Planungsleistung Fachplanung Tragwerk - Neubau Feuerwehrgerätehaus in der Gemeinde Michendorf/OT Stücken Referenznummer der Bekanntmachung: 323/22 - Los 04 (Tragwerk)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Michendorf
NUTS-Code: DE40E Potsdam-Mittelmark
Postleitzahl: 14552
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.michendorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistung Fachplanung Tragwerk - Neubau Feuerwehrgerätehaus in der Gemeinde Michendorf/OT Stücken
Planungsleistungen Fachplanung Tragwerk - Neubaus eines Feuerwehrgerätehauses im OT Stücken der Gemeinde
Michendorf
Feuerwehr 14552 Michendorf/OT Stücken
1. Beschreibung der geplanten Maßnahme
Aufgabe ist es, ein Feuerwehrgerätehaus im Ortsteil Stücken der Gemeinde Michendorf zu erstellen, dass den Erhalt der Feuerwehrinfrastruktur und die Erhöhung der
Leistungsfähigkeit und Einsatzbereitschaft der Feuerwehr sowie die aktuellen Anforderungen an den Arbeits-,
Brand-, Wärme-, Schall- und Gesundheitsschutz erfüllt.
Für die geplante Maßnahme steht ein Gesamtbudget Brutto in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR zur Verfügung. Dies ist die einzuhaltende Kostenobergrenze und Bestandteil der Aufgabenstellung. Die Planung und Ausführung hat sich diesem Budget zu beugen.
Es ist beabsichtigt das Bestandsgebäude zu erhalten und einer anderen Nutzung zuzuführen. Gegenüber, auf der anderen Straßenseite, in der Stückener Dorfstraße 7 soll der, dem Bedarf angepasste, barrierefreie Neubau entstehen. Aktuell gibt es 18 Kameraden im OT Stücken, die ihren ehrenamtlichen Dienst verrichten.
Der Jugendfeuerwehr gehören aktuell 10 Kinder/Jugendliche an. Für das Bauvorhaben liegt seit Mai 2022 ein Fördermittelbescheid gem. Feuerwehrinfrastrukturrichtlinie vor. Grundlage des Fördermittelbescheides ist die von der Gemeinde Michendorf in Auftrag gegebene Entwurfsplanung. Die Entwurfsplanung wird, ebenso wie der Fördermittelbescheid, zur Verfügung gestellt. Da der Neubau nunmehr auf dem Grundstück Dorfstraße 7 errichtet werden soll, und nicht, wie zum Zeitpunkt der Beantragung der Fördermittel geplant, auf dem Grundstück, auf dem das bisherige Feuerwehrgebäude errichtet ist, werden Teile der bereits erbrachten Leistungen in den Leistungsphasen 1 und 2 im Sinne der HOAI 2021 ebenso erbracht werden müssen, wie eine Fertigstellung der Entwurfsplanung.
Einige Anforderungen im Einzelnen
1. Baukörper
o Massiv- oder Holzbauweise
o kein Keller
o 2 Geschosse
o kein WDVS System, keine Kerndämmung, keine Vorhangfassade
2. Energieversorgung
o Wärmeerzeugung über regenerative Energiequellen
o ggf. PV - Anlage auf dem Dach
o Solarthermie zur Unterstützung der Warmwasserbereitung
3. Fenster
o Metall oder Holzfenster - kein Kunststoff
4. Akustik
o Schulungsräume erhalten Akustikdecken, revisionier- und austauschbar
5. Es ist zu prüfen, ob der Löschwasserbrunnen am vorhandenen Feuerwehrgerätehaus als Notwasserversorgung eingebunden werden kann.
Die Geländegestaltung um das Gebäude herum ist so vorzunehmen, dass das gesamte Ensemble als Einheit in der dörflichen Struktur wahrgenommen wird.
2. Honorar
Honorarzone: II Honorarsatz: Basissatz
Es wird davon ausgegangen, dass das zu errichtende Gebäude der Honorarzone II im Sinne des § 52 Abs. 2 HOAI 2021 zuzuordnen ist. Da das Vorhaben mit Fördermitteln realisiert werden wird, sind die Grundsätze des wirtschaftlichen und sparsamen Mitteleinsatzes im besonderen Maße zu beachten. Als Honorarsatz wird daher das Basishonorar zu vereinbaren sein.
Die Auftraggeberin behält sich vor, eine endgültige Festlegung der Honorarzone nach Abschluss der Leistungsphase 3 vorzunehmen.
Der Vertrag endet mit Fertigstellung des Bauwerkes.
Die Auftraggeberin beabsichtigt, für die Maßnahme Fördermittel in Anspruch zu nehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Schriftliche Erklärung des Bewerbers, dass keine Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzuordnen sind, aufgrund der in § 123 Abs. 1 und 2 GWB genannten Verstöße rechtskräftig verurteilt worden sind.
2. Schriftliche Erklärung des Bewerbers, dass kein in § 123 Abs. 4 GWB erwähnter Ausschlussgrund und kein Verstoß im Sinne von § 124 Abs. 1 GWB, § 21 AEntG und § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG vorliegt; die Einholung eines Registerauszuges bleibt dem Auftraggeber vorbehalten.
3. Die Vereinbarung zwischen dem Bewerber/Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft/Nachunternehmer und dem Auftraggeber über die Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG.
4. Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Berufsregister und/oder Handelsregister/Partnerschaftsregister, soweit nach den jeweiligen Bestimmungen des Mitgliedsstaates am Sitz oder Wohnsitz des Bewerbers Entsprechendes verpflichtend vorgesehen ist. Bei juristischen Personen muss aus dem Register hervorgehen, dass deren Unternehmensgegenstand auch auf Planungs- und Beratungsleistungen im Sinne des ausgeschriebenen Auftrages ausgerichtet ist.
5. Eine schriftliche Erklärung, ob und auf welche Art der Bewerber mit anderen Unternehmen wirtschaftlich verbunden ist.
6. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen. Es ist eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterschriebene Erklärung vorzulegen, dass die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften. Darüber hinaus muss ein bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der durch eine unterschriebene Erklärung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft legitimiert ist, diese im Vergabeverfahren und darüber hinaus zu vertreten.
7. Soweit eine Beteiligung als Bewerber-/Bewerbergemeinschaft vorgesehen ist, sind durch jedes Mitglied die unter Ziffer 1 bis 5 genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
8. Beabsichtigt der Bewerber/die Bietergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung und zur Leistungserbringung der Fähigkeiten und Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen
Unternehmen zu bedienen (sog. Eignungsleihe), sind auch von diesen namentlich zu benennenden Dritten/ Nachunternehmern/ konzernverbundenen Unternehmen die vorgenannten Erklärungen und Nachweise nach den Ziffern 1 bis 5 vorzulegen. Von den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften ist außerdem nachzuweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur
Verfügung stehen (Verpflichtungserklärung).
1. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021).
2. Soweit eine Beteiligung als Bewerber/Bietergemeinschaft vorgesehen ist, sind für jedes Mitglied Umsatzerklärungen der letzten 3 Geschäftsjahre vorzulegen. Beabsichtigt der Bewerber/die Bietergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung und
zur Leistungserbringung der Fähigkeiten und Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen zu bedienen, sind auch von diesen namentlich zu benennenden Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen die
vorgenannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
3. Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung bzw. Projektversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Höhe der Deckungssumme muss je Schadensereignis mindestens 3 Mio. EUR für Personenschäden und 1,5 Mio. EUR Sach- und Vermögensschäden betragen. Der Nachweis ist spätestens bei Auftragserteilung zu führen.
1. Namentliche Benennung:
a) Projektleiter,
b) Fachplaner in den Leistungsphasen 1 - 3 (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung),
c) Fachplaner in den Leistungsphasen 4 - 6 (Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe).
Die Erklärung muss jeweils den Namen der im Auftragsfalle vorgesehenen Person nebst Angaben zur beruflichen Qualifikation durch Nachweis der Eintragung in das Berufsregister oder dem Leistungsbild entsprechenden Hochschulabschluss beinhalten.
2. Unternehmensreferenzen:
Darstellung von 3 Referenzprojekten über vergleichbare Leistungen für die Planung und Bauüberwachung eines Neubaus, einer Sanierung/Modernisierung eines Feuer-wehrgerätehauses, die nach 2012 abgeschlossen oder sich im Bau befinden und bei denen der Referenznehmer die Leistungsphasen 3 bis 6 für die Tragwerksplanung (§ 51 HOAI) erbracht hat.
Für die Darstellung der Referenzen sind zwingend die zur Verfügung gestellten Referenzbögen zu verwenden. Die Referenzen werden allein anhand der Angaben in den Referenzbögen und diesen beigefügten Beschreibungen bewertet.
Die angegebenen Referenzen von Dritten/ Nachunternehmern/ konzernverbundenen Unternehmen werden nur im Fall einer Eignungsleihe gewertet. Für diesen Fall hat der Bieter darauf hinzuweisen, indem er das dafür vorgesehene Formblatt ordnungs-gemäß ausfüllt.
3. Mitarbeiter:
Erklärung zum jährlichen Mittel der vom Bieter/den Mitgliedern der Bietergemeinschaft beschäftigten Mitarbeiter in den letzten 3 Jahren (2020, 2021, 2022) aufgeteilt nach Berufsgruppen sowie dem Anteil freier Mitarbeiter über die letzten 3 Jahre.
Soweit eine Beteiligung als Bieter-/Bietergemeinschaft vorgesehen ist, sind durch jedes Mitglied die unter Ziffer 3 genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung und zur Leistungserbringung der Fähigkeiten und Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern/ konzernverbundenen Unternehmen zu bedienen (sog. Eignungsleihe), sind auch von diesen Dritten/ Nachunternehmern/ konzernverbundenen Unternehmen die Erklärungen und Nachweise unter Ziffer 2 einschließlich der für ihren vorgesehenen Leistungsbereich entsprechende Referenzen mit den unter Ziffer 2 geforderten Angaben einzureichen. Von den Bietern/Bietergemeinschaften ist außerdem nachzuweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen (Verpflichtungserklärung).
Örtliche Präsenz sowie kurzfristige Erreichbarkeit insbesondere während der Ausführungsphase wird vorausgesetzt. Es wird vorausgesetzt, dass der/die Leistungserbringer über die branchenübliche technische Ausstattung verfügt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y5466VM
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mwae.brandenburg.de
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.