Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren (Projekt- und Citymanagement inkl. Konzepterstellung) Referenznummer der Bekanntmachung: 62-67/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kyritz
NUTS-Code: DE40D Ostprignitz-Ruppin
Postleitzahl: 16866
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kyritz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren (Projekt- und Citymanagement inkl. Konzepterstellung)
Zur Stärkung der Innenstadt soll die Erarbeitung einer Innenstadtstrategie sowie eines Nutzungskonzeptes gegen den Leerstand durch einen Dienstleister erarbeitet werden. Neben der Konzeptumsetzung soll der Stärkungsprozess durch die Einbindung von Kooperationspartnern (Projektmanagement) erfolgen. Mithilfe dessen sollen die verschiedenen Akteure der Stadt eingebunden werden. Das Projektmanagement soll die Aufgabe eines Citymanagers übernehmen, der Maßnahmen und Projekte für die zentralen Themen und Handlungsfelder Nachfolgeregelung, Netzwerkbildung und Barrierefreiheit initiiert, koordiniert, begleitet und umsetzt.
Das Projekt muss spätestens zum 31. August 2025 erfolgreich umgesetzt sein.
Stadt Kyritz Marktplatz 1 16866 Kyritz
1) Erarbeitung einer Innenstadtstrategie (ab 2023)
Die zentralen Themen und Handlungsfelder die im Rahmen der Innenstadtstrategie durch den Dienstleister bearbeitet werden sollen, sind:
- Nachfolgeregung der Inhabergeführten Geschäfte
Probleme: Inhaber vieler Geschäfte sind gleichzeitig Eigentümer der Immobilien. In ca. 3 - 5 Jahren gehen viele von ihnen in den Ruhestand. Es besteht ihrerseits kein Interesse ihre bisherigen Ladengeschäfte an andere zu vermieten. Es besteht dann die Gefahr, dass es zukünftig deutlich weniger Ladengeschäfte gibt.
Der Dienstleister soll durch Gespräche, Aufklärung und ggf. Förderung (Nachnutzungskonzepte) das Interesse einer lebendigen Innenstadt darstellen. Damit das Interesse für eine Übernahme gesucht und auch gefunden wird.
- Netzwerkbildung (Identifikationssteigerung / Steigerung des Gemeinschaftsgefühls)
Der Dienstleister soll zusammen mit den Betreibern der Geschäfte agieren, um ein nachhaltiges und zukunftsfähiges Netzwerk und Gemeinschaftsgefühl zu schaffen, damit zukünftig das Gesamtziel einer lebendigen Innenstadt erreicht wird.
- Schaffung von Barrierefreiheit
Problem: aktuell sind ca. 90% (Schätzung) aller Geschäfte in der Innenstadt nicht barrierefrei. Damit zukünftig für Kinderwagen, Rollatoren, Rollstuhlfahrer, usw. das Überwinden von Barrieren abgeschafft wird, muss diese Thematik stärker in den Vordergrund gerückt und Lösungen geschaffen werden. Durch den Dienstleister soll das Thema sensibilisiert und Lösungsansätze mit ggf. Fördermöglichkeiten für den Einzelhändler vorgestellt werden.
Die Erarbeitung der Innenstadtstrategie soll bis zum 31.10.2023 erfolgt sein.
2) Erarbeitung eines Nutzungskonzeptes Leerstand (ab April 2024)
Durch den Dienstleister soll ein Nutzungskonzept für den Leerstand entwickelt werden. Im ersten Schritt soll die Bestandsaufnahme der Ist-Situation erfolgen. In den nächsten Schritten müssen die Bedarfe und Interessen der Zielgruppen erfasst werden, damit langfristig eine Idee und Konzeptsammlung für die dauerhafte Nutzung von Geschäften in der Innenstadt gewährleistet ist. Auf Basis dieser Daten können aktiv die vorhandenen Leerstände vermarktet und beworben werden.
Umsetzungszeitraum ist der 01.02. bis 30.09.2024
3) Projektmanagement = Citymanager (gesamte Laufzeit)
Die Erarbeitung und Umsetzung der Innenstadtstrategie soll durch einen Citymanager erfolgen, welcher durch den Dienstleister zu stellen ist. Angedacht ist die Besetzung mit festen Ansprechpartnern sowie die Erreichbarkeit über eine zentrale Adresse in der Innenstadt, die als Anlaufstelle für Bewohner und Akteure dient. Diesem obliegen unter anderem folgende Aufgaben:
- Projektleitung und Projektsteuerung
- Berichterstattung an die Stadt Kyritz
- Aufbau und operative Begleitung des Innenstadtbeirats
- Ansprache an die Geschäftsleute und Ladenbesitzer, Eigentümer oder andere
Beteiligte
- Vermittlung von Beratungsleistungen und Unterstützung der Eigentümer/Ladenbesitzer zur Nachfolge
- Beratung, Lobbyarbeit und Fördermittelakquise für Maßnahmen zur Barrierefreiheit
- Durchführung von Workshops zur Identifikation und Herleitung von Umsetzungsmaßnahmen basierend auf der o. g. Innenstadtstrategie
- Vernetzung aller beteiligten Akteure
- Organisation und Durchführung von Veranstaltungen in Abstimmung mit der Stadt
- Kommunikation mit Verbänden
- Durchführung von Maßnahmen aus dem Bereich Marketing und Öffentlichkeitsarbeit
- Durchführung von Befragungen zur Evaluierung der eingesetzten Maßnahmen
Der Citymanager soll ab Auftragsvergabe bis zum Ende des Projektes am 31. August 2025 die Erarbeitung und Umsetzung steuern. Dies soll am Standort Kyritz in der Innenstadt stattfinden, um als Ansprechpartner vor Ort zur Verfügung zu stehen. Es muss gewährleistet sein, dass ein Büro für den Leistungszeitraum angemietet wird.
Der Aufwand dieser Tätigkeit wird mit 20 Stunden pro Woche eingeschätzt.
4) Innenstadtmarketing und Öffentlichkeitsarbeit (gesamte Laufzeit)
Der Dienstleister soll durch Marketing- und Öffentlichkeitsmaßnahmen dazu beitragen, die Stakeholder zu vernetzen und insbesondere zu Ende der Projektphase Erfolge der zentralen Themen und Handlungsfelder: Nachfragereglung, Netzwerkbildung und Barrierefreiheit zu präsentieren, in den Köpfen zu verankern und in die Zukunft weiter zu tragen.
Die Marketingmaßnahmen und Öffentlichkeitsarbeit sollen dauerhaft über den kompletten Leistungszeitraum erfolgen. Die Kosten und der Stundenumfang für die Tätigkeiten sollen im Angebot dargestellt werden.
5) Regionalmärkte / Kultur in der Stadt (2023 - 2025)
Die Innenstadt soll auch konkret während des Entwicklungsprozesses (Projektlaufzeit) belebt werden. Dahingehend soll der Dienstleister die Durchführung von saisonalen Regionalmärkten und kleinen kulturellen Openair-Veranstaltungen zur Belebung der Innenstadt in enger Absprache mit der Stadt Kyritz umsetzen. Damit soll eine Attraktion bzw. ein Anziehungspunkt in der Innenstadt geschaffen werden, um vielen Menschen ein Innenstadterlebnis anbieten zu können und diese zu besuchen. Es sollen mindestens drei Veranstaltungen pro Jahr stattfinden. Für die Angebotsabgabe soll ein Kostenumfang pro Veranstaltung kalkuliert werden.
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Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Unternehmen, die in der Präqualifizierungsdatenbank AVPQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen) (https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/) bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer vorlegen. Sofern vom Auftraggeber mit dem Angebot Eigenerklärungen oder Nachweise gefordert werden, die nicht in der v. g. Datenbank enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen.
Einzureichende Unterlagen:
- Formular 4.1 EU Eigenerklärung Ausschlussgründe:
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien nach §§ 123, 124 GWB, nämlich die Erklärung, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des
Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des
Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter
Vermögenswerte),
4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den
Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 299a und § 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im
Gesundheitswesen),
7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung
ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
oder
10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuchs
(Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft,
Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Erklärung, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen Säumnis- und Strafzuschläge verpflichtet hat.
Erklärung, dass das Unternehmen nicht bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder
kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die
Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
Erklärung, dass gegen das Unternehmen keine Gründe vorliegen, die zu einem Ausschluss nach § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen
Beschäftigung Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz - SchwarzArbG), § 21 Arbeitnehmer-
Entsendegesetz (Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG) und § 19 des Gesetzes zur
Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) führen können.
ggf. Eigenerklärung Selbstreinigungsmaßnahmen i.S.d. § 125 GWB (abzugeben, sofern einschlägig),
- oder Eigenerklärung gem. EEE: diese stellt einen vorläufigen Beleg der Eignung eines Unternehmens und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen dar
- Nachweis Eintragung Berufs- oder Handelsregister bzw. Erlaubnis zur Berufsausübung
- Anlage 1 Eignung_Mindestumsatz: Mindestens [Betrag gelöscht] Euro Jahresumsatz in den letzten drei Jahren im Bereich städtebaulicher Entwicklungskonzepte/Innenstadtkonzepte und Innenstadtmanagements, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (§ 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV)
- wenn zutreffend_4.2 EU Bewerber-Bietergemeinschaftserklärung: Mehrere Bieter können sich grundsätzlich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall muss diese mit dem Angebot eine Erklärung einreichen. Diese Erklärung beinhaltet die Bildung einer Bietergemeinschaft, einer Arbeitsgemeinschaft im Falle der Auftragserteilung sowie die Übernahme einer gesamtschuldnerischen Haftung durch die Bietergemeinschaft und eine Auflistung ihrer Mitglieder. Schließlich soll die Erklärung die Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters sowie, dass dieser die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, beinhalten. Bei Bietergemeinschaften sind geforderte Erklärungen bzw. Nachweise für jedes Mitglied mit dem Angebot einzureichen, sofern dies nicht anders ausgewiesen ist. Ein Wechsel der Identität des Bieters oder der Bietergemeinschaft ist nicht zugelassen.
Einzureichende Unterlagen:
- Eigenerklärung Nachweis Berufs-/oder Betriebshaftpflichtversicherung (500.000 bei Sach-/Vermögensschäden und 1 Mio bei Personenschäden) oder Eigenerklärung, dass diese vor Auftragserteilung vorliegt oder ggf. erhöht wird
- wenn zutreffend_4.3 EU Erklärung Unteraufträge Eignungsleihe: Ein Bewerber kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, es ist der Leistungsbereich/Auftragsteil anzugeben.
- wenn zutreffend_4.4 EU Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen:
Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so fordert der Auftraggeber eine gesamtschuldnerische Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang.
Berufs-/oder Betriebshaftpflichtversicherung (500.000 bei Sach-/Vermögensschäden und 1 Mio bei Personenschäden) oder Eigenerklärung, dass diese vor Auftragserteilung vorliegt oder ggf. erhöht wird
Einzureichende Unterlagen, im Rahmen der Eignungsprüfung:
- Nachweise Qualifikation (Zeugnisse Diplom/Master/Magister): Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung (mindestens Diplom/Master/Magister) auf Projektleitungs- und Projektbearbeitungsebene, in mindestens einen der Bereiche der Stadtentwicklung, der Wirtschaftsförderung oder des Innenstadtmanagements
- Anlage 1 Eignung_Erklärung Mitarbeiterzahlen_Führungskräfte: Erklärung der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl der Führungskräfte in den letzten 3 Jahren
- Anlage 2_Eignung Unternehmensreferenzen: 3 Unternehmensreferenzen in Bezug auf den Auftragsgegenstand, die 3 verschiedene Teilbereiche des Auftragsgegenstandes abdecken, in den letzten 3 Jahren mit Angabe Bezeichnung des Projektes, Ort der Ausführung, Auftraggeber, Ansprechpartner, Leistungszeitraum, Abschluss der Leistungen, Auftragssumme, Projektbeschreibung
- Nachweise Qualifikation (Zeugnisse Diplom/Master/Magister): Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung (mindestens Diplom/Master/Magister) auf Projektleitungs- und Projektbearbeitungsebene, in mindestens einen der Bereiche der Stadtentwicklung, der Wirtschaftsförderung oder des Innenstadtmanagements
- Anlage 1 Eignung_Erklärung Mitarbeiterzahlen_Führungskräfte: Erklärung der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl der Führungskräfte in den letzten 3 Jahren
- Anlage 2_Eignung Unternehmensreferenzen: 3 Unternehmensreferenzen in Bezug auf den Auftragsgegenstand, die 3 verschiedene Teilbereiche des Auftragsgegenstandes abdecken, in den letzten 3 Jahren mit Angabe Bezeichnung des Projektes, Ort der Ausführung, Auftraggeber, Ansprechpartner, Leistungszeitraum, Abschluss der Leistungen, Auftragssumme, Projektbeschreibung
Berufsqualifikation i.S.d. § 44 VgV
Wir weisen darauf hin, dass wir auch einschlägige Referenzen berücksichtigen werden, die mehr als 3 und max. 5 Jahre zurückliegen (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Bei Bietergemeinschaften ist die jeweilige Referenz dem jeweiligen Mitglied zuzuordnen. Mindestanforderungen betreffend Referenzen gelten für die Bietergemeinschaft.
- 5.3 EU Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Mindestlohn, zzt. 13 Euro brutto, gerechnet auf die Arbeitsstunde ohne Zulagen/Sonderzahlungen)
- wenn zutreffend_5.4 Vereinbarung zwischen Bieter/Auftragnehmer Nachunternehmer zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem
Brandenburgischen Vergabegesetz
Mit dem Angebot ist die Anlage "Sonderformular Russland Embargo", die in den Vergabeunterlagen enthalten ist, einzureichen.
- Verpflichtungserklärung gem. Verpflichtungsgesetz, vor Auftragserteilung
- Anwendung der Frauenförderverordnung ab einem Auftragswert von [Betrag gelöscht] Euro gem. Landesgleichstellungsgesetz §14 und FrauFöV Brandenburg unter Anwendung des beigefügten Formulars.
- für Bieter aus dem europäischem Ausland: A1-Bescheinigung aus dem Heimatland, ggf. Bestätigung der Dienstleistungsanzeige(§ 8 EU/EWR HwV)
- Weitere Nachweise und Bescheinigungen zur Eignungsprüfung können angefordert werden, sofern dies zur Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Diese sind innerhalb von 4 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Vergabestelle vorzulegen.
- Bei der Auftragsbearbeitung sind für die Verarbeitung personenbezogener Daten die einschlägigen Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere diejenigen der EU-Datenschutzgrundverordnung, einzuhalten.
- Zwingende Voraussetzung: Sprachniveau C2 Deutsch nach dem Europäischen Referenzrahmen (Kompetente Sprachanwendung)
- Jegliche Kommunikation und alle Unterlagen in diesem Vergabeverfahren sind in deutscher Sprache bzw. mit Übersetzung einzureichen.
- Gerichtsstand ist Deutschland.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis zur Abgabe der Angebote in Textform über den Vergabemarktplatz und den vorgesehenen Unterschriftsfeldern auf den Formularen der Vergabeunterlagen: Bei der Textform kann die Unterschrift durch einfache Namensnennung (z.B. per Schreibmaschinen-Werkzeug in Adobe) des Erklärenden im jeweiligen Unterschriftenfeld ersetzt werden.
