Planung - Erweiterung der Aufbereitungskapazitäten am Wasserwerk Zepernick Referenznummer der Bekanntmachung: EKP/TW/01/23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Panketal
NUTS-Code: DE405 Barnim
Postleitzahl: 16341
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.eigenbetrieb-panketal.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planung - Erweiterung der Aufbereitungskapazitäten am Wasserwerk Zepernick
Planung der Erweiterung der Aufbereitungskapazitäten am Wasserwerk verbunden mit Neubau eines Gebäudes.
Ingenieurbauwerke nach §§ 41 ff. HOAI
Technische Ausrüstung nach §§ 53 ff. HOAI
Tragwerksplanung nach §§ 49ff. HOAI
jeweils in den Leistungsphasen 1 bis 9.
Es wird vorbehalten die einzelnen Leistungsphasen stufenweise zu beauftragen.
Zunächst wird die Erarbeitung einer Vorplanung beauftragt. Nach Freigabe der Vorplanung und Prüfung der Finanzierbarkeit des
Projektes durch den Eigenbetrieb Kommunalservice Panketal erfolgt die Beauftragung der Entwurfs- und Genehmigungsplanung
auf Grundlage der Vorplanung mit dem Ziel der Erreichung sämtlicher für die Umsetzung erforderlichen Genehmigungen.
Mit Vorlage der Genehmigungen und positiver Projektentwicklung werden die weiteren Leistungsphasen beauftragt.
Eine örtliche Präsenz, insbesondere während der Bauphase, ist erforderlich.
Die örtliche Bauüberwachung ist als optionale Leistung anzubieten.
Es wird eine zweiwöchentliche kurze Berichterstattung zum Planungsstand erwartet (mündlich per Telefon; Videokonferenz oder
vor Ort).
Sollte der Bewerber im Rahmen der Angebotserstellung die Erbringung von weiteren besonderen Leistungen erforderlich halten, so
sind diese durch ihn anzugeben und mit Preisen zu versehen.
Eigenbetrieb Kommunalservice Panketal Schönower Straße 13 16341 Panketal Das zusätzliche Gebäude soll auf der gegenüberliegenden Straßenseite der Bestandsanlagen errichtet werden.
Planung eines neuen Gebäudes zur Trinkwasseraufbereitung.
In dem Gebäude soll die Aufbereitung von Trinkwasser in einer Größenordnung von 100 bis 150 m³/h erfolgen.
Die Aufbereitung erfolgt bisher naturnah. Durch Zugabe von Luftsauerstoff fallen Eisen und Mangan aus, die in Sandfiltern abfiltriert werden. Das Filtrat wird als Trinkwasser ins Netz gespeist.
Teil der Planung ist die Auslegung der erforderlichen Aufbereitungsanlagen inkl. aller erforderlichen Nebenaggregate (Spülwasserpumpen, Gebläse usw.).
Ebenso sollen Reinwasserpumpen im zu errichtenden Gebäude vorgesehen werden.
Die Ver- und Entsorgungsleitungen für das geplante Gebäude sind planerisch an die vorhandenen Leitungen anzuschließen.
Ebenso ist für das neue Gebäude die EMSR zu planen.
Des Weiteren sind zu erbringen:
- Brandschutzgutachten
- Baugrunduntersuchung
- Erstellung R&I Schema
- Erstellung Wartungsplan
- Erstellung Betriebsanleitung
- Erstellung Checkliste für Funktionsprüfung
1.) Die nach Aufforderung zur Angebotsabgabe eingereichten Angebotsunterlagen der Bieter verbleiben bei der ausschreibenden
Stelle. Die Erstellung des Angebotes wird nicht vergütet.
2.) Teilnehmer, die sich zu einer Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft zusammengeschlossen haben, um ein gemeinsames
Angebot zur vorliegenden Ausschreibung einzureichen, haben dies anzugeben.
Teilnehmer, die beabsichtigen, Teile des Auftrags an Unterauftragnehmer zu vergeben, haben dies in ihrem Angebot anzugeben.
Teilnehmer, die beabsichtigen, zum Nachweis ihrer Eignung im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle bzw. technische und
berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe), haben dies in ihrem
Angebot anzugeben.
3.) Der Auftraggeber behält sich vor nach Angebotsabgabe den Zuschlag auch mit bzw. ohne Aufklärungsgespräche zu erteilen.
4.) Anfragen sind frühzeitig ausschließlich über den Vergabemarktplatz Brandenburg/Menü Kommunikation zu richten.
5.) Die Regelungen der HOAI werden zum Vertragsbestandteil gemacht. Die Bestimmungen des Brandenburgischen
Vergabegesetzes sind anzuwenden.
6.) Sofern Sie eine Besichtigung am Ort der Leistungserbringung für erforderlich halten, bitten wir um eine Terminvereinbarung.
Ansprechpartner ist Herr Glasmacher, Telefon: 030/94517204. Termine können kurzfristig vereinbart werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung.
Bieter benötigt eine Bauvorlageberechtigung.
Geschäftssprache: deutsch
Brandenburgisches Vergabegesetz (BbgVergG):
Der Bieter verpflichtet sich mit Angebotsabgabe zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem
BbgVergG. Bestehen keine anderen Mindestentgelt-Regelungen z. B. nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz
oder liegt das danach zu zahlende Arbeitsentgelt unter dem Mindestarbeitsentgelt je Stunde auf Grundlage
des § 6 Absatz 2 BbgVergG von zzt. [Betrag gelöscht] Euro brutto, so wird allen bei der Ausführung der Leistungen
Beschäftigten für den Einsatz im Rahmen dieses Auftrages mindestens ein Bruttoentgelt von [Betrag gelöscht] Euro
gerechnet auf die Arbeitsstunde bezahlt. Das Mindestentgelt entspricht dabei dem regelmäßig gezahlten
Grundentgelt für eine Zeitstunde, ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschlägen.
Die Bieter müssen über sichere und anwendungsbereite Kenntnisse der gesetzlichen Bestimmungen und der technischen
Richtlinien und Vorschriften verfügen, die für das Vorhaben notwendig und in der Bundesrepublik Deutschland und im Land
Brandenburg anzuwenden sind, insbesondere Kenntnisse des Bauordnungsrechtes, des Bauplanungsrechtes und des
Vergaberechtes.
Abschnitt IV: Verfahren
Eigenbetrieb Kommunalservice Panketal
Schönower Straße 13
16341 Panketal
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YFH6603
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 26.06.2013 (BGBl. I, S. 1750, 3245), das zuletzt durch das Gesetz zur Modernisierung
des Vergaberechts (VergRModG) vom 17.02.2016 (BGBl. I S.203) geändert worden ist, Anwendung.
§ 160 GWB lautet auszugsweise:
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(...)
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
(...)
Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern
ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle
gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung
der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines
Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten
bei der Vergabekammer eingesehen wird.
Daher liegt es in im Interesse des Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach §
165 Abs. 3 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikats-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden.
Die Vergabestelle weist schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eberswalde
Postleitzahl: 16225
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.barnim.de