Netzerrichtung, Signalbelieferung, Netzbetrieb und Service Krampnitz Referenznummer der Bekanntmachung: TKI
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14469
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ProPotsdam.de
Abschnitt II: Gegenstand
Netzerrichtung, Signalbelieferung, Netzbetrieb und Service Krampnitz
Der Konzessionsgeber führt ein Verhandlungsverfahren mit vorherigem Teilnahmewettbewerb für Netzerrichtung, Signalbelieferung und Service eines FTTH-Netzes im Entwicklungsgebiet "Krampnitz" nach den Regelungen der Verordnung über die Vergabe von Konzessionen (Konzessionsvergabeverordnung - KonzVgV) durch.
Mit der Ausschreibung soll die Glasfasernetzerrichtung, deren Betrieb, Service und Wartung unter Nutzung einer vom ETP bereitgestellten Leerrohranlage gegen Pacht für 10 Jahre (01.07.2024 bis 30.06.2034) vergeben werden. Vertragsbeginn ist mit Zuschlagserteilung (voraussichtlich Mitte März 2023).
Entwicklungsbereich Krampnitz 14476 Potsdam
Der Entwicklungsträger Potsdam entwickelt im Bereich Krampnitz bei Potsdam auf dem ehemaligen Kasernengelände ein modernes Wohnquartier, das über den Zeithorizont von 14 Jahren von 2024 bis 2038 sukzessive entsteht und insgesamt ca. 5.000 Wohneinheiten sowie ca. 2.500 Geschäftseinheiten umfasst. Diese Wohn- und Geschäftseinheiten sollen auf Grundstücken entstehen, die vom AG an Investoren und Wohnungsunternehmen veräußert werden und in deren Eigentum übergehen.
Die Vergabe bezieht sich auf die Signalbelieferung mit Triple-Play-Diensten (TV, Internet, Telefonie) auf zunächst 10 Jahre inklusive Bau einer Glasfaserinfrastruktur bis in die Wohn- und Geschäftseinheiten, FTTH, sowie deren Service und Wartung. Zum Zeitpunkt der Vergabe werden die bis 2034 entstehenden Volumen auf ca. 1.800 Wohneinheiten und ca. 2.170 Geschäftseinheiten prognostiziert. Das Aufwuchsszenario nach Jahresscheiben ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Dabei ist das Aufwachsen des Gebietes mit in den Ausbau so einzuplanen, dass zum jeweiligen Fertigstellungszeitraum eine Versorgung gewährleistet werden kann.
Dafür wird vom Entwicklungsträger eine zwingend zu nutzende Leerrohrinfrastruktur zur Pacht zur Verfügung gestellt. Die Eigentumsverhältnisse der zu erschließenden Wohn- und Geschäftseinheiten stehen zum heutigen Zeitpunkt noch nicht fest.
Die zu erbringenden Leistungen betreffen die Errichtung von Campusnetzen (Netzebene 4a) FTTH, die TV-Signallieferung an die Endkunden einschließlich der Versorgung mit Zusatzdiensten (Pay-TV, Internet, Telefonie) unter Netznutzung, Service und Wartung der Netzebene 4a sowie der Netzebene 4 sowie der Pacht dieser Netze. Die Errichtung der Netzebene 4 in den neu entstehenden Gebäuden können auf Wunsch des Gebäudeeigentümers ebenfalls durch den Netzbetreiber erfolgen.
Die FTTH-Campusnetze (Netzebene 4a) zu den Immobilienobjekten sind durch den Bieter bis zum Ende der Vertragslaufzeit zu errichten und entsprechend den Vorgaben der ETP vom Bieter, ausgehend vom zentralen Konzentrationspunkt (PoP) bis zu den Glasfaserabschlusspunkten in den Gebäuden, zwingend als Glasfasernetz zu konfigurieren. Der PoP wird vom Netzbetreiber in vom ETP bereitgestellten Räumlichkeiten errichtet oder auf einem vom ETP zur Verfügung gestellten Grundstück am östlichen Rand des Gebietes errichtet. Auf den Zuführungs- und Hausverteilnetzen sind die steigenden Anforderungen an Bandbreiten beim Endkunden über die gesamte Vertragslaufzeit nachweislich durch den Bieter zu gewährleisten.
Der Auftragnehmer soll verpflichtet werden, dritten Telekommunikationsdiensteanbietern den Zugang zu den ihm zur Nutzung zur Verfügung gestellten Netzen der NE 4a und NE 4b im Rahmen eines Open-Access-Konzepts zu gewähren. Das Open-Access-Konzept wird im Rahmen des Verhandlungsverfahrens auf Basis der Ergebnisse der Bietergespräche final entwickelt.
Einmalige Verlängerung des Pachtzeitraums um 5 Jahre bis zum 30.06.2039.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Keine Auftragsvergabe (Aufhebung)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXT8YYHYW27A9T8P
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
1. Bitte beachten Sie, dass die Vergabekammer Sachsen und das Oberlandesgericht Dresden
der Rechtsmeinung sind, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren unzulässig ist, da bei der Art der zu vergebenden Konzession die Bereichsausnahme des § 149 Nr. 8 GWB vorliegt.
Sofern die Bieter anderer Rechtsansicht sind und ein Vergabenachprüfungsverfahren für zulässig erachten, gelten folgende Hinweise:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160
Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen
verwiesen.
2. Sofern die Bieter der Rechtsansicht der Vergabekammer Sachsen und des Oberlandesgerichtes folgen, sind für Rechtsbehelfe gegen das Verfahren die Zivilgerichte zuständig.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland