Generalplanungsleistungen - Erweiterung und Modernisierung Inklusives Schulzentrum Döbern -Grund- und Oberschule "Germanus Theiss" Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/01/200
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Döbern
NUTS-Code: DE40G Spree-Neiße
Postleitzahl: 03159
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.amt-doebern-land.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Spremberg OT Hornow
NUTS-Code: DE40G Spree-Neiße
Postleitzahl: 03130
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.amt-doebern-land.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanungsleistungen - Erweiterung und Modernisierung Inklusives Schulzentrum Döbern -Grund- und Oberschule "Germanus Theiss"
Im Rahmen der Entwicklung des inklusiven Schulzentrums Döbern soll in Nachbarschaft der vorhandenen Grund- und Oberschule Germanus Theiss - auf dem bereits freigemachten Flurstück 1276/Ringstr. 8 - ein Neubau mit voraussichtlich rd. 1.150 qm BGF errichtet werden. Darüber hinaus soll eine Fortsetzung der Sanierungsmaßnahmen / Umsetzung von Brandschutzmaßnahmen im Bestand erfolgen.
Grundlage der Baumaßnahmen bildet eine Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2022, diese berücksichtigt jedoch noch nicht aktuelle erweiterte Bedarfe für eine 3-zügigkeit, sowie ein Brandschutzkonzept aus dem Jahr 2020 (s.a. Ziff. II.2.4). Die Machbarkeitsstudie ist Bestandteil der Vergabeunterlagen, zum einen als Grundlage der weiteren Planung, zum anderen zum Zwecke des Ausgleichs eines Informationsvorsprungs, da nicht auszuschließen ist, dass sich die Ersteller in diesem Verfahren bewerben werden.
Schulzentrum Döbern Ringstraße 8 03159 Döbern
Die zu vergebenden Planungsleistungen betreffen im Einzelnen:
1. Haus A Bestand - Hauptgebäude:, BGF 2.679 qm, errichtet 1883, 4-geschossig [inkl. ausgebautes Dachgeschoß]; Nutzung: Sekundarbereich.
Planung: Fortsetzung der Sanierung (bauliche und anlagentechnische /brandschutztechnische Ertüchtigungsmaßnahmen/Herstellung Barrierefreiheit).
Seit 2001 sind bereits eine Reihe von Sanierungsmaßnahmen umgesetzt worden, insb. im nördlichen Teilbereich sind aber noch weitere Maßnahmen erforderlich [u.a. Instandsetzung/Modernisierung Flure, Treppenhaus II und einzelne Räume])
2. Haus B Bestand: BGF 337 qm (EG/OG), errichtet 1877, 3-geschossig; Nutzung: Sekundarbereich.
Planung: Fortsetzung der Sanierung (bauliche Ertüchtigungsmaßnahmen hinsichtlich Inklusion / Barrierefreiheit sowie ggf. anlagentechnische Ertüchtigungsmaßnahmen).
Es wurden bereits folgende Maßnahmen umgesetzt. In der Zukunft geht es insbesondere um eine Angleichung der Bodenniveaus im EG und OG (Barrierefreiheit) sowie ggf. Modernisierungsmaßnahmen im Bereich Technische Ausrüstung/ggf. Einbau Solaranlage.
3. Haus C Bestand: BGF 429 qm, 1- bzw. 2-geschossig; Nutzung: Aula und Schülercafé (Sekundarbereich).
Planung: Modernisierung hinsichtlich Energieeffizienz.
Es wurden bereits folgende Maßnahmen umgesetzt. In der Zukunft geht es insbesondere um den Rückbau oder die Sanierung des DG als untergeordnete Räume [Archiv/Lager] sowie eine Fassadendämmung.
4. Haus E - Neubau (Flurstück 1276): Nutzung: Klassen-/Gruppenräume (Anzahl: 6 / 3) sowie Räumlichkeiten für den Bereich Arbeitslehre.
Planung: Neubau eines voraussichtlich 3-geschossigen Solitärs mit rd. 1.150 qm BGF. Aufgrund der hydrologischen/geologischen Verhältnisse ist eine Unterkellerung ausgeschlossen.
5. Schulfreiflächen neu: Gestaltung der Freiflächen auf dem Flurstück 1276, insbesondere Schaffung Bewegungsangebote (als Ergänzung des vorhandenen Schulhofs) sowie Stellplätze.
Das gesamte Schulzentrum Ringstr. 8 (inkl. des kürzlich eröffneten Grundschulneubaus) soll hinsichtlich
Energieeffizienz/Wirtschaftlichkeit untersucht und ggf. optimiert werden.
Die Planungen und energetischen Nachweise sollen mind. nach den derzeit geltenden Regeln des GebäudeEnergieGesetzes (GEG 2020) erfolgen.
Die geplanten Baumaßnahmen zeichnet sich zusammenfassend wie folgt aus: 1. Gebäudetyp: Schule; 2. Art der Baumaßnahmen: Neubau und Bauen im Bestand; 3. BGF: Neubau rd. 1.150 qm / Bestand (Haus A, B C) insg. rd. 3.445 qm; 3. geschätzte Gesamtbaukosten (Kostengruppen 200 bis 700 nach DIN 276) brutto: Neubau ca. 4,35 Mio. EUR (davon KGr 300: rd. 2,37 Mio. EUR/ KGr 400: rd. 0,67 Mio. EUR / KGr 500: rd. 0,47 Mio. EUR) / Bestand rd. 1,2 Mio. EUR (davon KGr 300: rd. 0,81 Mio. EUR / KGr 400: rd. 0,12 Mio. EUR).
Die beabsichtigte Beauftragung umfasst folgende Leistungsbilder:
A. Generalplanung / Projektkoordination: Leistungen, die sich aus der Funktion als Generalplaner ergeben.
B. Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. HOAI §34: Grundleistungen Leistungsphasen 1-8.
C. Tragwerksplanung gem. HOAI §51: Grundleistungen Leistungsphasen 1-6.
D. Technische Ausrüstung gem. HOAI §55, Anlagengruppen 1 bis 6 und 8 nach HOAI §53: Grundleistungen Leistungsphasen LPh 1-8.
E. Objektplanung für Freianlagen gem. HOAI §39: Grundleistungen Leistungsphase 2-8.
F. Bauphysik (Wärmeschutz und Energiebilanz, Bauakustik, Raumakustik) gem. HOAI Anlage 1.2: Grundleistungen Leistungsphasen 1-7.
G. Brandschutz gem. AHO-Schriftenreihe Nr. 17: Grundleistungen Leistungsphasen 1-8.
Neben Grundleistungen sollen ausgewählte Besondere Leistungen beauftragt werden, soweit und sofern erforderlich.
Im Rahmen des Bewerberverfahrens sind Eignungsnachweise für die Leistungsbilder B, C und D zu erbringen. Die Fachplaner für die Leistungsbilder E bis G sind erst in der 2. Stufe des Vergabeverfahrens zu benennen. Bestandteil der Honorarabfrage in der 2. Stufe sind die Leistungsbilder A bis G.
Plant der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft den Einsatz von Unterauftragnehmern, sind diese in der Stufe 2 des Verfahrens zu benennen. Die Angabe einer geplanten Unterauftragsvergabe im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs (Stufe 1) erfolgt freiwillig, sofern sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft nicht bereits zum Nachweis seiner/ihrer Leistungsfähigkeit (Nachweis Umsatzerlöse/Mitarbeiter/Referenzen) auf Unterauftragnehmer bezieht.
Gesucht wird ein Generalplaner oder eine Arbeitsgemeinschaft von Fachplanern, welche die erforderlichen Planungsleistungen erbringt. Eine losweise Vergabe ist nicht beabsichtigt. Die Vergabe erfolgt stufenweise (s. Ziff. II.2.11) ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsstufen. Optionale Leistungen: s. Ziff. II.2.11.
Es ist vorgesehen, das Vorhaben unter Inanspruchnahme unterschiedlicher Fördermittel (EU, Bund, Land - Beantragung auf Basis LPh 3) zu realisieren. Entsprechend der noch einzuholenden Fördermittelzusagen muss ggf. eine Priorisierung der Maßnahmen stattfinden; ggf. sind Maßnahmen auch gänzlich zurückzustellen. Priorität hat zunächst der Neubau.
Der gesamte Planungs- und Realisierungsprozess ist unter Beachtung/ Einhaltung der jeweiligen Förderbedingungen zu gestalten.
Folgende Unterlagen liegen vor und sind Bestandteil der Vergabeunterlagen, die im Internet abgerufen werden können (s. Ziff. I.3): Machbarkeitsstudie (Verf.: Hampel Kotzur & Kollegen, Cottbus 02/2022), Brandschutzkonzept Haus A und B (Verf.: BIG - Behrens Ingenieurbüro GmbH, Treuenbrietzen 05/2020) sowie im Falle der Angebotsaufforderung/ Einladung zur Verhandlung unterzeichnet vorzulegende Dokumente (z.B. Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG).
