Planungsleistungen LP 1 bis 4 HOAI, Umbau Wehr 66 "Straupitzer Buschmühle" Referenznummer der Bekanntmachung: 67046
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Vetschau (Spreewald) OT Raddusch
NUTS-Code: DE40B Oberspreewald-Lausitz
Postleitzahl: 03226
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wbvoc.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen LP 1 bis 4 HOAI, Umbau Wehr 66 "Straupitzer Buschmühle"
Die Maßnahme beinhaltet die Projektierung der Modernisierung bzw. des Ersatzneubaus für das 1957 errichtete Wehr 66 "Straupitzer Buschmühle" im Großen Fließ (Malxe).
Für den Umbau sind Planungsleistungen der Leistungsphase 1 bis 4 HOAI sowie Besondere Leistungen zu erbringen.
Wasser- und Bodenverband "Oberland Calau" Lindenstraße 2 03226 Vetschau (Spreewald) OT Raddusch Unmittelbar oberhalb des Wehres 66 mündet das Kleine Fließ in das Große Fließ (Malxe), von dem es unterhalb des Nordumfluters abzweigt. Das Große Fließ ist ein schiffbares Landesgewässer.
Das Wehr 66 ist bei Fließ-km 12+910 im Großen Fließ verortet und bildet mit der Schleuse und der Brücke eine bauliche Einheit. Das Bauwerk befindet sich im Oberspreewald und ist dem Staugürtel VIII
zugehörig. Eine Übersichtskarte liegt der Aufgabenstellung bei.
Die zu erbringenden Planungsleistungen gliedern sich in Grundleistungen der HOAI und in Besondere Leistungen.
Der Auftrag bezieht sich auf die Leistungsphasen 1 bis 4 HOAI.
- Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung).
- Leistungsphase 2 (Vorplanung),
- Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung),
- Leistungsphase 4 (Genehmigungsphase).
Die im Rahmen dieser Leistungsphasen vorgesehenen Grundleistungen sind vollständig zu erbringen.
Es ist zunächst eine Vorplanungsunterlage zu erstellen und mit dem LfU (W25, W22) und dem WBVOC abzustimmen. Hierbei sind Rückbau und Ersatzneubau mit Standortvarianten unter Berücksichtigung der oberwasserseitigen Gewässeranbindung zu untersuchen. Eine Vorzugsvariante ist auszuweisen.
Nach der Freigabe der Vorzugsvariante durch die Begutachtungskommission des Landesamtes für
Umwelt Brandenburg und der Erteilung der entsprechenden Finanzierungszusage erfolgt die Beauftragung der Entwurfs- und Genehmigungsplanung auf der Grundlage der vorliegenden
Vorplanung mit dem Ziel der Erreichung der Baugenehmigung für das o. a. Vorhaben. Die Baugenehmigung wird hierbei durch das Bauordnungsamt des Landkreises Spree-Neiße erteilt.
Hinweis zu Punkt II.2.7) Laufzeit des Vertrages:
Die Planung des Bauwerkes ist an den Investitionsplan des LfU Brandenburg und des Wasser- und Bodenverbandes "Oberland Calau" gebunden. Die Auslieferung einer Lesefassung der Vorplanung erfolgt bis zum 30.09.2023 und die Fertigstellung
bis 31.10.2023. Die Fortführung der Projektierung ist im Anschluss geplant. Die Bestätigung dieser verbindlichen Termine erfolgt mit den Teilnahmeunterlagen. Zielstellung ist der Erhalt der Baugenehmigung
im Jahr 2025. Die Ausführung der Bauleistungen ist an die Bereitstellung der finanziellen Mittel gebunden. Ziel ist ein Beginn der Baumaßnahme im Jahr 2026. Die Terminkette gilt daher vorbehaltlich der bereitgestellten finanziellen Mittel für die Investitionen in Planung und Bauausführung der Anlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01277
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YC16H4C
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Bei Verstößen gegen Vergabevorschriften kann auf Antrag ein Nachprüfungsverfahren bei der oben genannten Vergabekammer eingeleitet werden. Voraussetzung für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags ist das Vorliegen der Anforderungen des § 160 Abs. 3 GWB. In diesem Zusammenhang sind Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Antragsteller im Vergabeverfahren erkannt hat, innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis über den Vergaberechtsverstoß gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Weiterhin dürfen bis zu dem Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sein.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland