Sanierung Erlebnisbad - Los 16.1 Fliesen- und Natursteinarbeiten Neubau Referenznummer der Bekanntmachung: 2022 GM 12
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Senftenberg
NUTS-Code: DE40B Oberspreewald-Lausitz
Postleitzahl: 01968
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.senftenberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Erlebnisbad - Los 16.1 Fliesen- und Natursteinarbeiten Neubau
Los 16.1 - Fliesen- und Plattenarbeiten Neubau
Erlebnisbad der Stadt Senftenberg Hörtlitzer Straße 32 01968 Senftenberg
Neubau Erschließungs- und Funktionstrakt einschl. techn. Anlagen Erlebnisbad
Fliesen- und Plattenarbeiten Neubau
Neubau / Funktionstrakt
- ca. 153 qm Verbund - Flächenabdichtung CM W3-I (Wand & Boden)
- ca. 181 qm Wandfliesen im Dünnbett verlegen
- ca. 240 qm Bodenfliesen im Dünnbett verlegen
- 18 Stk Treppenstufen im Mittelbett belegen
(22 m)
- ca. 343 m Anschluss / Bewegungsfugen dauerelastisch schließen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Keine Auftragsvergabe (Aufhebung)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXUTYYDYYC4
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwae.brandenburg.de
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwae.brandenburg.de