Eine Kenntnis dieser Unterlagen ist für das Bewerbungsverfahren nicht erforderlich. In der 2. Stufe des Verfahrens werden den ausgewählten Unternehmen weitere Unterlagen zur Verfügung gestellt (s. hierzu Ziffer II.2.11).
Voraussichtlicher Zeitrahmen: 1. Beauftragung: 06/2023; 2. Planung/Baudurchführung: bis 06/2026; 3. Projektabschluss: im Nachgang.
Alle Projektverzögerungen, die zu Vertragsverlängerungen führen. Die angegebene Vertragslaufzeit beinhaltet nicht den Projektabschluss sowie die Gewährleistungszeit und ist als Zirka-Angabe zu verstehen.
(1) Die fristgerechte Vorlage der geforderten Nachweise, Erklärungen und der vollständig ausgefüllte Teilnahmeantrag gemäß III.1.1, III.1.2 und III.1.3.
(2) Die Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der Eignung gemachten Angaben, vorgelegten Erklärungen und Unterlagen, mit einem Schwerpunkt bei den Referenzprojekten. Die max. erreichbare Punktzahl beträgt 1.410 Pkt. (Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: 19,5 %; Technische und berufliche Leistungsfähigk.: 80,5 %).
Wertung im Einzelnen (max. Punktzahl bei): 1.1 Nettojahresumsatz im LB B im Mittel 2020, 2021, 2022: ? 0,4 Mio. EUR; 1.2 Nettojahresumsatz im LB Tragwerksplanung: ? 0,15 Mio. EUR; 1.2 Nettojahresumsatz im LB Technische Ausrüstung: ? 0,25 Mio. EUR; 2.1.1 Anzahl festangestellte Architekten/Ingenieure im LB B im Mittel: größer/gleich 5; 2.1.2 Anzahl Ingenieure LB C im Mittel: größer/gleich 4; 2.1.3 Anzahl festangestellte Ingenieure im LB D im Mittel: größer/gleich 4; 2.2.1-2.2.6 Referenzen B (5.1.2) übergeordnet: 2.2.1 Öffentlicher Auftrag i.S. GWB §103; 2.2.2 KGr 300-400: größer/gleich 2,8 Mio. EUR netto; 2.2.3 BGF: größer/gleich 3.500 qm; 2.2.4 Bearbeitete LPH i.S. HOAI §34: größer/gleich 7 LPH; 2.2.5 Honorarzone i.S. HOAI §35: größer/gleich HZ III; 2.2.6 Art der Baumaßnahme i.S. HOAI §2: Umbau/Modernisierung und Neubau/Erweiterungsbau.; 2.2.7-2.2.14 Zusätzliche Angaben (je Leistung/ Projektmerkmal geht max. 1 Referenzprojekt positiv in die Wertung ein): 2.2.7 Gebäudetypologie Schule; 2.2.8 Neubau: Planung/ Realisierung eines den geltenden Anforderungen für das Projekt übersteigenden Energiestandards; 2.2.9 Bestandsobjekt/e aus der Gründerzeit/Jahrhundertwende; 2.2.10 energetische Ertüchtigung; 2.2.11 Innenraumsanierung; 2.2.12 Bauen im Bestand: Abschnittsweise Realisierung; 2.2.13 Bauen im Bestand: Realisierung bei lfd. Betrieb; 2.2.14 Inanspruchnahme von finanziellen Fördermitteln; 2.2.15-2.2.20 Referenzen C (5.2.2) übergeordnet: 2.2.15 Öffentlicher Auftrag; 2.2.16 KGr 300-400: größer/gleich 2,8 Mio. EUR netto; 2.2.17 BGF: größer/gleich 3.500 qm; 2.2.18 Bearbeitete LPH i.S. HOAI §51: 6 LPH; 2.2.19 Honorarzone i.S. HOAI §52: größer/gleich HZ III; 2.2.20 Art der Baumaßnahme: Umbau- / Modernisierungsmaßnahme und Neubau- / Erweiterungsbaumaßnahme; 2.2.21-2.2.24 Zusätzlich (s.o.): 2.2.21 Bauen im Bestand: Prüfung und Bewertung vorhandener Bausubstanz; 2.2.22 Gründung, der Honorarzone IV i.S. HOAI §52 zuzuordnen; 2.2.23 Nachweise zum konstruktiven Brandschutz; 2.2.24 Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks; 2.2.25 - 2.2.29 Referenzen D (5.3.2) übergeordnet: 2.2.25 Öffentlicher Auftrag; 2.2.26 KGr 400: größer/gleich 0,55 Mio. EUR netto; 2.2.27 BGF: größer/gleich 3.500 qm; 2.2.28 Art: Umbau/ Modernisierung und Neubau/Erweiterungsbau; 2.2.29 Bearbeitete AGr/LPH i.S. HOAI §§ 53/55: 63 Zähler; 2.2.30-2.2.39 Zusätzlich (s.o.): 2.2.30 Schule; 2.2.31 dezentrale Lüftungsanlagen; 2.2.32 Nutzung regenerativer Energiequellen; 2.2.33 Speichersystem für Solarstrom; 2.2.34 Kleinwindkraftanlage; 2.2.35 Wärmerückgewinnung in RLT-Anlagen; 2.2.36 Gefahrenmelde-/Alarmanlagen; 2.2.37 Bauen im Bestand: abschnittsweise Realisierung; 2.2.38 Bauen im Bestand: Realisierung bei laufendem Betrieb; 2.2.39 Inanspruchnahme von finanziellen Fördermitteln; 2.2.40 Zusammenarbeit.
Die detaillierten Angaben können der "Bewertungsmatrix Stufe 1 - Teilnahmewettbewerb" im Anhang zum Teilnahmeantrag entnommen werden (Vergabeunterlagen).
(3) Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punkte für die Auswahl maßgebend (§51 VgV). Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend den zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden (§75 [6] VgV).
(1) Die Vergabe erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsstufen. Mit dem Abschluss des Vertrages ist beabsichtigt, die Leistungsphasen 1 bis 3 gem. HOAI §§34/39/51/55 zu beauftragen (weitere Leistungsbilder analog), soweit diese nach Ziffer II.2.4 Gegenstand der zu vergebenden Leistung sind. Eine Beauftragung steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Amtsausschusses.
(2) Die Beauftragung weiterer Stufen ist für den Auftraggeber optional; hierauf besteht kein Anspruch des Auftragnehmers. Die Optionen auf die Leistungen der weiteren Stufen können teilweise und beschränkt auf einzelne Abschnitte/Maßnahmen ausgeübt werden. Aus der stufenweisen Beauftragung bzw. Nichtbeauftragung der weiteren Stufen ergibt sich kein Anspruch für den Auftragnehmer auf eine höhere bzw. zusätzliche Vergütung. Wesentliche Voraussetzungen für die weitere Beauftragung sind der Erhalt von Fördermitteln / die vorhandenen oder sich ggf. ändernden Finanzierungsgrundlagen sowie die Einhaltung der Kosten und Termine sowie die Genehmigungsfähigkeit.
(3) Sofern für die Durchführung der Maßnahme erforderlich, werden optional Besondere Leistungen vergeben.
(4) In der 2. Stufe des Verfahrens (Zuschlagsverfahren) werden über die mit Veröffentlichung der Bekanntmachung bereits zur Verfügung gestellten Unterlagen (s. Ziff. II.2.4) hinaus weitere Unterlagen zur Verfügung gestellt, insb.: Vertragsentwurf inkl. Anlagen und Formblatt für Honorarangebote.
(5) Im Falle der Einladung zur Verhandlung/Angebotsaufforderung sind neben einem Honorarangebot (Formblatt) sowie Angaben zu den nichtpreislichen Zuschlagskriterien folgende Erklärungen vorzulegen (s.a. Ziff. III.2.2): Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende aktuelle Nachweise/Erklärungen des Bewerbers - bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern - sind zwingend gefordert; bei Nichtvorlage/-abgabe oder unvollständiger Abgabe mit der Bewerbung - auch auf Nachforderung gemäß VgV §56 (2) - wird der Bewerber ausgeschlossen:
(1) Eigenerklärungen/Auflagen:
a) Soweit zutreffend: Vorlage eines Auszugs aus dem Handelsregister oder einem vergleichbaren Register des Heimatlandes des Bewerbers (Kopie) sowie Eigenerklärung (Teilnahmeantrag Punkt 2) des Bewerbers, dass der Auszug den aktuellen Eintragungsstand wiedergibt.
b) Eigenerklärung (Teilnahmeantrag Pkt. 2) des Bewerbers, dass er im Auftragsfall die Versicherung gemäß Ziff. III.1.2 für die gesamte Vertragslaufzeit zur Verfügung stellt.
