Lieferung von batterieelektrischen Omnibussen Referenznummer der Bekanntmachung: HVG VG 01/2023
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nauen
NUTS-Code: DE408 Havelland
Postleitzahl: 14641
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.havelbus.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von batterieelektrischen Omnibussen
Lieferung von 4 Stück batterieelektrische Niederflur Solobusse ( 12 m ) und 6 Stück batterieelektrische Niederflur Gelenkbusse.
Nauen, DE
Lieferung von 4 batterieelektrischen Niederflur Solo-Omnibusse ( 12 m ) und 6 batterieelektrischen Gelenk-Omnibussen ( 18 m ) nach Vorgabe Lastenheft.
Rangfolge nach Auswertung der Bewertungsmatrix der Aufforderung zur Teilnahme.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Alle Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen:
— Auszug aus dem Handelsregister,
— Bescheinigung der Berufsgenossenschaft,
— Bescheinigung des für den Besitzer zuständigen Versicherungsträgers (für Bieter die ihren Wohnsitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben),
— Bescheinigung der Krankenkasse,
— Erklärung des Finanzamtes/Eigenerklärung für die Zahlung von Steuern,
— Auszug aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 3 Monate),
— Eigenerklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitszeit.
Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz in EUR der Gegenstand der Vergabe ist, einschl. der Anzahl an Omnibussen jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Referenzen, mindestens der letzten 3 Jahre für Lieferungen in Westeuropa
— Nachweise DIN ISO 9001:2000 oder gleichwertige Nachweise,
— Vorlage einer Erklärung, dass spätestens zum Zeitpunkt der Auslieferung des ersten Fahrzeuges vom Bewerber/Bieter ein elektronischer Ersatzteilkatalog kostenlos zur Verfügung gestellt wird, der einen direkten Zugriff auf die aktuellen Katalogdaten des Bewerbers/Bieters über das Internet via der Standard-Internet-Protokolle ermöglicht,
— Vorlage einer Erklärung, dass dem Bewerber/Bieter zur Vertragserfüllung, spätestens zum Vertragsbeginn ca. 35 km Straßenkilometer von dem Betriebshof der Havelbus Verkehrsgesellschaft mbH in 14641 Nauen entfernt mindestens ein Servicestützpunkt (auch Kooperationspartner oder Vertragswerkstätten einschl. Ersatzteilverkauf) mit einer 24-Stunden-Servicehotline zur Verfügung stehen,
— Vorlage einer Erklärung, dass die kostenlose Anlieferung der Ersatzteile innerhalb von 24 Stunden gewährleistet wird,
— alle weiteren Forderungen an die technische Leistungsfähigkeit siehe Lastenheft.
Bei einer Überschreitung des vereinbarten Liefertermins beträgt die Vertragsstrafe 0,1 % der Gesamtauftragssumme je Kalendertag, höchstens jedoch 5 % der Auftragssumme. Etwaige Ansprüche des Auftraggebers auf Schadenersatzbleiben davon unberührt.
Die Bezahlung der Busse erfolgt nach Lieferung binnen 30 Tage. Bei Mängeln, welche die Funktionsfähigkeit der Fahrzeuge nicht wesentlich beeinflussen, wird bis zur endgültigen Abnahme der Lieferung eine Sicherheitsleistung in Höhe von 3 % des Fahrzeugwertes der Lieferung einbehalten. Bei gravierenden Mängeln, welche die Einsatzbereitschaft der Fahrzeuge in Frage stellen oder wenn die Lieferung erheblich von den bestellten Fahrzeugen abweicht, wird die Annahme der Lieferung verweigert. Die Busse bleiben bis zur Bezahlung Eigentum des Lieferanten.
Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von alle Mitgliedern rechtsverbindliche unterschriebene Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind,in der für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist, der die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und in der gesamtschuldnerischen Haftung zugestimmt wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Potsdam
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§114 GWB).Die Zuschlagserteilung ist 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung(§ 101a GWB) möglich. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw.-soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind- bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewertung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1-3 GWB)