellung des GFNP gemäß §§ 5 und 204 BauGB für das gesamte Amtsgebiet mit 28.270 ha einschließlich Umweltbericht gemäß §§ 2 - 6a BauGB.
Ziel des Auftrags ist es,
- einen flächendeckenden GFNP (nach §§ 5 bis 7 BauGB sowie§ 204) gemäß § 18 HOAI "Leistungsbild Flächennutzungsplan",
einschließlich aller Grundleistungen gemäß Anlage 2 (zu § 18 Absatz 2 HOAI)
sowie als integralen Bestandteil
- einen Landschaftsplan (nach § 11 BNatSchG i.V.m. § 5 BbgNatSchAG) gemäß § 23 HOAI "Leistungsbild Landschaftsplan"
einschließlich aller Grundleistungen gemäß Anlage 4 (zu § 23 Absatz 2 HOAI)
bis spätestens zum 25.11.2026 öffentlich bekannt zu machen und zur Rechtswirksamkeit zu bringen.
Besondere zu erbringende Leistungen (gem. Anlage 9 HOAI zu § 18 Absatz 2 sowie § 23 Absatz 2) sind in der beigefügten Leistungsbeschreibung Teil A "HOAI-Leistungsbild" (Punkt 6.) aufgeführt.
Durch den Auftragnehmer zu berücksichtigende Ziele und Schlüsselthemen
- Flächenpotenzialuntersuchungen und -sicherung für den Wohnungsbau einschließlich dazugehöriger Infrastruktur unter Berücksichtigung der landesplanerischen Zielsetzung zur Siedlungsentwicklung
- Standortvorbereitungen und -sicherung von Gewerbe und Industrie einschließlich dazugehöriger Infrastruktur; Ermittlung weiterer geeigneter Flächen zur Gewerbeentwicklung
- Schutz und Entwicklung der Natur und des Landschaftsraums, Maßnahmen zum Klimaschutz und der Klimaanpassung
- Förderung des Einsatzes Erneuerbarer Energien, Ermittlung planerisch geeigneter Flächen zur Ansiedlung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen (gemäß Handlungsempfehlung des MLUK zur Unterstützung kommunaler Entscheidungen für großflächige Photovoltaik-Freiflächensolaranlagen (PV-FFA),
- Integration der fortzuschreibenden bzw. zu erstellenden Landschaftspläne
Fortschreibung/ Erstellung der Landschaftspläne für die Gemeinden des Amtes Peitz/Picnjo
Amtsgebiet des Amtes Peitz
Der in Los 2 beschriebene Leistungsgegenstand ist die Fortschreibung/ Erstellung der Landschaftspläne gemäß § 11 BNatSchG und § 5 BbgNatSchAG für das gesamte Amtsgebiet mit 28.270 ha.
Die Aufstellung des GFNP gemäß § 5 BauGB erfolgt gesondert mit Los 1. Beide Planverfahren sind auf Grund des Abstimmungsbedarfs und Integrationserfordernisses zwingend zeitlich parallel durchzuführen.
Ziel des Auftrags ist es,
- einen Landschaftsplan (nach § 11 BNatSchG i.V.m. § 5 BbgNatSchAG) gemäß § 23 HOAI "Leistungsbild Landschaftsplan"
einschließlich aller Grundleistungen gemäß Anlage 4 (zu § 23 Absatz 2 HOAI)
- einen flächendeckenden GFNP (nach §§ 5 bis 7 BauGB sowie§ 204) gemäß § 18 HOAI "Leistungsbild Flächennutzungsplan",
einschließlich aller Grundleistungen gemäß Anlage 2 (zu § 18 Absatz 2 HOAI)
bis spätestens zum 25.11.2026 öffentlich bekannt zu machen und zur Rechtswirksamkeit zu bringen.
Besondere zu erbringende Leistungen (gem. Anlage 9 HOAI zu § 18 Absatz 2 sowie § 23 Absatz 2) sind in der beigefügten Leistungsbeschreibung Teil F "HOAI-Leistungsbild" (Punkt 6.) aufgeführt.
Durch den Auftragnehmer zu berücksichtigende Ziele und Schlüsselthemen
- Flächenpotenzialuntersuchungen und -sicherung für den Wohnungsbau einschließlich dazugehöriger Infrastruktur unter Berücksichtigung der landesplanerischen Zielsetzung zur Siedlungsentwicklung
- Standortvorbereitungen und -sicherung von Gewerbe und Industrie einschließlich dazugehöriger Infrastruktur; Ermittlung weiterer geeigneter Flächen zur Gewerbeentwicklung
- Schutz und Entwicklung der Natur und des Landschaftsraums, Maßnahmen zum Klimaschutz und der Klimaanpassung
- Förderung des Einsatzes Erneuerbarer Energien, Ermittlung planerisch geeigneter Flächen zur Ansiedlung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen (gemäß Handlungsempfehlung des MLUK zur Unterstützung kommunaler Entscheidungen für großflächige Photovoltaik-Freiflächensolaranlagen (PV-FFA),
- Integration der fortzuschreibenden bzw. aufzustellenden Flächennutzungsplanung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Berufsqualifikation:
Bieter*innen müssen gemäß § 75 Abs. 1 VgV ggf. i.V.m. § 75 Abs. 3 VgV über die entsprechende Berufsqualifikation verfügen (Mindestanforderung). Dabei müssen Bieter*innen über die Berufsbezeichnung Architekt*in oder Ingenieur*in verfügen. Die Berufsqualifikation ist durch eine Kammerbescheinigung nachzuweisen.
