Elektrotechnik Referenznummer der Bekanntmachung: KHO-BTE 55 03 2023
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oranienburg
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16515
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.oberhavel-kliniken.de
Abschnitt II: Gegenstand
Elektrotechnik
Neubau eines 4-geschossigen Krankenhausgebäudes mit Teilunterkellerung
BGF: ca. 2000m²
geplante Inbetriebnahme: 2024
Eltrotechnik: Stark- und Schwachstrom
Klinik Oranienburg Robert-Koch-Straße 2 16515 Oranienburg
Beginn: spätesten 5 WT nach Zugang Auftrag
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des
Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) für die sich aus
dem Präqualifikationsverzeichnis ergebenden Nachweise. Soweit sich die geforderten Nachweise nicht
aus dem Präqualifikationsverzeichnis ergeben, ist der Nachweis gesondert zu führen.
2. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot ein ausgefülltes Formblatt "Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen" vorzulegen.
Das Formblatt "Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen" umfasst die folgenden Angaben
gemäß § 6 EG Abs. 3 Nr. 2 lit. a) bis i) VOB/A:
a) den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen,
wobei unter vergleichbaren Leistungen solche zu verstehen sind, Leistungen bezogen auf Elektrotechnik.
b) die Ausführung von Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei unter vergleichbaren Leistungen solche zu verstehen sind,
die Elektrotechnik betreffen mit einem Auftragsvolumen +/-20% der Auftragssumme.
c) die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten
Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal,
d) die Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes, sowie Angaben,
e) ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die
Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplanrechtskräftig bestätigt wurde,
f) ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet,
g) dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in
Frage stellt,
h) dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde,
i) dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.
Das Formblatt "Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen" umfasst weiter die folgenden
Angaben:
Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt. Es ist zu erklären, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die meine/unsere Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt z.B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges
Berufsverbot (§ 132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB), Geldwäsche (261 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), Vorteilsgewährung (§
333 StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Betrug (§ 263
StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Kreditbetrug(§ 265b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhange
mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen
(§ 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB), unerlaubter Umgang
mit gefährlichen Abfällen (326 StGB), die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe
von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde.
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 i.V.m. §8
Abs. 1 Nr. 2, §§ 9 bis 11 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes, § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten
Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes,
§ 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer
Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden
bin/sind oder gem. § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 des Arbeitnehmerentsendegesetzes mit einer Geldbuße von
wenigstens [Betrag gelöscht] Euro belegt worden bin/sind.
Das Formblatt "Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen" umfasst weiter die folgenden
Angaben:
Angabe, ob das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist bzw. wenn dies nicht der Fall ist, ist
mitzuteilen, ob das Unternehmen nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet ist. Falls ein
Angebot in die engere Wahl kommt, ist zur Bestätigung der vorgenannten Erklärung vorzulegen:
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie-
und Handelskammer soweit hierzu eine Verpflichtung besteht.
3. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen im eingereichten Formblatt "Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen" auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin
durch Vorlage der im Formblatt genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
4. Im Falle einer Bietergemeinschaft muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft mit Abgabe des Angebotes den Nachweis der Eignung entweder durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch Einreichung des ausgefüllten
Formblattes "Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen" führen.
1. Siehe Ziff. III.1.1)/1 und III.1.1)/2 der Auftragsbekanntmachung.
2. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen im eingereichten Formblatt "Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen" auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin durch Vorlage der im Formblatt genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
3. Im Falle einer Bietergemeinschaft muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft mit Abgabe des Angebotes den Nachweis der Eignung entweder durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch Einreichung des ausgefüllten Formblattes "Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen" führen.
4. Der durchschnittliche Jahresumsatz (Summe der in FB 124 eingetragenen Summen) muss mindestens das Doppelte der Angebotssumme betragen.
Darstellung von mindestens 3 Referenzen aus den letzten 3 Geschäftsjahren, die Elektrotechnik betreffen
und sich auf Leistungen beziehen, die vom Umfang mit dem hier ausgeschriebenen Auftrag (vgl. hierzu
Ziff.II.1.4) und Ziff. II.2.4) der Auftragsbekanntmachung) vergleichbar sind.
2. Die Darstellung jeder der vorgenannten Referenzen muss folgenden Inhalt haben:
- Name und Adresse des Auftraggebers des Referenzprojekts und Benennung eines Ansprechpartners
beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse (Mit der Benennung stimmt der Bieter einer
Nachfrage der Auftraggeberin beim Referenzgeber zu);
- Art der ausgeführten Leistung;
- Auftragssumme;
- Ausführungszeitraum (von ... bis ...);
- Stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfangs
einschließlich Angabe der ausgeführten Mengen;
- Stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen
bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung;
- Angaben zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer).
- Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal).
3. Siehe Ziff. III.1.1)/1 und III.1.1)/2 der Auftragsbekanntmachung.
4. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen im eingereichten Formblatt "Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen" auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin
durch Vorlage der im Formblatt genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
5. Im Falle einer Bietergemeinschaft muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft mit Abgabe des Angebotes den Nachweis der Eignung entweder durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch Einreichung des ausgefüllten
Formblattes "Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen" führen. Die Darstellungen der
Referenzen gem. Ziff. III.1.3)/1 und III.1.3)/2 der Auftragsbekanntmachung sind im Falle einer Bietergemeinschaft nur von der Bietergemeinschaft insgesamt vorzulegen
a. Es sind nur Referenzangaben zulässig ab einem Gebäudevolumen von mindestens 10.000 m³.
b. Bei der Beurteilung der "Vergleichbarkeit" im Sinne von vorgenannten lit. a übt die Auftraggeberin
den ihr zustehenden Beurteilungsspielraum aus.
Geforderte Kautionen und Sicherheiten
1.) 5 v.H. der Auftragssumme Sicherheit für die Vertragserfüllung
2.) 3 v.H. der Abrechnungssumme Sicherheit für Mängelansprüche
3.) gem. §17 VOB/B
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: gem. §16 VOB/B
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerische Haftung unter Angabe der kaufmännischen und Technischen Federführung, sowie die unter VI.3.8 dargestellten Angaben.
Darlegung der besonderen Bedingungen: Verpflichtung des Bieters nach dem Brandenburgischen
Vergabegesetz (BbgVergG), insbesondere Sanktionen (Vertragsstrafe, Kündigung, Auftragssperre) nach § 9 BbgVergG. Der Bieter hat mit seinem Angebot die "Vereinbarung zur Einhaltung der
Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz" unterzeichnet einzureichen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer) oder eines Verleihers von Arbeitskräften sind auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin die "Vereinbarungen zwischen
dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmer/Verleiher von Arbeitskräften und einem (ggf. weiteren) Nachunternehmer oder Verleiher zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem
Brandenburgischen Vergabegesetz" bis zum tatsächlich ausführenden Unternehmen unterzeichnet vorzulegen.
Vertragsgrundlage ist die VOB.
Abschnitt IV: Verfahren
Klinik Hennigsdorf
Raum "N-R00.002"
Bieter und ihre Bevollmächtigten unter Vorlage der entsprechenden Vollmacht
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A.) Nach § 107 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 101a Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
B.) Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterschriebene Erklärung einzureichen, in der alle Mitglieder der Bietergemeinschaft namentlich benannt werden und erklären, dass:
- ihnen bekannt ist, dass § 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verhaltensweisen und Beschlüsse verbietet, und ein Angebot einer unter Verstoß gegen diese Vorschrift gebildeten Bietergemeinschaft zwingend vom Verfahren ausgeschlossen wird.
- sie zulässig eine Bietergemeinschaft gebildet haben. Dabei sind die für die Bildung der Bietergemeinschaft maßgeblichen Gründe anzugeben.
- das in der Erklärung bezeichnete geschäftsführende Mitglied die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, dies schließt Erklärungen im Vergabeverfahren ein.
- das in der Erklärung bezeichnete geschäftsführende Mitglied berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung Zahlungen anzunehmen.
- alle Mitglieder im Auftragsfalle als Gesamtschuldner haften.
Hierfür ist das Formblatt Bietergemeinschaftserklärung zu verwenden. Eine Veränderung der Zusammensetzung von Bietergemeinschaften ist grundsätzlich unzulässig. In begründeten Ausnahmefällen kann der Auftraggeber jedoch seine Zustimmung erteilen. Ein Anspruch auf Zustimmung besteht nicht.
C.) Beabsichtigt der Bieter, sich für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer) zu bedienen, muss er Art und Umfang der dafür vorgesehenen Leistungsteile in seinem Angebot unter Verwendung des Formblattes "Erklärung über die
Leistungsteile anderer Unternehmen" bezeichnen. Zum Nachweis, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin zu dem von dieser bestimmten Zeitpunkt diese Unternehmen zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen unter Verwendung des Formblattes "Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens" vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen Dritter/Nachunternehmer) ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der
diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Nicht präqualifizierte andere Unternehmen haben auf gesondertes Verlangen zum Nachweis der Eignung das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen" vorzulegen .
