Umgestaltung der Außenanlagen DESY Zeuthen Referenznummer der Bekanntmachung: 4800592
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE118714904
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zeuthen
NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
Postleitzahl: 15738
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.desy.de
Adresse des Beschafferprofils: https://warenwirtschaft.desy.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umgestaltung der Außenanlagen DESY Zeuthen
Umgestaltung der Außenanlagen DESY Zeuthen im Rahmen eines Neubaus
Baumaßnahmen im Umfeld des Neubaus SDMC mit der Anbindung der umliegenden Bestandsflächen des Campus.
Zeuthen
Umgestaltung der Außenanlagen DESY Zeuthen im Rahmen eines Neubaus
Baumaßnahmen im Umfeld des Neubaus SDMC mit der Anbindung der umliegenden Bestandsflächen des Campus.
- Herrichten der Außenanlagen
- Erdbau und Bodenarbeiten
- Gründung, Unterbau inkl. Baugrundverbesserung
- Oberbau, Deckschichten - Straßen, Plätze und Stellplätze
- Baukonstruktion - Einfriedung, Rampen etc.
- Techn. Anlagen - Abwasseranlagen Regenwasserabfluss
- Herstellung von Vegetationsflächen inkl. Bepflanzung und Herstellung von Rasenflächen
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen
Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung
abzugeben, die in den Angebotsunterlagen enthalten ist
(Formblatt 234)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Angebotsunterlagen können unter der in Ziffer I.3)
genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung
der dort enthaltenen Formblätter ist verbindlich.
Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit
Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich
der Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung (vgl. Ziffer VI.5). Mit ihrem Angebot haben die
Bieter folgende Dokumente bzw. Unterlagen zum Nachweis
Ihrer Eignung vorzulegen:
PL. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
und zur Eignung gemäß VHB-Formblatt 124 "oder" Nachweis
der Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für
die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
Im Fall von Bietergemeinschaften gelten die hier aufgeführten
Eignungsanforderungen entsprechend für jedes einzelne
Mitglied der Bietergemeinschaft. Eine Eignungsleihe gemäß §
6d EU VOB/A für den Nachweis PL ist ausgeschlossen.
WL. Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz des Bieters für
mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren
Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
(auf VHB-Formblatt 124) "oder" Nachweis der Eintragung im
Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation
von Bauunternehmen e. V. Falls der Bieter noch keine 3 Jahre
existiert, sind entsprechende Umsatzangaben für den Zeitraum
des Bestehens anzugeben. Bei Bietergemeinschaften ist die
Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft
abzugeben.
Der Auftraggeber behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft über
den Bieter einzuholen.
Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund einen
geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine
Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von DESY für
geeignet erachteter Belege nachweisen. Im Fall einer
Eignungsleihe gemäß § 6d EU VOB/A, insbesondere bei
Nachunternehmen, sind für diese die entsprechenden
Nachweise nebst Verpflichtungserklärung (FBl. 235/236)
gemäß Angebotsunterlagen einzureichen.
TL1. Eigenerklärung über das jährliche Mittel der beschäftigten
Arbeitskräfte jeweils für die letzten 3 abgeschlossenen
Kalenderjahre (Aufschlüsselung gemäß FBl. 124) "oder"
Nachweis der Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des
Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. Falls
der Bieter noch keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende
Angaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben. Bei
Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied
der Bietergemeinschaft abzugeben.
TL2. Referenzliste über die Ausführung von vergleichbaren
Leistungen in Bezug auf den zu vergebenden Auftrag
(Gebäudeautomation) (Eigenerklärung) in den letzten 5 Jahren
(Stichtag 1. August 2017) "oder" Nachweis der Eintragung im
Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation
von Bauunternehmen e. V.
Bitte fügen Sie Beschreibungen des Auftrags bei, aus denen
sich die Vergleichbarkeit der Referenz mit dem hier
ausgeschriebenen Auftrag ableiten lässt. DESY kann die
Vorlage von Referenzbescheinigungen der
Referenzauftraggeber verlangen (auf VHB-Formblatt 444).
Im Fall von Bietergemeinschaften können entsprechende
Angaben für die Bietergemeinschaft insgesamt abgegeben
werden.
Im Fall einer Eignungsleihe gemäß § 6d EU VOB/A,
insbesondere bei Nachunternehmen, sind für diese die
entsprechenden Nachweise nebst Verpflichtungserklärung (FBl.
235/236) gemäß Angebotsunterlagen einzureichen.
Die Bieter haben mit ihrem Angebot die Eigenerklärung zum
Sanktionspaket 2022 (RUS-Sanktionen) vorzulegen. Ein
entsprechendes Formblatt für die Erklärung ist in den
Vergabeunterlagen enthalten.
Sofern keine Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, sind
Nachunternehmer zunächst mit dem Angebot nicht namentlich
zu benennen, sondern für den Fall eines geplanten
Nachunternehmereinsatzes ist nur das Verzeichnis der
Leistungen (FBl. 235) mit dem Angebot einzureichen. Sofern
das Angebot eines Bieters in die engere Wahl kommt, sind die
Nachunternehmen mit FBl. 236 auf gesondertes Verlangen
namentlich zu benennen und es sind auch die übrigen
Nachweise für den/die benannten Nachunternehmer
einzureichen (vgl. FBl. 211).
Abschnitt IV: Verfahren
Deutsches Elektronen-Synchrotron DESY ZeuthenPlatanenallee 615738 ZeuthenDeutschland
Bieter sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Vergabeunterlagen (inkl. Vordrucke und Formulare) können unter der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Vordrucke und Formulare ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens DESY erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bieter müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und die Information zu den Bieterinformationen.
2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 28.02.2023 an DESY über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform gerichtet werden. DESY behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten.
3. Angebote sind elektronisch an die in Ziffer I.3) benannte Stelle über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist sind die Angebote verschlüsselt, so dass DESY keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es jedoch frei, sein Angebot bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen.
4. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. DESY kann Ausnahmen zulassen. Technische Dokumente und Zertifizierungen dürfen grundsätzlich in englischer Sprache vorgelegt werden.
5. DESY behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen, z. B. mangels Wirtschaftlichkeit, aufzuheben. Ersatzansprüche der Bieter sind - soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Vergabeunterlagen stimmt der Bieter dem zu.
6. Durch die Abgabe eines Angebots verpflichtet sich der Bieter, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. DESY seinerseits wird Unterlagen der Bieter nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
Ort: Hamburg
Land: Deutschland
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird
die Information auf elektronischem Weg oder per Fax
versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist
beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen
Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
- Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das
Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff.
GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig,
soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach
§ 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1
Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zeuthen
Postleitzahl: 15738
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.desy.de