Generalplanerleistung für Neubau / Erweiterungsbau eines Feuerwehrgebäudes "FFW Nord" als gemeinsame Ortsfeuerwehr für Friedrichsthal und Malz Referenznummer der Bekanntmachung: VGV-0378/2022-65

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oranienburg
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16515
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.oranienburg.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Generalplanerleistung für Neubau / Erweiterungsbau eines Feuerwehrgebäudes "FFW Nord" als gemeinsame Ortsfeuerwehr für Friedrichsthal und Malz

Referenznummer der Bekanntmachung: VGV-0378/2022-65
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die bisher eigenständig funktionierenden Ortsfeuerwehren in den Ortsteilen Friedrichsthal und Malz mit dementsprechend getrennten Gebäudestandorten sollen im Zuge einer Neubau- bzw. Erweiterungsplanung zusammengelegt werden.

Als Standort ist das Grundstück der jetzigen Feuerwehr OT Friedrichsthal in der Keithstraße 1 vorgesehen.

Lage / Grundstück:

Das zu beplanende Grundstück befindet sich in Oranienburg OT Friedrichsthal und weist eine Größe von 2.694m² auf - es setzt sich aus mehreren Flurstücken zusammen.

Mittig im Gesamtgrundstück liegen 2 Flurstücke (502+503), welche mit einer baufälligen Ziegelscheune bebaut sind und sich aktuell nicht im Besitz der Stadt Oranienburg befinden. Es laufen diesbezüglich Ankaufsbemühungen, dennoch werden die Flurstücke für den Entwurf zunächst nicht betrachtet.

Das Grundstück befindet sich direkt im alten Ortskern von Friedrichsthal, am Anger und direkt gegenüber einem denkmalgeschützten Kirchengebäude. Beim Entwurfskonzept ist die gestalterische Eingliederung des Gebäudes in den Kontext des alten Dorfkerns unbedingt zu beachten.

Bestandsgebäude Feuerwehrgebäude:

Auf dem Grundstück befindet sich ein aktuell genutztes Gerätehaus der Ortsfeuerwehr Friedrichsthal aus dem Jahr um 1904, welches 1997 zuletzt umfangreich saniert wurde.

Es ist im Rahmen von Nachhaltigkeitsbestrebungen gewünscht, dass das Bestandsgebäude bzw. Teile der Bausubstanz mit in die Planung einbezogen werden.

Bei einer planerischen Entscheidung zum Erhalt des Bestandsgebäudes werden weiterführenden Untersuchungen (u.a. Holzschutzgutachten, Schadstoffgutachten, Standsicherheitsnachweis) notwendig, um final über die Umsetzbarkeit entscheiden zu können.

Bestandsgebäude Scheunengebäude:

Nord-Westlich schließt an das Feuerwehrgerätehaus ein baufälliges z.T. ruinöses Scheunengebäude an. Der Scheunenteil, welcher sich auf dem städtischen Grundstück befindet, wird aufgrund des Bauzustandes abgerissen werden müssen. Der Scheunenteil, welcher sich auf den nicht-städtischen Flurstücken befindet bleibt zunächst erhalten.

Nachhaltigkeit Bauweise:

Die zukünftigen Lebenszykluskosten des Gebäudes sollen bereits bei der Planung berücksichtigt werden. Nachhaltige Konzepte zu Themen der Begrünung, Materialauswahl, der Integration von Photovoltaik und zum Energieträger werden erwartet

Es wird ein Passivhaus-Standard angestrebt.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Hauptort der Ausführung:

16515 Oranienburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Planungsleistungen:

Die Stadt Oranienburg beabsichtigt Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-9 der HOAI an einen Generalplaner für folgende Leistungsbilder zu vergeben:

- Objektplanung Gebäude und Innenräume,

- Objektplanung Freianlagen,

- Objektplanung Verkehrsanlagen,

- Fachplanung Tragwerksplanung

- Fachplanung Technische Ausrüstung

- Besondere Leistungen für Brandschutz und Bauphysik

Die Beauftragung der Planungsleistungen erfolgt stufenweise:

Zunächst werden nur die Leistungsphasen 1 bis 2 HOAI der vorgenannten Leistungsbilder, inkl. der diesen Leistungsphasen und Leistungsbildern zugeordneten besonderen Leistungen (siehe hierzu Anlage 3 "Preisblätter"), beauftragt.

Die Stadt Oranienburg beabsichtigt, die Leistungsphasen 3 bis 8 entsprechend dem weiteren Planungsprozess nach den im Einzelnen im Vertrag geregelten Bedingungen stufenweise zu beauftragen.

Die Option zur Beauftragung der weiteren Leistungsphasen behält sich der Auftraggeber ausdrücklich vor. Zur Übernahme weiterer Leistungsphasen werden die Bieter verpflichtet. Sollte der Auftraggeber keine weitere Beauftragung vornehmen können oder wollen, besteht kein Rechtsanspruch des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber auf Beauftragung von Leistungen über die Leistungsphase 2 hinaus.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Projektleistungsteam / Gewichtung: 30
Qualitätskriterium - Name: Präsentation des Leistungskonzeptes / Gewichtung: 40
Preis - Gewichtung: 30
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 214-614550
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: VGV-0378/2022-65
Bezeichnung des Auftrags:

Generalplanerleistung für Neubau / Erweiterungsbau eines Feuerwehrgebäudes "FFW Nord" als gemeinsame Ortsfeuerwehr für Friedrichsthal und Malz

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP9YR16H4P

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag eines Bieters/Bewerbers bei der Vergabekammer unzulässig sein kann, sofern ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb bestimmter Fristen gerügt oder der Antrag nach Nichtabhilfe der Rüge durch die Auftraggeberin nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung gestellt wird. Die insoweit maßgebliche Vorschrift des § 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:

Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
08/02/2023

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