Schülerspezialbeförderung - 3 Lose: Regenbogenschule in Hennigsdorf Referenznummer der Bekanntmachung: OV005.23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oranienburg
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16515
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.oberhavel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schülerspezialbeförderung - 3 Lose: Regenbogenschule in Hennigsdorf
Im Schuljahr 2023/2024 ist die Beförderung von derzeit 53 Schülerinnen und Schülern (Gesamtzahl aller 3 Lose) aus dem Landkreis Oberhavel zur Regenbogenschule hin und zurück notwendig, da diese Schülerinnen und Schüler aufgrund einer dauernden Behinderung im Sinne der Schülerbeförderungssatzung des Landkreises nicht in der Lage sind den Schulweg mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu bewältigen.
Regenbogenschule 1
Kreisgebiet Oberhavel Genauere Informationen zur Anschrift der Schule und zu den Wohnorten der Schülerinnen und Schüler entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen/ insbesondere der Schülerliste für das entsprechende Los.
Beförderung von derzeit 4 Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen zur Regenbogenschule in Hennigsdorf und zurück.
Genauere Informationen zur Wohnanschrift und Besonderheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, insbesondere der Schülerliste zu Los 1.
Der Vertrag tritt mit Wirkung vom 28.08.2023 in Kraft und endet mit Ablauf des letzten Schultages des Schuljahres 2023/2024. Die Vertragsdauer verlängert sich um ein weiteres Schuljahr, wenn
der Auftraggeber den Vertrag nicht bis zum 31.03.2024 schriftlich kündigt. Von diesem Recht kann einmal Gebrauch gemacht werden. In diesem Fall endet der Vertrag spätestens zum Ende des Schuljahres 2024/2025. Vgl. auch § 10 des Vertrages über die Beförderung von Schülerinnen und Schülern im Schülerspezialverkehr / siehe Vergabeunterlagen - Entwurf Beförderungsvertrag.
Der Zuschlag wird auf das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis (wenn im Angebotsschreiben Fbl. 633 Seite 1 angeboten - unter Einbeziehung eines ggf. gewährten Preisnachlasses) erteilt.
Regenbogenschule 2
Kreisgebiet Oberhavel Genauere Informationen zur Anschrift der Schule und zu den Wohnorten der Schülerinnen und Schüler entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen/ insbesondere der Schülerliste für das entsprechende Los.
Beförderung von derzeit 27 Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen zur Regenbogenschule in Hennigsdorf und zurück.
Genauere Informationen zur Wohnanschrift und Besonderheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, insbesondere der Schülerliste zu Los 2.
Der Vertrag tritt mit Wirkung vom 28.08.2023 in Kraft und endet mit Ablauf des letzten Schultages des Schuljahres 2023/2024. Die Vertragsdauer verlängert sich um ein weiteres Schuljahr, wenn
der Auftraggeber den Vertrag nicht bis zum 31.03.2024 schriftlich kündigt. Von diesem Recht kann einmal Gebrauch gemacht werden. In diesem Fall endet der Vertrag spätestens zum Ende des Schuljahres 2024/2025. Vgl. auch § 10 des Vertrages über die Beförderung von Schülerinnen und Schülern im Schülerspezialverkehr / siehe Vergabeunterlagen - Entwurf Beförderungsvertrag.
Der Zuschlag wird auf das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis (wenn im Angebotsschreiben Fbl. 633 Seite 1 angeboten - unter Einbeziehung eines ggf. gewährten Preisnachlasses) erteilt.
Regenbogenschule 3
Kreisgebiet Oberhavel Genauere Informationen zur Anschrift der Schule und zu den Wohnorten der Schülerinnen und Schüler entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen/ insbesondere der Schülerliste für das entsprechende Los.
Beförderung von derzeit 22 Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen zur Regenbogenschule in Hennigsdorf und zurück.
Genauere Informationen zur Wohnanschrift und Besonderheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, insbesondere der Schülerliste zu Los 3.
Der Vertrag tritt mit Wirkung vom 28.08.2023 in Kraft und endet mit Ablauf des letzten Schultages des Schuljahres 2023/2024. Die Vertragsdauer verlängert sich um ein weiteres Schuljahr, wenn
der Auftraggeber den Vertrag nicht bis zum 31.03.2024 schriftlich kündigt. Von diesem Recht kann einmal Gebrauch gemacht werden. In diesem Fall endet der Vertrag spätestens zum Ende des Schuljahres 2024/2025. Vgl. auch § 10 des Vertrages über die Beförderung von Schülerinnen und Schülern im Schülerspezialverkehr / siehe Vergabeunterlagen - Entwurf Beförderungsvertrag.
