Lieferung von neuwertigen Feuerwehrfahrzeugen (TSF - W) Referenznummer der Bekanntmachung: L 07/2023
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwedt/Oder
NUTS-Code: DE40I Uckermark
Postleitzahl: 16303
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.schwedt.eu
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von neuwertigen Feuerwehrfahrzeugen (TSF - W)
Lieferung von neuwertigen Feuerwehrfahrzeugen (TSF - W)
Stadt Schwedt/Oder, Fachbereich 6, Abteilung Feuerwehr, Heinersdorfer Straße 6-8, 16303 Schwedt/Oder
Lieferung von neuwertigen Feuerwehrfahrzeugen (TSF - W)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Auszug aus dem Handelsregister/Gewerbeanmeldung,
- Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (nicht älter als 12 Monate),
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Krankenkassen und Berufsgenossenschaft (nicht älter als 12 Monate)
- Nachweis des Bestehens einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
- vergleichbare Referenzen zur Auftragsleistung
- Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
Abschnitt IV: Verfahren
Schwedt/Oder
Es sind keine Personen bei der Öffnung der Angebote zugelassen.
§ 55 Abs. 2 VgV findet Anwendung.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieter mit ausländischem Firmensitz haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes
(einschließlich einer deutschen Übersetzung) einzureichen.
Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von mehr als
[Betrag gelöscht] EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YD866SX
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Gemäß §160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder derKonzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung vonVergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behaupteteVerletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehnKalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwedt/Oder
Postleitzahl: 16303
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.schwedt.eu