c) Eigenerklärung (Formular 4.1 EU) des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, dass keine Ausschlussgründe gemäß Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) §123 und §124 vorliegen;
d) Eigenerklärung (Teilnahmeantrag Pkt. 3) des Bewerbers/ der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu wirtschaftlichen Verknüpfungen.
e) Eigenerklärung zur Beruflichen Befähigung (Teilnahmeantrag Pkt. 6) gemäß Ziffer III.2.1.
f) Beruft sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft zur Begründung seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Unterauftragnehmer), sind die betreffenden Unterauftragnehmer zu benennen (Teilnahmeantrag Punkt 1), die "Erklärung Unteraufträge/Eignungsanleihe" (Formular 4.3 EU) und die Verpflichtungserklärungen der betreffenden Unterauftragnehmer nach §47 (1) VgV (Formular 4.4 EU) sowie Erklärungen gemäß §§123 und 124 GWB über das Nichtzutreffen möglicher Ausschlussgründe (Formular 4.1 EU) für die betreffenden Unterauftragnehmer vorzulegen. Anderenfalls sind die unter dieser Ziffer geforderten Erklärungen und Nachweise für Unterauftragnehmer erst auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.
g) Eigenerklärung (Sonderformular Russland-Embargo) zu einem etwaigen Russlandbezug.
(2) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Bewerbergemeinschaften sind vor Angebotsabgabe nicht verpflichtet, eine bestimmte Rechtsform anzunehmen. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrer Bewerbung eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bewerbergemeinschaftserklärung - Formular 4.2 EU) unter zwingender Verwendung des für die Abgabe einer Bewerbung abzurufenden Formblattes (vgl. Ziff. VI.3 der Bekanntmachung) abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- mit einer Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- in der erklärt wird, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Mehrfachbeteiligungen, d.h. parallele Beteiligung als Einzelbieter und gleichzeitig als Gesellschafter einer Bietergemeinschaft sowie als Bieter und gleichzeitig als Unterauftragnehmer eines Bieters/ einer Bietergemeinschaft, führen - wegen der damit verbundenen drohenden Verletzung des Geheimwettbewerbs -zum Ausschluss, sofern die betroffenen Unternehmen nicht nachweisen, dass die Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden.
Alle nachfolgend geforderten Angaben sind vom Bewerber - bei Bewerbergemeinschaften von der Bewerbergemeinschaft insgesamt - unter Berücksichtigung der relevanten Angaben eventueller Eignungsverleiher zu machen; fehlen Angaben oder sind unvollständig - ggf. auf Nachforderung gemäß VgV §56 (2) - wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ausgeschlossen.
(1) Umsatz:
Eigenerklärung (Teilnahmeantrag Punkt 4.1) zum Netto-Jahresumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022 [ggf. als Prognose], 2021, 2020) im Leistungsbild Objektplanung i.S. HOAI 2021 §34 / im Leistungsbild Tragwerksplanung i.S HOAI 2021 §51 / im Leistungsbild Technische Ausrüstung i.S. HOAI 2021 §55.
Im Falle der Einschaltung eines Unterauftragnehmers darf der Umsatz des Unterauftragnehmers nur entsprechend seines Anteils am Gesamtauftrag angegeben werden, wenn der Unterauftragnehmer diesen Umsatz mit vergleichbaren Leistungen erzielt hat (Ziff. III.1.1, Unterpunkt (1), (f), sind zu beachten).
(2) Geforderte Kautionen/Sicherheiten:
Der Auftragnehmer hat im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung nachzuweisen und für die gesamte Dauer des Vertrages aufrechtzuerhalten. Eine Erklärung, dass diese im Auftragsfall abgeschlossen wird, ist erforderlich (Teilnahmeantrag Punkt 2). Bei Arbeitsgemeinschaften muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen oder gegebenenfalls eine projektbezogene Versicherung abgeschlossen werden.
Zu (2):
Berufshaftpflicht mit einer Deckungssumme von mindestens 3,0 Millionen EURO je Schadensfall für Personenschäden sowie 1,5 Millionen EURO für sonstige Schäden je Auftragnehmer (Bewerber/Mitglied der Bewerbergemeinschaft).
