GKK Grundschule und Kita Potsdam Krampnitz - Garten- und Landschaftsbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 500.010
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14469
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ProPotsdam.de
Abschnitt II: Gegenstand
GKK Grundschule und Kita Potsdam Krampnitz - Garten- und Landschaftsbauarbeiten
Garten- und Landschaftsbauarbeiten
Entwicklungsbereich Krampnitz 14476 Potsdam
1.Erd- und Abbrucharbeiten
2.Wege- und Platzflächen
3.Betonarbeiten
4.Oberflächenentwässerung
5.Regenwasserbewirtschaftung
- Oberflächenarbeiten
- Erdarbeiten
- Wasserhaltung
- Anlagen Regenwasserbewirtschaftung
- Schächte, Abläufe und Rinnen
- Rohrlegungsarbeiten
- Vermessung und Revisionszeichnungen
6. Ausstattung
7. Spielgeräte
8. Stahlbauarbeiten
9. Ausbau Fledermausquartier
10. Pflanzenlieferung
- Stauden liefern
- Gehölze liefern
- Bäume liefern
- Heckenpflanzen liefern
- Kletterpflanzen liefern
- Blumenzwiebeln liefern
11. Pflanzarbeiten
12. Rasenarbeiten und Wiesenarbeiten
13. Pflegemaßnahmen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Stadtgrün Potsdam GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14482
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXT8YYHYW2KY652Z
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Bei Verstößen, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, hat die Rüge gegenüber der Vergabestelle bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist zu erfolgen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt die Vergabestelle mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der oben genannten Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§§ 160 Abs. 3 Nr. 4, 161 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Nachprüfungsantrag der Vergabestelle erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder elektronisch) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland