Fontanestraße 1. TA - Knoten Feldstraße bis Parkstraße Referenznummer der Bekanntmachung: 2.3_22_112
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hennigsdorf
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16761
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hennigsdorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fontanestraße 1. TA - Knoten Feldstraße bis Parkstraße
Neuverlegung eines Regenwasserkanals,
Erweiterung der Abwasserdruckleitung und
Erneuerung der Fahrbahn inklusive der Seitenbereiche und Treppenanlage Havelplatz im Bauabschnitt.
Details siehe Angaben zu den Losen.
Kanalbau
Stadtverwaltung Hennigsdorf, FB Stadtentwicklung, FD Öffentliche Anlagen Fontanestraße 16761 Hennigsdorf Fontanestraße TA 1-2 - Knoten Feldstraße bis Parkstraße
Los 1 - Regenwasserkanal
ca. 200 m Regenwasserkanal DN 300 aus PP-Rohr
ca. 150 m Regenwasserkanal DN 400 aus PP-Rohr
ca. 190 m Regenwasserkanal DN/ID 600 aus PP-Rohr
ca. 65 m Regenwasserkanal DN 800 aus PP-Rohr
8 Stück Schächte aus Beton DU=1000 mm
4 Stück Schächte aus Beton DU=1200 mm
3 Stück Schächte aus Beton DU=1500 mm
Formstücke
Wasserhaltung
Baustelleneinrichtung
Verkehrssicherung
Kameradurchfahrung
Dichtheitsprüfung
Deformationsmessung
ca. 600 m³ Leitungsgraben
ca. 225 m Rückbau alter Regenwasserkanal DN 250 bis DN 500
ca. 27 m Rückbau alter Regenwasserkanal DN 500 bis DN 800
ca. 10 Schächte abbrechen
ca. 110 m Verdämmung alter Regenwasserkanal bis DN 300
Abwasserdruckleitung
Stadtverwaltung Hennigsdorf, FB Stadtentwicklung, FD Öffentliche Anlagen Fontanestraße 16761 Hennigsdorf Fontanestraße TA 1-2 - Knoten Feldstraße bis Parkstraße
Los 2 - Abwasserdruckleitung
ca. 600 m Leitungsgraben für PE 250 x 22,7 mm DN 200 bis 2,25 m Tiefe
diverse Verbauarbeiten für Rohrgräben
ca. 600 m Grundwasserabsenkung für Rohrgräben und Baugruben
ca. 600 m Druckrohr PE 100-RC nach PAS 1075 Typ 2, SDR 17, 250 x 22,7 mm DN 200
ca. 600 m Dichtheitsprüfung
Baustelleinrichtung
Wasserhaltung
Verkehrssicherung
Haufwerksbeprobung
Straßen- und Wegebau
Stadtverwaltung Hennigsdorf, FB Stadtentwicklung, FD Öffentliche Anlagen Fontanestraße 16761 Hennigsdorf Fontanestraße TA 1-2 - Knoten Feldstraße bis Parkstraße
Los 3 - Straßen- und Wegebau
Baustelleneinrichtung;
Baustellen LSA inklusive VTU und Umleitungsausschilderung;
ca. 1.600 m³ Such- und Leitungsgräben;
ca. 460 m Asphaltbefestigung trennen;
ca. 6.700 m² Asphalt fräsen, aufnehmen und entsorgen;
ca. 1.500 m² pechhaltige Befestigung aufnehmen;
ca. 375 t Gefährlichen Abfall aus Baustelle transportieren;
ca. 600 m³ Schicht ohne Bindemittel aufnehmen - Makadamdecke;
ca. 1.200 t Schicht ohne Bindemittel gefährlichen Abfall aus Baustelle transportieren;
ca. 3.000 m³ Schicht ohne Bindemittel aufnehmen und entsorgen;
ca. 3.500 m² verschiedene Pflaster- und Plattenbeläge aufnehmen und entsorgen;
ca. 3.500 m Borde ausbauen und entsorgen;
ca. 230 m³ Oberboden abtragen und entsorgen;
ca. 330 m³ Oberboden liefern und einbauen;
ca. 1.260 m³ Boden lösen und verwerten;
ca. 400 m³ Boden lösen und wieder einbauen;
ca. 450 m³ Boden lösen;
ca. 900 t Boden gefährlichen Abfall aus Baustelle transportieren;
ca. 10.500 m² Planum herstellen;
ca. 630 m Anschlussleitungen;
ca. 137 Stück Straßenabläufe liefern und einbauen;
ca. 100 Stück Seitenabläufe liefern und einbauen;
ca. 90 m Kastenrinne;
ca. 1.870 m³ Forstschutzschicht herstellen;