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen in den eingereichten Formblättern "Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen" auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in den Formblättern genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Mit Zuschlagserteilung stimmt die Auftraggeberin dem Einsatz der vom Bieter benannten anderen Unternehmen bei der Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen zu.
D.) Die Auftraggeberin wird vor Entscheidung über die Vergabe gem. § 12 Brandenburgisches Vergabegesetz / BbgVergG bei der zuständigen Informationsstelle abfragen, inwieweit Eintragungen in der Sperrliste vorliegen. Die Auftraggeberin kann für Bieter eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung (GewO) anfordern. Bei Aufträgen ab einer Höhe von [Betrag gelöscht] EUR ist die Auftraggeberin zur Anforderung dieser Auskunft für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung verpflichtet. Handelt es sich bei dem Bieter um ein ausländisches Unternehmen, muss dieser auf Verlagen der Auftraggeberin einen vergleichbaren gleichwertigen Nachweis vorlegen oder der Auftraggeberin die Stelle benennen, bei der ein solcher Nachweis angefordert werden kann.
E.) Fragen zum Inhalt der Vergabeunterlagen sowie zum Verfahren sind ausschließlich mit elektronischer Post (E-Mail) oder per Telefax zu stellen. Mündliche und telefonische Auskünfte werden nicht erteilt; sie wären falls sie dennoch erteilt würden nicht verbindlich. Ebenfalls nicht verbindlich sind Auskünfte anderer Stellen als der oben unter Ziff. I.1) dieser Bekanntmachung genannten Auskunft erteilenden Stelle. Fragen und Auskunftsverlangen sind in deutscher Sprache
zu formulieren und zu richten an die Auskunft erteilende Stelle. Fragen sind so rechtzeitig zu stellen, dass es dem Auftraggeber noch möglich ist, die verlangten Unterlagen bis 6 Kalendertage
vor Ablauf der Frist für die Angebotsabgabe gemäß Ziff. IV.2.2) zu übersenden. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung der Fragen trägt der Bewerber. Später eingehende Fragen werden nicht mehr bearbeitet. Die Auftraggeberin wird zur Kommunikation auf die vom Bewerber bei Abforderung der Vergabeunterlagen angegebene E-Mail-Adresse und/oder TelefaxNr. zurückgreifen. Nur durch diese Verfahrensbedingungen verbleibt der Auftraggeberin ausreichend Gelegenheit, angemessen zu reagieren, zusätzliche Auskünfte allen Bewerbern mitzuteilen und den Bewerbern die Möglichkeit zu geben, etwaige zusätzliche Auskünfte bei der Bearbeitung der Angebote rechtzeitig zu berücksichtigen.
F.) Das Brandenburgische Gesetz über Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen
Aufträgen (Brandenburgisches Vergabegesetz - BbgVergG) vom 29.9.2016 und alle bis zum Submissionstermin gültigen Ergänzungen und Änderungen finden Anwendung.
G.) Der Auftraggeber fordert gem. § 6 Abs. 2 BbgVergG von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter für den Fall, dass dieser keinen Nachweis nach § 6 Absatz 1 BbgVergG im Vergabeverfahren vorlegt hat, durch Unterlagen den Nachweis der Entrichtung von Beiträgen an den zuständigen Sozialversicherungsträger. Daneben ist die Bescheinigung der Sozialkasse, der der Bieter kraft allgemeiner Tarifbindung angehört, über die Bruttolohnsumme und die geleisteten Arbeitsstunden sowie die Zahl der gewerblich Beschäftigten und die erfolgte Beitragszahlung vorzulegen, sofern sie nicht einer der in § 6 Absatz 1 BbgVergG genannten Eintragungen zugrunde liegt.
Die Nachweise dürfen nicht älter als sechs Monate sein. sofern sie nicht Bestandteil eines Nachweises nach § 6 Absatz 1 BbgVergG sind. War der Bieter in den vergangenen sechs Monaten nicht im Inland ansässig, so genügt eine Eigenerklärung, in diesem Zeitraum nicht gegen Verpflichtungen über die Entrichtung der Beiträge zur sozialen Sicherheit nach den Rechtsvorschriften des betreffenden Sitzstaates verstoßen zu haben. Hat ein Bieter in den letzten sechs Monaten einem Auftraggeber bereits den Nachweis nach § 6 Absatz 1 des BbgVergG oder andere Eignungsnachweise nach den Vergabe- und Vertragsordnungen vorgelegt, so fordert derselbe Auftraggeber von dem Bieter diese Eignungsnachweise nur noch an, wenn begründete Zweifel an der Eignung des Bieters bestehen.
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y4J6H6U
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland