Neubau Kita - erweiterter Holzbau Referenznummer der Bekanntmachung: 4-EA-2-23-7851000-365142019001
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Birkenwerder
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16547
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.birkenwerder.de
Adresse des Beschafferprofils: www.birkenwerder.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Kita - erweiterter Holzbau
Das Haus 2 wird in Holzrahmenbauweise errichtet mit einer Holzfassade. Dieses Gebäude
ist nicht unterkellert. Die Belüftung wird mit
Aktivlüftern mit Wärmerückgewinnung in die Fenster integriert. Diese
Lösung gibt es für alle Räume, außer WC-Bereiche.
Das Haus 1 (Massivbauweise) erhält ebenso eine Holzfassade.
Beide Gebäude erhalten die gleichen Flachdachziegel.
Nachfolgend werden die Massen und notwendigen Bauleistungen grob aufgezählt:
-485 m² Außenwände in Rahmenbauweise, Gesamtwanddicke 50 cm, mit Stegträger, Holzfaserdämmung,
-226 m² Innenwände als Holzständerwände
-862 m² Holzdeckenelement, sichtbar bleibend, teilweise unterseitig gelocht, mit Absorber-
platte (Holzwolle), in unterschiedlichen Dicken 320, 280 und 240 mm
-54 St. Aluminiumfenster, 3-fach Verglasung, 1 bis 4-teilig, in unterschiedlichen Größen, u.a. 0,9*1,6 m, 0,9*2,4m, 1,6*2,4m, uw-Wert= 0,93
-5 St. Aluminiumtüren, 3-fach Verglasung, 1-flügelig1,5*2,4m, ud-Wert= 1,0
-20 Stk. Senkrecht-Markisen, zip-Screen, Kurbelantrieb, Größen 0,9*2,4m, 1,6*2,4m
-62 Stk. dezentrale, schallgedämmte Lüftungsgeräte mit WRG, an Aluminiumfenster als Leibungseinbau, 1-2 Stk übereinander, 5-stufige Gebläseschaltung, bis 60 m³/h
-357 m² Fassadenwärmedämmung, Mineralwolle, 160 mm dick, WLG 035
-842 m² Bekleidung mit Holzleisten (Rhombus), horizontal, offene Fugen
Gemeinde Birkenwerder Geschwister-Scholl-Straße 2 16547 Birkenwerder
Die Gemeinde Birkenwerder plant den Neubau einer Kindertagesstätte. Ausgeschrieben wird die Bauleistung erweiterter Holzbau.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Aktueller Nachweis über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Eintragung in einem Berufs-, Handels-, Vereins- oder Partnerschaftsregister, Handwerksrolle, Mitgliedsverzeichnisse der Berufskammern, sonstige vergleichbare Nachweise
Eigenerklärung und Erklärung der Versicherung, dass für die Dauer der zu erbringenden Leistungen eine Betriebshaftpflichtversicherung (Deckungssummen: 3 Mio EUR für Personenschäden, 3 Mio EUR für sonstige Schäden) bereitgestellt wird
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
Angabe, welche Teile des Auftrages das Unternehmen u.U. als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
Abschnitt IV: Verfahren
Hauptstraße 34, 16547 Birkenwerder
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern der Gemeinde Birkenwerder gemeinsam an einem Termin (Öffnungstermin) unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y9T66N6
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwae.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachpr%C3%BCfungsverfahren/bb1.c.478846.de
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen.
Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist.
Vergabeverstöße sind gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, nach dem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen.
Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist bzw. Angebotsfrist beim Auftraggeber zu rügen.
Vergabeverstöße, die erst aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist bzw. Angebotsfrist beim Auftraggeber zu rügen.