Amt Schlaubetal - Planungsleistungen "Haus der Vereine" Referenznummer der Bekanntmachung: 358/21 (Freianlagen)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Müllrose
NUTS-Code: DE40C Oder-Spree
Postleitzahl: 15299
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.amt-schlaubetal.de
Abschnitt II: Gegenstand
Amt Schlaubetal - Planungsleistungen "Haus der Vereine"
Planungsleistungen für den Umbau der ehemaligen Forstverwaltung Müllrose zum "Haus der Vereine" - Los 04 (Freianlagen)
ehemaligen Forstverwaltung Müllrose "Haus der Vereine"
Ausgangspunkt und Zielsetzung des Projekts
Grundanliegen ist die bauliche und energetische Sanierung der ehemaligen Forstverwaltung mit Festsaal und Nebengebäude zu einem Gemeinschaftszentrum für Senioren und soziale Vereine.
Das Gebäudeensemble besteht aus 3 Gebäudeteilen, die in separaten Nutzungseinheiten gegliedert sind. Der im Jahr 1920/1930 errichtete Gebäudekomplex mit einem 3-geschossigen Hotelgebäude und direkt angrenzendem Festsaal sowie einem Nebengebäude, diente bis zum Jahr 2016 als Amtssitz der Forstverwaltung Müllrose.
Der Festsaal wird noch heute für Bürgerforen oder Festlichkeiten genutzt. Im Nebengebäude befindet sich die Gebäudetechnik mit Sanitäranlagen.
2017 beabsichtigte die Stadt Müllrose, den in der Mixdorfer Straße ansässigen Seniorentreff in das Hauptgebäude zu integrieren.
Dazu wurde eine Studie in Auftrag gegeben, die neben der notwendigen Nutzungsänderung, den Gebäudezustand analysierte und den Sanierungsaufwand ermittelte. Im Ergebnis dieser Maßnahmen wurden erhebliche Baumängel festgestellt, die in Verbindung mit der Gebäudeausstattung, der fehlenden Barrierefreiheit als auch in den wärme-, brand- und schallschutz-technischen Anforderungen erhebliche Defizite aufweist.
Auf der Grundlage einer Variantenuntersuchung wurde in der Stadtverordnetenversammlung am 21.03.2019 als Vorzuglösung der Abriss des Hauptgebäudes mit Ersatzneubau sowie die Sanierung des Festsaals mit Nebengebäude im Bestand auf der Grundlage eines integrierten, flexiblen und energetisch ausgewogenen Nutzungskonzeptes unter Einbeziehung der Außenanlagen beschlossen.
Die Entwurfsplanung wurde mit Antrag vom 05.05.2021 beim Landesamt für Bauen und Verkehr des Landes Brandenburg zur Projektförderung der Stadt- und Ortsentwicklung im ländlichen Raum im Programmjahr 2021 eingereicht.
Der Zuwendungsbescheid Nr. SLR/67/009/2021 wurde am 12.11.2021 bewilligt. Für die Realisierung des Vorhabens ist eine Verlängerung des Bewilligungszeitraumes bis zum 31.12.2023 beantragt.
Der Baubeginn ist im IV. Quartal 2022/I. Quartal 2023 geplant.
Vorbemerkungen zum Planungs- und Baurecht
Im Flächennutzungsplan der Stadt Müllrose ist die Art der Bodennutzung für das Grundstück als Wohnbaufläche mit angrenzendem Mischgebiet festgesetzt. Gemäß Baunutzungsverordnung § 4 sind in allgemeinen Wohngebieten Anlagen für kulturelle und soziale Zwecke sowie Schank- und Speisewirtschaften zulässig.
Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung der Stadt Müllrose oder in einem rechtskräftigen Bebauungsplan. Die Bebaubarkeit richtet sich nach dem § 34 des Baugesetzbuches.
Der Gebäudekomplex wird gemäß Brandenburgische Bauordnung in die Gebäudeklasse 4 eingeteilt und erfüllt aufgrund der besonderen Nutzung den Tatbestand eines Sonderbaus.
Weitere Einzelheiten sind der Anlage B - Aufgabenbeschreibung zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Amt Schlaubetal - Planungsleistungen "Haus der Vereine"
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 14055
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YDH66XF
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.