Tragwerksplanung für Komplettsanierung eines Wohnhauses Referenznummer der Bekanntmachung: 2022_10_06
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brandenburg an der Havel
NUTS-Code: DE401 Brandenburg an der Havel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14776
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wobra.de
Abschnitt II: Gegenstand
Tragwerksplanung für Komplettsanierung eines Wohnhauses
Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI für Komplettsanierung eines Wohnhauses in Brandenburg an der Havel, Nikolaus-von-Halem-Straße 26-32; die Leistungsphasen 1-4 werden fest vergeben und optional die Leistungsphasen 5-6. Die Sanierung soll im unbewohnten Zustand erfolgen, ggfs. muss ein Gebäudeaufgang teilweise bewohnt bleiben.
Nikolaus-von-Halem-Straße 26-32 14770 Brandenburg an der Havel
Die wobra Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Brandenburg an der Havel mbH plant die Vergabe von Planungsleistungen im Rahmen eines offenen Verfahrens gemäß § 15 VgV:
Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI; Grundleistungen Leistungsphasen 1 bis 6;
Der Auftragnehmer wird in einer ersten Stufe mit den erforderlichen Leistungen der Leistungsphasen 1-4 der Tragwerksplanung (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfs- und Genehmigungsplanung) beauftragt. Der Auftraggeber beabsichtigt, den Auftragnehmer sodann in einer zweiten Stufe mit den Leistungen der Ausführungsplanung und Vorbereitung der Vergabe (Leistungsphasen 5 und 6) zu beauftragen.
Die Auftraggeberin beabsichtigt die Komplettsanierung eines mehrgeschossigen Gebäudes auf eigenem Grundstück in der Nikolaus-von-Halem-Straße 26-32 in Brandenburg an der Havel. Bei dem geplanten Bauvorhaben handelt es sich um einen um 1960 errichteten Block in 0,8 MP-Bauart mit Satteldachausbildung, vollunterkellert, welcher im Jahre 1997/1998 teilmodernisiert wurde. Das Wohngebäude besteht aus 4 Aufgängen.
Mit der Sanierung sollen neben Grundrissänderungen auch Balkone errichtet werden. Ebenso soll der Wohnkomplex mit einem innenliegenden Aufzug erschlossen werden. Die Fassade soll mit einer Wärmedämmung entsprechend ENEV versehen werden. Eine Dämmung der Kellerdecken soll ebenso vorgenommen werden.
Die Finanzierung der Baumaßnahme soll mit Fördermitteln der ILB des Landes Brandenburg im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung erfolgen. Grundlage bildet das ILB-Förderprogramm für die generationsgerechte und barrierefreie Anpassung von Mietwohngebäuden durch Modernisierung und Instandsetzung und des Mietwohnungsneubaus vom 17.03.2022.
Die Leistunden des Auftragnehmers müssen zu folgenden Terminen erbracht werden:
Genehmigungsplanung: Ende Januar 2023
Ausführungsplanung: Ende März 2023
Die Baukostenobergrenze beträgt für die KGR 300 und 400 insgesamt [Betrag gelöscht] EUR (netto) je m² Wohnfläche nach WoFIV.
Der Auftraggeber erhält Optionen, den Auftragnehmer die Leistungen der Ausführungsplanung und Vorbereitung der Vergabe (Leistungsphasen 5 und 6) einzeln oder im Ganzen zu übertragen. Auf die Beauftragung dieser Leistungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die Angaben zur Laufzeit des Vertrages unter II.2.7 beruhen auf einer Schätzung, die von einem Ausführungsbeginn nach dem Zuschlag und der Erbringung der Leistungsphasen 1-6 ausgeht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Tragwerksplanung für die Komplettsanierung des Objektes Nikolaus-von-Halem-Str. 26-32
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rathenow
NUTS-Code: DE401 Brandenburg an der Havel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14712
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit dem Angebot ist zur Beurteilung der Qualität des Angebotes anzugeben,
- Anzahl der Mitarbeiter, die im Projektteam für die Ausführung des Auftrages zur Verfügung stehen und die über eine Berechtigung zur Erstellung der bautechnischen Nachweise (Standsicherheit) i.S.d.
§ 66 BauO Brandenburg verfügen.
- Angabe der Berufserfahrung des Projektleiters als Tragwerksplaner in Jahren und Monaten.
- persönliche Referenzen des Projektleiters für vergleichbare Leistungen (statische Fachplanung für die
Objektplanung Gebäude, mindestens Leistungsphasen 3-5, mindestens Honorarzone II) im Zeitraum zwischen 2017 und dem Ende der Angebotsfrist - maßgeblich ist der Abschluss der Genehmigungsplanung nach dem 31.12.2016), und Angabe, ob und welche Leistungen davon die Tragwerksplanung für Gebäude "in DDR-Blockbauweise/Plattenbauweise" umfassen.
Über neue Bieterinformationen werden nur solche Interessenten unaufgefordert informiert, die in dem verwendeten Vergabeportal (vgl. die in Abschnitt I.3 angegebene Internetadresse) registriert sind und sich für das Verfahren freischalten lassen. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung erfolgt bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Vergabeunterlagen und wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bieterinformationen abzurufen.
Der Auftragswert unter V.2.4 wurde zur Wahrung der Interessen des Bieters und des Wettbewerbs nicht angegeben.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YLH6HEE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der
Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
§ 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise:
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
[...]
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schönefeld
Postleitzahl: 12529
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]1