Neubau Technik- und Ausbildungszentrum: Freianlagen, Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen, Erschließung Referenznummer der Bekanntmachung: TAZO.01.500.01.OV041.22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oranienburg
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16515
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.oberhavel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Technik- und Ausbildungszentrum: Freianlagen, Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen, Erschließung
Der Landkreis Oberhavel plant den Neubau eines Technik- und Ausbildungszentrums. Die ausgeschriebene Leistung umfasst Freianlagen, Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen und Erschließung zum Neubau eines Gebäudekomplexes zu Ausbildungs- und Übungszwecken im Bereich Feuerwehr und Katastrophenschutz.
Technik- und Ausbildungszentrum (TAZ) Germendorfer Allee 16a 16515 Oranienburg Das Grundstück, mit einer Fläche von ca. 21.230 m², befindet sich in Oranienburg und ist als Sondergebiet 1 (SO 1) im Bebauungsplan Nr. 134 "Technisches Ausbildungszentrum Germendorfer Allee / Tiergartenstraße" ausgewiesen.
Der Landkreis Oberhavel plant den Neubau eines Technik- und Ausbildungszentrums zur Bündelung der Aufgaben der Gefahrenabwehr im Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst und ebenso als modernes Schulungszentrum für alle Tätigen der genannten Bereiche. Ebenso wird die Landwirtschaftsschule dort einziehen und damit moderne Schulungs- und Ausbildungsmöglichkeiten erhalten. Der Komplex besteht aus dem Hauptgebäude mit Fahrzeughallen, Werkstätten, Lager-, Büro-, Ausbildungs- und Seminarräumen. Des Weiteren sind der Neubau eines Heizhauses, eines Feuerwehrübungsturms, weiterer Nebengebäude und verschiedener Freiflächen zur praktischen Ausbildung geplant.
Der vergebene Auftrag (Freianlagen, Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen und Erschließung) umfasst folgende Hauptleistungen:
- ca. 7.000 m³ OB-Abtrag
- ca. 800 m³ Erdaushub
- ca. 300 m SW-/RW-Leitungen
- ca. 200 m TW-Leitungen
- 1 Stk. Tiefwasserbrunnen mit Brunnenstube
- ca. 150 m² Löschmittelübungsplatz
- ca. 60 m Gleisanlage einschl. Bahnübergang und Oberleitungsmasten
- Straßenbauarbeiten: ca. 4.000 m² Asphalt, ca. 2.400 m² Beton, ca. 1.600 m² Pflaster
- Übungsteich mit Stahlspundwänden, Betonböschung und -sohle Fläche ca. 150 m²
- ca. 100 m² Stahlspundwand
- ca. 370 m Stabgitterzaun inkl. Tor/Türen
- 1 Stk. Carport/Holzlager 7x5x3,5 m
- ca. 70 Stk. Baumpflanzungen
- ca. 1.000 m² Strauchpflanzungen
- ca. 10.000 m² Rasenflächen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Freianlagen, Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen, Erschließung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12689
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YB56HHU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I, S. 1750, 3245), das zuletzt durch das Gesetz zur Modernisierung
des Vergaberechts (VergRModG) vom 17.2.2016 (BGBl. I S.203) geändert worden ist, Anwendung.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern ein Verstoß gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt wird. Darüber hinaus gehende Verstöße gegen Vergabevorschriften müssen innerhalb von
10 Kalendertagen nach deren Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 3
GWB). Nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist
von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingelegt wird. Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend
zu beachten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oranienburg
Postleitzahl: 16515
Land: Deutschland