Planungsleistungen Fachplanung Tragwerk - Erweiterung des Schulcampus für den Grundschul-, Hort- und Kitabetrieb in Wildenbruch Referenznummer der Bekanntmachung: 324/22 - Los 04 (Tragwerk)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Michendorf
NUTS-Code: DE40E Potsdam-Mittelmark
Postleitzahl: 14552
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.michendorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen Fachplanung Tragwerk - Erweiterung des Schulcampus für den Grundschul-, Hort- und Kitabetrieb in Wildenbruch
Planungsleistungen Fachplanung Tragwerk - Erweiterung des Schulcampus für den Grundschul-, Hort- und Kitabetrieb in Wildenbruch
Schulcampus Wildenbruch Potsdamer Allee 11 14552 Michendorf/OT Wildenbruch
1. Beschreibung der geplanten Maßnahme
Um die aktuellen Anforderungen an den Arbeits-, Brand-, Wärme-, Schall- und Gesundheitsschutz sowie an eine zeitgemäße Pädagogik zu erfüllen, beabsichtigt die Auftraggeberin die Erweiterung des Schulcampus Wildenbruch, Potsdamer Allee 11 in 14552 Michendorf, für den Schul-, Hort und Kitabetrieb.
Die Auftraggeberin hat im Jahr 2021 eine Variantenuntersuchung beauftragt, in deren Ergebnis zwei Varianten durch die Gremien der Gemeinde Michendorf zur Umsetzung favorisiert werden. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung sowie der der Leistungsbeschreibung als Anlage beigefügten Variantenuntersuchung.
Variante 3a - Abbruch des Anbaus aus dem Jahr 2008 und Neubau mit Anschluss an das 1994 fertiggestellte Schulgebäude (Hauptgebäude), Anbau für die Erweiterung der Kita
Variante 3b - Abbruch des Anbaus aus dem Jahr 2008 und Neubau, Umzug des Hortes in das Hauptgebäude, Erweiterung der Kita in ehemaligen Hortflächen.
Die Einzelheiten können der in der Anlage I zu dieser Leistungsbeschreibung beigefügten Variantenuntersuchung entnommen werden.
Erläuterung der Maßnahme:
Während der Baumaßnahmen ist besonders auf den Schulablauf zu achten. D. h., eine Lärmbelästigung während des Schulbetriebes ist zu vermeiden bzw. möglichst gering zu halten. Die Sicherheit der Schüler und des Schulpersonals, sowie der Schulbetrieb selbst, haben oberste Priorität.
Im Rahmen der geplanten Baumaßnahmen sind auch die Maßnahmen für die Ertüchtigung des Arbeits-, Brand-, Wärme-, Schall- und Gesundheitsschutzes im Bestandsgebäude aus dem Jahr 1994 (Hauptgebäude) zu realisieren.
Das Schulprofil richtet sich am ökologischen und naturverbundenen Denken aus. Insofern ist besonders Wert darauf zu legen, dass ökologische und nachhaltige Baustoffe eingesetzt werden. Auch soll bei der energetischen Ausrichtung auf Energieeinsparung und regenerative Energien und Energierückgewinnung geachtet werden. Dachflächen sollen begrünt, bzw. mit Photovoltaik- und Solarthermieanlagen bestückt, Grau- und/oder Regenwassernutzung sollen vorgesehen werden. Möglichst alle Räume sollten optimal mit Tageslicht ausgestattet sein.
Für ein modernes Lernen sollten Räume multifunktional genutzt werden können.
Die Auftragsvergabe erfolgt stufenweise. Mit Vertragsschluss beauftragt die AG in der Leistungsstufe I den AN zunächst mit allen Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung) für die Errichtung der Er-weiterungsbauten der Leistungsbilder
Tragwerksplanung nach § 51 i. V. m. Anlage 14 HOAI.
Ein Anspruch auf Fortführung des Auftrages für weitere Leistungsphasen besteht nicht.
Insgesamt werden folgende weitere Lose (jeweils mit separater Bekanntmachung) vergeben:
- Gebäudeplanung (Los 01),
- Technische Gebäudeausrüstung HLS (Los 02),
- Technische Gebäudeausrüstung ELT (Los 03),
- Freianlagen (Los 05).
Der Vertrag endet mit Fertigstellung des Bauwerkes.
Die Auftraggeberin beabsichtigt, für die Maßnahme Fördermittel in Anspruch zu nehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Schriftliche Erklärung des Bieters, dass keine Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzuordnen sind, aufgrund der in § 123 Abs. 1 und 2 GWB genannten Verstöße rechtskräftig verurteilt worden sind.
2. Schriftliche Erklärung des Bieters, dass kein in § 123 Abs. 4 GWB erwähnter Ausschlussgrund und kein Verstoß im Sinne von § 124 Abs. 1 GWB, § 21 AEntG und § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG vorliegt; die Einholung eines Registerauszuges bleibt dem Auftraggeber vorbehalten.
3. Die Vereinbarung zwischen dem Bieter/Mitgliedern der Bietergemeinschaft/Nachunternehmer und dem Auftraggeber über die Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG.
4. Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Berufsregister und/oder Handelsregister/Partnerschaftsregister, soweit nach den jeweiligen Bestimmungen des Mitgliedsstaates am Sitz oder Wohnsitz des Bieters Entsprechendes verpflichtend vorgesehen ist. Bei juristischen Personen muss aus dem Register hervorgehen, dass deren Unternehmensgegenstand auch auf Planungs- und Beratungsleistungen im Sinne des ausgeschriebenen Auftrages ausgerichtet ist.
5. Eine schriftliche Erklärung, ob und auf welche Art der Bieter mit anderen Unternehmen wirtschaftlich verbunden ist.
6. Bietergemeinschaften sind zugelassen. Es ist eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterschriebene Erklärung vorzulegen, dass die Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften. Darüber hinaus muss ein bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der durch eine unterschriebene Erklärung aller Mitglieder der Bietergemeinschaft legitimiert ist, diese im Vergabeverfahren und darüber hinaus zu vertreten.
7. Soweit eine Beteiligung als Bieter-/Bietergemeinschaft vorgesehen ist, sind durch jedes Mitglied die unter Ziffer 1 bis 5 genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
8. Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung und zur Leistungserbringung der Fähigkeiten und Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen zu bedienen (sog. Eignungsleihe), sind auch von diesen namentlich zu benennenden Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen die vorgenannten Erklärungen und Nachweise nach den Ziffern 1 bis 5 vorzulegen. Von den Bietern/Bietergemeinschaften ist außerdem nachzuweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen (Verpflichtungserklärung).
1. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten 3 Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022).
2. Soweit eine Beteiligung als Bieter/Bietergemeinschaft vorgesehen ist, sind für jedes Mitglied Umsatzerklärungen der letzten 3 Geschäftsjahre vorzulegen.
Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung und zur Leistungserbringung der Fähigkeiten und Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen zu bedienen, sind auch von diesen namentlich zu benennenden Dritten/Nachunternehmern/ konzernverbundenen Unternehmen die vorgenannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
3. Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung bzw. Projektversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Höhe der Deckungssumme muss je Schadensereignis mindestens 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und 1,5 Mio. EUR Sach- und Vermögensschäden betragen. Der Nachweis ist spätestens bei Auftragserteilung zu führen.
1. Namentliche Benennung:
a) Projektleiter,
b) Fachplaner in den Leistungsphasen 1 - 3 (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung),
c) Fachplaner in den Leistungsphasen 4 - 6 (Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe).
Die Erklärung muss jeweils den Namen der im Auftragsfalle vorgesehenen Person nebst Angaben zur beruflichen Qualifikation durch Nachweis der Eintragung in das Berufsregister oder dem Leistungsbild entsprechenden Hochschulabschluss beinhalten.
2. Unternehmensreferenzen:
Darstellung von 3 Referenzprojekten über vergleichbare Leistungen für die Planung und Bauüberwachung von Bauten der sozialen Infrastruktur, z. B. Schulen, Kita, Sporthallen, Freizeiteinrichtungen, die nach 2012 abgeschlossen wurden oder sich im Bau befinden und bei denen der Referenznehmer die Leistungsphasen 3 bis 6 für die Tragwerksplanung (§ 51 HOAI) erbracht hat.
Die angegebenen Referenzen von Dritten/ Nachunternehmern/ konzernverbundenen Unternehmen werden nur im Fall einer Eignungsleihe gewertet. Für diesen Fall hat der Bieter darauf hinzuweisen, indem er das dafür vorgesehene Formblatt ordnungs-gemäß ausfüllt.
3. Mitarbeiter:
Erklärung zum jährlichen Mittel der vom Bieter/den Mitgliedern der Bietergemeinschaft beschäftigten Mitarbeiter in den letzten 3 Jahren (2020, 2021, 2022) aufgeteilt nach Berufsgruppen sowie dem Anteil freier Mitarbeiter über die letzten 3 Jahre.
Soweit eine Beteiligung als Bieter-/Bietergemeinschaft vorgesehen ist, sind durch jedes Mitglied die unter Ziffer 3 genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung und zur Leistungserbringung der Fähigkeiten und Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern/ konzernverbundenen Unternehmen zu bedienen (sog. Eignungsleihe), sind auch von diesen Dritten/ Nachunternehmern/ konzernverbundenen Unternehmen die Erklärungen und Nachweise unter Ziffer 2 einschließlich der für ihren vorgesehenen Leistungsbereich entsprechende Referenzen mit den unter Ziffer 2 geforderten Angaben einzureichen. Von den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften ist außerdem nachzuweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen (Verpflichtungserklärung).
Örtliche Präsenz sowie kurzfristige Erreichbarkeit insbesondere während der Ausführungsphase wird vorausgesetzt. Es wird vorausgesetzt, dass der/die Leistungserbringer über die branchenübliche technische Ausstattung verfügt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y5466Q2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mwae.brandenburg.de
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.