Mobiles Trommelsieb mit Wartungsvertrag Referenznummer der Bekanntmachung: E1.02.008.2023
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Forst (Lausitz)
NUTS-Code: DE40G Spree-Neiße
Postleitzahl: 03149
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.eigenbetrieb-abfallwirtschaft.de
Abschnitt II: Gegenstand
Mobiles Trommelsieb mit Wartungsvertrag
Lieferung eines mobilen Trommelsiebes und Durchführung der Wartung über einen Zeitraum von 3 Jahren
Landkreis Spree-Neiße, Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Zur Deponie 1 03149 Forst (Lausitz) Lieferung des mobilen Trommelsiebs an den Betriebs-/Wertstoffhof Forst sowie Durchführung der Wartungsleistungen an diesem Standort
Lieferung eines fabrikneuen mobilen Trommelsiebs, dass aufgrund wechselnder Einsatzorte als 2-Achs-Zentralachsanhänger-Fahrgestell gemäß StVZO auszurüsten ist; Anlieferung, Übergabe, Inbetriebnahme und Einweisung des Bedienpersonals sowie Durchführung der Wartungsleistungen über einen Zeitraum von 3 Jahren am Betriebssitz des Auftraggebers.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot vorzulegen:
- Eigenerklärung zu zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB sowie nach Arbeitnehmerentsendegesetz und Mindestlohngesetz sowie Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz,
- Eigenerklärung zu fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB,
- Eigenerklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat,
- Eigenerklärung, dass der Bieter in Bezug auf die Vergabe keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden mit Dritten getroffen hat,
- Angaben zur Rechtsform des Bieters,
- aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate).
Auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen:
- Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (nicht älter als 6 Monate; die Pflicht zur Vorlage gilt nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter zu belegen ist),
- Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind - nicht älter als 6 Monate),
- aktueller, d.h. bei Vorlage noch gültiger Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft.
Allgemein gilt für die Vorlage von den unter III.1.1, III.1.2 und III.1.3 geforderten Unterlagen:
- Für die Nachforderung gilt § 56 VgV. Da die Nachforderung im Ermessen der Vergabestelle liegt und nicht uneingeschränkt für alle Unterlagen zulässig ist, liegt es im Eigeninteresse des Bieters, von vornherein vollständige Unterlagen einzureichen.
- Der Auftraggeber ist zur Vorbereitung der vergaberechtlichen Entscheidung verpflichtet, Auskünfte aus Wettbewerbsregister einzuholen.
- Unterbeauftragungen sind nach Maßgabe der Vertragsbedingungen zulässig, wenn sie wettbewerbsrechtlich zulässig sind. Der Bieter hat im Angebot anzugeben, ob und ggf. für welche Leistungsbereiche er beabsichtigt, Unterauftragnehmer einzusetzen.
- Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, die Benennung der Unterauftragnehmer, die unter III.1.1 genannten Nachweise über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen auch der Unterauftragnehmer, sowie eine verbindliche, schriftliche Erklärung des Unterauftragnehmers, dass dieser für den Fall des Zuschlags die vorgesehenen Leistungen erbringen wird, zu fordern, ferner für Unterauftragnehmer für wesentliche Leistungen zusätzlich die gleichen Nachweise und Erklärungen wie für den Bieter.
- Für die in Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) und/oder im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) der Auftragsberatungsstelle Brandenburg e. V. enthaltenen und geprüften Nachweise wird nach Angabe der Zertifikatsnummer/des Unternehmenscodes auch die Eintragung des Bieters in diese Register akzeptiert. Für Referenzen gelten jedoch die unter III.1.3 genannten Mindeststandards.
- Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Erklärungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen.
- bei Bietergemeinschaften sind der aktuelle Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate) sowie die Unterlagen zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach § 123 GWB, AEntG, MiLoG, SchwarzArbG und § 124 GWB (hier unter III.1.1) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen; im Übrigen müssen in Summe alle geforderten Nachweise vorliegen.
- (Eigen-) Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
- (Eigen-) Erklärung über den Umsatz des Unternehmens bezüglich der ausgeschriebenen Leistung in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
- Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsbestätigung für Personen- und Sachschäden von mind. 2 Mio. EUR pauschal je Ereignisfall
Im Falle der Eignungsleihe für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit muss das Drittunternehmen erklären, für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe mit dem Bieter gesamtschuldnerisch zu haften.
- Angabe der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter und Führungskräfte (Eigenerklärung).
- (Eigen-) Erklärung über Referenzen: mindestens fünf Referenzen über die Lieferung und Wartung von mobilen Trommelsiebmaschinen vergleichbarer Leistung und Größe aus den letzten 3 Geschäftsjahren mit folgenden Angaben: Hersteller, Maschinentyp, Auftraggeber inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer sowie den Liefertermin
- Mit dem Angebot ist eine genaue Beschreibung der angebotenen Maschine und Anbauteile einschließlich Skizzen, Bildern etc. wie in der Leistungsbeschreibung gefordert, einzureichen.
- Der Inspektionsvertrag (Muster) ist mit dem Angebot vorzulegen.
Es ist eine Vereinbarungen zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG) sowie ggf. eine Vereinbarung zwischen Bieter/ Auftragnehmer/ Nachunternehmer/ Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmern oder Verleihern zur Einhaltung von Mindestanforderungen nach dem BbgVergG zu treffen und dem Auftraggeber mit dem Angebot vorzulegen. Diese verpflichtet, wenn keine anderen Mindestentgelt-Regelungen bestehen oder das danach zu zahlende Arbeitsentgelt unter dem Mindestarbeitsentgelt je Stunde nach § 6 Abs. 2 des BbgVerG von z.Zt. [Betrag gelöscht] EUR brutto liegt, zur Zahlung eines Mindestentgelts von brutto [Betrag gelöscht] EUR gerechnet auf die Arbeitsstunde (als Grundentgelt für die Zeitstunde ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschläge).
Aufgrund des Zuschlagsverbotes bezüglich russischer Bieter/Beteiligter auf öffentliche Aufträge ist die Eigenerklärung Russland-Embargo ist mit dem Angebot unterschrieben einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen und zum Gegenstand des Auftrags sind von Rügen deutlich zu trennen und ausschließlich über die Kommunikationsebene der Vergabeplattform einzureichen. Sie sind in deutscher Sprache zu formulieren. Ihre Fragen und die Antworten des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft werden ausschließlich über die Kommunikationsebene allen interessierten Bewerbern/Bietern zur Verfügung gestellt. Die Fragensteller/Wettbewerbsteilnehmer bleiben dabei anonym.
Beim Landkreis Spree-Neiße erfolgt die elektronische Verarbeitung der Eingangsrechnungen. Rechnung sind in elektronischer Form als pdf-Datei an folgendes Postfach zu senden: [gelöscht]. Das Zahlungsziel beträgt 30 Tage nach Eingang einer prüffähigen Rechnung.
Leitweg-ID des AG: 12-121092719939714-71
Bekanntmachungs-ID: CXP9YJ566SG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mwe.brandenburg.de
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Anwendung.
§ 160 GWB lautet auszugsweise:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter in einem solchen Falle an die Vergabekammer wenden. Wir weisen schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14480
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.abst-brandenburg.de