Der Zuschlag wird auf das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis (wenn im Angebotsschreiben Fbl. 633 Seite 1 angeboten - unter Einbeziehung eines ggf. gewährten Preisnachlasses) erteilt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mittels Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen:
- Erklärung, dass die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung vorliegt
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle/des Auftraggebers ist entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorzulegen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen. Bei Bietergemeinschaften sind diese Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen.
Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o.g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.
Mittels Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen:
- Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Sollten aufgrund des Zeitpunktes der Unternehmensgründung keine Umsätze für drei abgeschlossene Geschäftsjahre vorliegen, so sind die Umsatzangaben für die bisher abgeschlossenen Geschäftsjahre anzugeben.
- Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen je Versicherungsfall (mindestens 2-fach pro Kalenderjahr): Personenschäden 1,5 Mio. EUR; Sachschäden [Betrag gelöscht] EUR.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle/des Auftraggebers sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften sind diese Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen.
Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o.g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.
Mittels Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen:
- Erklärung, dass in den letzten 3 Jahren vergleichbare Leistungen (z.B. Schülerbeförderung, Schülerspezialbeförderung, Beförderung von KITA-Kindern) ausgeführt wurden.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle/des Auftraggebers ist zur Bestätigung mindestens eine Referenz nachzuweisen. Bei einer Bietergemeinschaft sind die Angaben von den Mitgliedern insgesamt zu erbringen, d.h. ein Mitglied der Bietergemeinschaft kann die Defizite eines anderen Mitglieds ausgleichen.
- Erklärung zu § 123 Abs. 1 GWB,
- Erklärung zu § 124 Abs. 1 GWB.
- Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung; Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaft,
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle/des Auftraggebers sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften sind diese Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen.
Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o. g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.
Geschäftssprache: deutsch
Brandenburgisches Vergabegesetz (BbgVergG):
Der Bieter verpflichtet sich mit Angebotsabgabe zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG. Bestehen keine anderen Mindestentgelt-Regelungen z. B. nach dem Arbeitnehmer- Entsendegesetz oder liegt das danach zu zahlende Arbeitsentgelt unter dem Mindestarbeitsentgelt je Stunde auf Grundlage des § 6 Absatz 2 BbgVergG von zzt. [Betrag gelöscht] Euro brutto, so wird allen bei der Ausführung der Leistungen Beschäftigten für den Einsatz im Rahmen dieses Auftrages mindestens ein Bruttoentgelt von [Betrag gelöscht] Euro gerechnet auf die Arbeitsstunde bezahlt. Das Mindestentgelt entspricht dabei dem regelmäßig gezahlten Grundentgelt für eine Zeitstunde, ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschlägen.
Abschnitt IV: Verfahren
keine Teilnahme von Bietern (vgl. § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen oder Hinweise sind spätestens zum 16.02.2023 über den Vergabemarktplatz Brandenburg mitzuteilen. Es wird darauf hingewiesen, dass bei einem Zugang der Fragen nach diesem Zeitpunkt, grundsätzlich keine Beantwortung mehr erfolgen kann.
Die Angebotsabgabe hat elektronisch über das Bietertool des Vergabemarktplatzes Brandenburg zu erfolgen. Angebote, welche per Post, per E-Mail oder über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes eingereicht werden, werden von der Wertung ausgeschlossen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot weder beigefügt werden noch darf sich darauf bezogen werden. Der Einbezug von eigenen AGB des Bieters führt zum Angebotsausschluss.
Für die Leistungserbringung ist bei allen Losen die deutsche Sprache anzuwenden.
Der FD Vergaben und Vertragsmanagement weist darauf hin, dass bei Abgabe von mehreren Angeboten (mehr als ein Los) der Zuschlag auf alle abgegebenen Angebote erteilt werden kann. Die Bieter haben daher sicherzustellen, dass eine ausreichende Leistungsfähigkeit sichergestellt wird.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YB566LS
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 26.06.2013 (BGBl. I, S. 1750, 3245), das zuletzt durch das Gesetz zur Modernisierung
des Vergaberechts (VergRModG) vom 17.02.2016 (BGBl. I S.203) geändert worden ist, Anwendung.
§ 160 GWB lautet auszugsweise:
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(...)
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
(...)
Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern
ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle
gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung
der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines
Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten
bei der Vergabekammer eingesehen wird.
Daher liegt es in im Interesse des Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach §
165 Abs. 3 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu
machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikats-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung
seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden.
Die Vergabestelle weist schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene
Partei kostenpflichtig ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oranienburg
Postleitzahl: 16515
Land: Deutschland