Zuschlagskriterien: Gewichtung gem. Bewertungsmatrix, 80% Leistung und 20% Preis:
- Anlage 3_Organisation_Qualifikation (mit dem Angebot vorzulegen): Organisation der mit der Ausführung des Auftrags vorgesehenen Mitarbeiter*innen (Struktur, Anzahl, Verfügbarkeit, Vertretungsregelung), Qualifikation und Berufserfahrung Projektleiter*in und ggf. Mitarbeiter*innen, in Bezug auf den Auftragsgegenstand, 20% Gewichtung
- Anlage 4_Referenz 1 eingesetztes Personal (mit dem Angebot vorzulegen): Nachweisbare Erfahrung der einzusetzenden Mitarbeiter*innen bzw. des Projektleiters in der Erbringung konzeptioneller Leistungen (Themenschwerpunkten: Innenstadtstrategie, Nachfolgerregulung, Schaffung von Barrierefreiheit, Entwicklung einer Erlebnisstadt, Nutzungskonzept für Leerstand ) der letzten drei Jahre mit Angabe Bezeichnung des Projektes, Name des Mitarbeitenden und Rolle im Projekt, Ort der Ausführung, Auftraggeber, Ansprechpartner, Leistungszeitraum, Abschluss der Leistungen, Auftragssumme, Projektbeschreibung, 20% Gewichtung
- Anlage 5_Referenz 2 eingesetztes Personal (mit dem Angebot vorzulegen): Nachweisbare Erfahrung der einzusetzenden Mitarbeiter*innen bzw. des Projektleiters in der Erbringung von Dialog- und Partizipationsformaten (z. B. Werkstätten/Workshops, Netzwerkbildung, Online-Beteiligungen, Leitbildprozesse, inkl. motivierender und innovativer Ansätze) der letzten drei Jahre mit Angabe Bezeichnung des Projektes, Name des Mitarbeitenden und Rolle im Projekt, Ort der Ausführung, Auftraggeber, Ansprechpartner, Leistungszeitraum, Abschluss der Leistungen, Auftragssumme, Projektbeschreibung, 20% Gewichtung
- Anlage 6_Referenz 3 eingesetztes Personal (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nachweisbare Erfahrung der einzusetzenden Mitarbeiter*innen bzw. des Projektleiters in der Erbringung von umsetzungs- und prozessorientierten Leistungen (min. Betreuung von City- und Quartiersmanagements, Anstoßprozesse für Innenstadtmanagements oder Quartiersinitiativen) der letzten drei Jahre mit Angabe Bezeichnung des Projektes, Name des Mitarbeitenden und Rolle im Projekt, Ort der Ausführung, Auftraggeber, Ansprechpartner, Leistungszeitraum, Abschluss der Leistungen, Auftragssumme, Projektbeschreibung, 20% Gewichtung
Geben Sie bitte ihr Angebot ausschließlich über die Vergabeplattform ab. Es sind keine Angebote per eMail oder Post zugelassen!
Unter "Sonstiges" finden Sie ein Dokument (Hilfe zur Nutzung_Vergabemarktplatz), welches Ihnen hilfreiche Informationen zur einfachen Angebotsabgabe gibt.
Bis zum Ende der Angebotsfrist können Sie Ihr Angebot elektronisch über den Vergabemarktplatz "Vergabemarktplatz Brandenburg" zurückziehen.
Soweit bei der Erstellung des Angebotes Fragen zu den Unterlagen oder zum Vergabeverfahren auftreten, müssen diese über die Vergabeplattform des Landes Brandenburg gestellt werden. Nach Ablauf dieser Frist werden eingehende Fragen ggf. nicht mehr beantwortet. Die Vergabestelle behält sich vor Fragen zu beantworten, die nach Ablauf dieser Frist eingehen. Die Beantwortung und weitere Informationen des Auftraggebers werden auf der projektbezogenen Internet-Plattform zu diesem Verfahren auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg veröffentlicht. Die Bewerber werden im Zuge der Gleichbehandlung aller Bewerber gebeten, die Vergabestelle nur auf diesem Wege zu kontaktieren.
Dieses Vorhaben wird durch das Bundesprogramm "Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren" gefördert.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5WYW2RH6WQP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwae.brandenburg.de
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Hinweis auf Geheimnisse durch den Bieter: Bitte kennzeichnen Sie Ihre Unterlagen entsprechend, sofern diese Geschäftsgeheimnisse enthalten. Erfolgt dies nicht, gehen wir von Ihrer Zustimmung auf Einsicht in die Unterlagen im Falle eines Nachprüfungsverfahrens aus.