Stadtwerke Bernau: Ausschreibung Parkhausbetrieb Referenznummer der Bekanntmachung: 03184-20

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Bernau bei Berlin
NUTS-Code: DE405 Barnim
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadtwerke-bernau.de/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Energieversorgungsunternehmen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Vertrieb von Strom, Gas

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Stadtwerke Bernau: Ausschreibung Parkhausbetrieb

Referenznummer der Bekanntmachung: 03184-20
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
63712400 Betrieb von Parkplätzen und Parkhäusern
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Stadtwerke Bernau GmbH betreibt in der Stadt Bernau bei Berlin sechs Parkhäuser und Tiefgaragen. Sie benötigt hierfür einen Dienstleister, an den sie den Auftrag zur Bewirtschaftung der Parkhäuser und Tiefgaragen im Wege einer öffentlichen Ausschreibung vergibt.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE405 Barnim
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Betriebsführung der Parkhäuser und Tiefgaragen in der Stadt Bernau bei Berlin. Dazu zählen die Reinigung der Parkobjekte, das Gebäudemanagement und die Parkabfertigungstechnik.

- Der Auftragnehmer ist verantwortlich für die Durchführung von Reinigungs- und Entsorgungsarbeiten sowie für die Durchführung des Winterdienstes und der Grünanlagenpflege.

- Der Auftragnehmer ist für die Organisation des Gebäudemanagements verantwortlich.

- Der Auftragnehmer ist für den dauerhaften und durchgängigen Betrieb der Parkabfertigungstechnik und deren Instandhaltung verantwortlich. Dies umfasst insbesondere die Pflicht zur Beseitigung von Störungen und Schäden innerhalb bestimmter Fristen.

Die Stadtwerke Bernau GmbH zahlt an den Auftragnehmer eine Vergütung für die Tätigkeiten auf Grundlage der im Leistungsverzeichnis angegebenen Prei-se.

Nicht Gegenstand der Ausschreibung ist der Objektschutz, die Geldverarbeitung und die Dauerparkerverwaltung.

Zwei der Parkhäuser sind noch nicht in Betrieb. Mit einer Aufnahme des Betriebs wird ab dem 1.1.2023 gerechnet. Soweit die Parkhäuser vor Vertragsbeginn noch nicht in Betrieb genommen worden sind, übernimmt der Auftragnehmer die Inbetriebnahme mit deren Fertigstellung. Die Stadtwerke zeigen dem Auftragnehmer dies rechtzeitig an. Bis zur Inbetriebnahme der Parkhäuser treffen den Auftragnehmer keine vertraglichen Pflichten. Im Gegenzug erhält er für diese Parkhäuser auch keine Vergütung.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Konzept zum Betrieb und Instandhaltung / Gewichtung: 30
Qualitätskriterium - Name: Personalkonzept / Gewichtung: 20
Kostenkriterium - Name: Vergütung gemäß LV nach dem Peisblatt / Gewichtung: 50
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn der Ver-trag nicht sechs Monate vorher von der Stadtwerke Bernau GmbH gekündigt wird.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 131-373736
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 03184-20
Bezeichnung des Auftrags:

Ausschreibung Parkhausbetrieb

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
29/11/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eberswalde
NUTS-Code: DE405 Barnim
Postleitzahl: 16225
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP4YMJ6C51

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwae.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachpr%C3%BCfungsverfahren/bb1.c.478846.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem dann unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 10 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird. Auch ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Auf die weiteren Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19/01/2023

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