ca. 5.350 m² Asphalttragsschicht aus AC32 T S, BK 10, Dicke 14 cm aus Bitumen 50/70;
ca. 5.350 m² Asphaltbinderschicht aus AC16 B S, BK 10, Dicke 8 cm aus Bitumen 25/55-55A;
ca. 5.350 m² Asphaltdeckschicht aus SMA 11 S, BK 10, Dicke 4 cm aus Bitumen 25/55-55A;
ca. 2.200 m Bordsteine aus Beton setzen;
ca. 1.200 m Streifen aus Betonsteinpflaster herstellen;
ca. 1.700 m³ Forstschutzschicht Gehweg/Zufahrten herstellen;
ca. 3.660 m² Plattenbelag "Berliner Platte";
ca. 700 m² Mosaikpflaster;
ca. 500 m² Kleinpflaster;
ca. 1.400 m² Betonsteinpflaster als Öko-Pflaster in Stellplätzen;
ca. 1.600 m Kantensteine aus Beton setzen;
ca. 1.660 Stück Noppen-, Rippen- und Schuppenplatten für taktiles Leitsystem;
ca. 82 m Sonderborde für Bushaltestellen;
ca. 160 m Blockstufen
ca. 2.400 m Kabelschutzrohre DN 110;
ca. 240 m Flexrohr DN 110;
ca. 4 Stück Kabelschächte 1200 mm x 800 mm;
ca. 8 Stück Kabelschächte 650 mm x 400 mm;
ca. 5 Stück Kabelschächte 800 mm x 800 mm;
ca. 4 Stück LSA-Fundamente;
ca. 27 Stück Maste inkl. Aufsatz demontieren;
ca. 24 Stück Maste liefern und montieren;
ca. 24 Stück Montage beigestellter Leuchtenaufsätze;
ca. 10 Stück Muffenberbindungen;
ca. 1.300 m Erdkabel 5x16mm² inklusive Kabelgraben und Warnband;
ca. 50 m grabenlose Verlegung;
Beschilderungs- und Markierungsarbeiten:
ca. 40 Verkehrsschilder inkl. Pfosten;
ca. 600 m Längsmarkierung verschiedene Ausführungen;
Landschaftsbau:
ca. 22 Pflanzgruben 300x300x150 vorbereiten;
ca. 190 m Wurzelsperre herstellen;
ca. 260 cbm Baumsubstrat liefern und einbauen;
ca. 1.100 qm Rasenfläche herstellen und pflegen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für Los 1 Kanalbau und Los 2 Erweiterung der Abwasserdruckleitung: Nachweis Güteschutz Kanalbau, Gruppe AK 2 oder gleichwertiger Fremdüberwachungsvertrag.
Für Los 2 Erweiterung der Abwasserdruckleitung: Zertifizierung für PE-Schweißen nach DVGW-Arbeitsblatt GW 330.
Für alle Bieter:
Nachweis durch Vorlage des Formblatts HVA B-StB Vorzulegende Unterlagen (Bestandteil der Vergabeunterlagen) incl. kompletter Angaben mit dem Angebot. Bei in engerer Wahl des Angebotes sind die entsprechenden Bescheinigungen / Bestätigungen nach Aufforderung vorzulegen.
Das Vergabegesetz des Landes Brandenburg findet Anwendung.
Abschnitt IV: Verfahren
Eine entsprechende Vorinformation ist erfolgt und der Kalkulationsumfang ist überschaubar.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Vergabegesetz des Landes Brandenburg findet Anwendung.
Die Vergabeunterlagen werden im Verlauf des 26.01.2022 auf dem Vergabemarktplatz eingestellt.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YDF66SJ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwae.brandenburg.de/
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. An-tragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessi-on hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behaup-tete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spä-testens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Ange-botsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spä-testens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftrag-geber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Gemäß § 161 GWB ist der Antrag schriftlich bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antraggegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Gel-tungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Ge-setzes zu benennen.