Planungsleistungen Nordumfahrung Dabendorf Referenznummer der Bekanntmachung: 61 26 10 /1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zossen
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Postleitzahl: 15806
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zossen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen Nordumfahrung Dabendorf
Die Auftraggeberin beabsichtigt, die Nordumfahrung Dabendorf zu realisieren. Für das Projekt sollen Fördermittel beantragt werden. Gegenstand des Vergabeverfahrens sind die Planungsleistungen des Leistungsbildes "Verkehrsanlagen" in den Leistungsphasen 2-9 (Los 1) nebst Besonderen und weiteren Leistungen sowie des Leistungsbildes "Ingenieurbauwerke Brücken" nebst Besonderen und weiteren Leistungen in den Leistungsphase 1 - 9 (Los 2). Die Vergabe erfolgt los- und stufenweise.
Objektplanung Verkehrsanlagen
Stadt Zossen Marktplatz 20 15806 Zossen
Für die Nordumfahrung Dabendorf als Gemeindestraße mit einer Länge von nach derzeitigem Stand ca. 2,5 km sollen die Grundleistungen der Leistungsphasen 2 bis 9 des Leistungsbildes Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß §§ 45 ff. HOAI nebst Besonderen Leistungen (optional) und SiGeKo beauftragt werden. Darüber hinaus sollen weitere Leistungen erbracht werden, nämlich die Grundleistungen der Planung IBW Entwässerung gemäß § 43 ff. HOAI für alle Leistungsphasen nebst Besonderen Leistungen (optional) und die Landschaftspflegerische Begleitplanung gemäß § 26 HOAI Leistungsphase 3 und 4 nebst Besonderen Leistungen (optional). Beauftragt werden soll zudem die Gesamtprojektleitung / -koordination des Projekts, d.h. der Verkehrsanlage und der Brückenbauwerke einschließlich der Koordinierung der für die Realisierung des Projekts notwendigen Einbeziehung Dritter. Die vorgenannten Leistungen bilden den Auftragsgegenstand für Los 1. Näheres ist der Aufgabenbeschreibung zu entnehmen.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Mit der Zuschlagserteilung werden die für die Fördermittelbeantragung und baufachliche Prüfung erforderlichen Leistungen bis Leistungsphase 3 beauftragt. Die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen erfolgt optional durch einseitige Option zugunsten der Auftraggeberin; ein Anspruch hierauf hat der Auftragnehmer nicht. Darüber hinaus werden Besondere Leistungen (z.B. Örtliche Bauüberwachung) in gleicher Weise optional beauftragt.
Objektplanung Ingenieurbauwerke Brücken
Stadt Zossen Marktplatz 20 15806 Zossen
Für die Nordumfahrung Dabendorf als Gemeindestraße mit einer Länge von nach derzeitigem Stand ca. 2,5 km sollen die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 des Leistungsbildes Objektplanung Ingenieurbauwerke Brücken gemäß §§ 41 ff. HOAI sowie Besondere Leistungen (optional), die Leistungen für die Planung/Abstimmung der bahnseitigen Belange sowie die Grundleistungen der Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI für alle Leistungsphasen und Besondere Leistungen (optional) und SiGeKo beauftragt werden. Nach derzeitigem Stand sind vier Brückenbauwerke bzw. Überquerungen vorgesehen, darunter ein Brückenbauwerk über eine Eisenbahntrasse der DB AG. Die vorgenannten Leistungen bilden den Auftragsgegenstand für Los 2. Näheres ist der Aufgabenbeschreibung zu entnehmen.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Mit der Zuschlagserteilung werden die für die Fördermittelbeantragung und baufachliche Prüfung erforderlichen Leistungen bis Leistungsphase 3 beauftragt. Die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen erfolgt optional durch einseitige Option zugunsten der Auftraggeberin; ein Anspruch hierauf hat der Auftragnehmer nicht. Darüber hinaus werden Besondere Leistungen (z.B. Örtliche Bauüberwachung) in gleicher Weise optional beauftragt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Objektplanung Ingenieurbauwerke Brücken
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04207
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sofern die Auftraggeberin Verhandlungsgespräche durchführt, sollen diese voraussichtlich am 14.12., 15.12 (vormittags) bzw. 16.12 (vormittags) 2022 stattfinden. Interessierte Unternehmen werden aufgefordert, sich diese Termine bereits jetzt zu blocken. Eine Verlegung kommt regelmäßig nicht in Betracht. An den Verhandlungsgesprächen haben mindestens der benannte Projektleiter, der benannte stellvertretende Projektleiter und, soweit bei den beiden nicht zutreffend, ein zu Verhandlungen bevollmächtigter Vertreter des Bieters teilzunehmen. Die Verhandlungsgespräche finden ggf. auch digital statt.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YBH66U2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwae.brandenburg.de/sixcms/detail.php/791947
Es kann Nachprüfungsantrag gestellt werden. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Das gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.