Sollte eine Kammerbescheinigung nicht vorliegen, kann der berufsqualifizierende Abschluss z.B. als Bachelor, Master oder Diplom-Ingenieur*in mittels einer Abschlussbescheinigung nachgewiesen werden.
Registereintragung:
Sofern Bieter*innen nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er/sie niedergelassen ist, in einem Register eintragungspflichtig ist, muss die Eintragung in diesem Register vorliegen (in Deutschland: Handelsregister, Handwerksrolle, Vereinsregister, Partnerschaftsregister, Mitgliederverzeichnisse der Berufskammern der Länder wie bspw. Architektenkammer, Ingenieurkammer Bau). Der vorzulegende Nachweis der Registereintragung(en) darf nicht älter als 12 Monate sein.
Durchschnittlicher Netto-Jahresumsatz:
Bieter*innen müssen den durchschnittlichen Netto-Jahresumsatz für die drei Kalenderjahre
2020, 2021 und 2022 angeben. Dabei wird ein Mindestjahresumsatz von EUR 100.000,00 (netto)
verlangt (Mindestanforderung). Im Falle von Bietergemeinschaften muss der addierte
Jahresumsatz aller Mitglieder*innen der Bietergemeinschaft diese Mindestsumme erreichen
Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen
Alle Bieter*innen müssen die nachstehenden Anforderungen an die Eignung zum Nicht-Vorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen erfüllen:
- Zwingende Ausschlussgründe: Bezüglich der Bieter*innen dürfen keine Umstände vorliegen, welche den Auftraggeber zu einem beliebigen Zeitpunkt während des Vergabeverfahrens zu dessen Ausschluss nach § 123 GWB verpflichten.
- Fakultative Ausschlussgründe: Liegen Umstände bezüglich der Bieter*innen vor, welche den Auftraggeber zu einem Ausschluss des Unternehmens nach § 124 GWB berechtigen, ist der/die Bieter*in verpflichtet, diese Umstände zu erläutern.
Sollten sich während des Vergabeverfahrens Umstände im Sinne der beiden vorstehenden Sätze ergeben, ist der/die Bieter*in verpflichtet, den Auftraggeber hierüber unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
Bieter*innen, bei denen Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen, werden vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Bieter*innen, bei denen Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, können vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien nach §§ 123, 124 GWB
Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung:
Bei Beauftragung muss der Auftragnehmer über eine angemessene Berufs- bzw. eine angemessene Betriebshaftpflichtversicherung verfügen. Das umfasst eine Deckungssumme
(Mindestanforderung) für Personenschäden von mindestens EUR 1.500.000,00 (brutto) und für Sach- und Vermögensschäden von mindestens EUR 600.000,00 (brutto) jeweils pro Versicherungsfall. Dabei muss die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahrs mindestens das dreifache dieser Versicherungssummen betragen.
- Deckungssumme (Mindestanforderung) für Personenschäden von mindestens EUR 1.500.000,00 (brutto) und für Sach- und Vermögensschäden von mindestens EUR 600.000,00 (brutto) jeweils pro Versicherungsfall
- Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahrs mindestens das dreifache dieser Versicherungssummen betragen
Unternehmensbezogene Referenzen:
Bieter*innen müssen über geeignete Referenzen verfügen; dabei sind jeweils drei geeignete Referenzen erforderlich (Mindestanforderung). Geeignet sind Referenzprojekte dann, wenn Bieter*innen bei diesen Projekten zwischen dem 01.01.2016 und dem 31.12.2022 Leistungen
erbracht haben, die mit der verfahrensgegenständlichen Leistung nach Art und Umfang vergleichbar sind und der jeweilige Referenzauftraggeber (im Falle der telefonischen Nachfrage
durch den Auftraggeber) nicht ein Negativurteil zu dem Referenzprojekt abgibt. Leistungen in
den Referenzprojekten sind vergleichbar, wenn Bieter*innen Leistungen des Leistungsbilds
Flächennutzungsplan im Rahmen der Aufstellung oder Änderung oder Fortschreibung eines Flächennutzungsplans in den HOAI-Leistungsphasen 1 bis 3 als Hauptauftragnehmer erbracht hat. Die Referenzprojekte müssen dabei zumindest der Honorarzone I zugerechnet gewesen sein und mindestens 50 ha Baufläche (§ 1 BauNVO) Plangebietsfläche umfasst haben.
- jeweils drei geeignete Referenzen erforderlich (Projekten zwischen dem 01.01.2016 und dem 31.12.2022)
Abschnitt IV: Verfahren
§ 55 Abs. 2 VgV
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YB66HA3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwae.brandenburg.de
Zu berücksichtigen ist, dass die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren auch nur auf Antrag einleitet und ein Antrag gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit
(1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages anerkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
(2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).