(1) Darstellung (Teilnahmeantrag Abschnitt 4.2) der Anzahl (Vollzeitäquivalent) der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022, 2021, 2020) jahresdurchschnittlich beschäftigten Architekten und/oder Ingenieure (Dr.-Ing., Dipl.-Ing. bzw. Bachelor/Master oder gleichwertiger Abschluss) gesamt / mit Berufserfahrung größer/gleich 5 Jahre, aufgeschlüsselt in
a. Architekten/Ingenieure im Leistungsbild Objektplanung im Sinne HOAI 2021 §34;
b. Ingenieure im Leistungsbild Tragwerksplanung i.S. HOAI 2021 §51;
c. Ingenieure im Leistungsbild Technische Ausrüstung i.S. HOAI 2021 §55 gesamt (AGr 1-8) sowie in den AGr 1-3 und in den AGr 4-5 i.S. HOAI 2021 §55.
Im Falle der Einschaltung eines Unterauftragnehmers dürfen nur die Mitarbeiter des Unterauftragnehmers angegeben werden, die in dem für die Unterauftragsvergabe vorgesehenen Leistungsanteil tätig waren.
(2) Darstellung (Teilnahmeantrag Punkt 1), welche Leistungen mit dem eigenen Büro und welche gegebenenfalls auf dem Wege der Unterauftragsvergabe durch Dritte erbracht werden sollen (§36 VgV).
(3) Aus einer Referenzliste (Teilnahmeantrag Punkt 5.1.1, 5.2.1 und 5.3.1) sind je Leistungsbild (B Objektplanung, C Tragwerksplanung, D Technische Ausrüstung) genau zwei mit der Bauaufgabe vergleichbare Referenzprojekte vorzustellen (Teilnahmeantrag Pkt. 5.1.2, 5.2.2 und 5.3.2), die anhand der Auswertungsmatrix bewertet werden.
Für die Wertungsfähigkeit der Referenzprojekte müssen jeweils folgende Unterangaben vollständig getätigt werden:
- Bezeichnung der Maßnahme und Ort/Land;
- Auftraggeber (Name/Kontaktdaten; der Bauherr behält sich vor, Erkundigungen einzuholen);
- Name des Auftragnehmers;
- Datum Fertigstellung Leistungsphase 8 i.S. HOAI 2021 §34 / §55 (mind. Übergabe an den Nutzer bzw. Betreiber) bzw. Datum Fertigstellung der rohbaurelevanten Arbeiten;
- Bauwerkskosten EUR netto (Summe KGr 300-400 bzw. Summe KGr 410-480 nach DIN 276) EUR netto;
- Bruttogrundfläche BGF;
- Bearbeitete Leistungsphasen/Anlagengruppen im Sinne HOAI 2021 §34 / §51 bzw. §§53/55;
- Schwierigkeitsgrad (Honorarzone im Sinne HOAI 2021 §35 / §52 / §56);
- Art der Baumaßnahme im Sinne HOAI 2021 §2 (Neubau- und/oder Erweiterungsbaumaßnahme; Umbau- und/oder Modernisierungsmaßnahme; Instandhaltungs- und/oder Instandsetzungsmaßnahme; Andere).
Für die Bewertung der fachlichen Eignung sind außerdem zusätzliche Angaben (Teilnahmeantrag Punkt 5.1.2, 5.2.2, 5.3.2) zu weiteren Leistungen/ Projektmerkmalen zu tätigen (sofern zutreffend). Es geht je Leistung/Projektmerkmal maximal ein Projekt in die Wertung ein.
Die Referenzprojekte müssen auf jeweils maximal zwei DIN-A4-Seiten (einseitig) in Form von Texten, Plänen, Fotos oder Skizzen weiterführend dargestellt werden. Bei Nichtvorlage wird/werden die Referenz/en nicht gewertet.
Die Angaben zu den Referenzprojekten sind von der Bewerbergemeinschaft insgesamt (inklusive Unterauftragnehmer, sofern zutreffend) zu machen.
Eine Referenz für das Leistungsbild B kann ebenso für das Leistungsbild C und/oder D benannt werden, sofern das Projekt die Leistungsbereiche beinhaltete. Die Planung/Realisierung einer Referenz in Zusammenarbeit mit weiteren Beteiligten der Bewerbung (anderen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft / Eignungsverleihern) für die Leistungsbilder B, C, D - sofern zutreffend - wird bei einer Referenz positiv bewertet. Bei Bewerbung von Generalplanern, die mind. die Leistungsbilder B, C und D bearbeitet haben, ist das Merkmal ebenso zutreffend und wird positiv bewertet.
Folgende Mindestanforderungen sind zu erfüllen; Bewerbungen, die diese Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden vom weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen:
(1.) Anzahl (Vollzeitäquivalent) der festangestellten Architekten und/oder Ingenieure (Dr.-Ing., Dipl.-Ing. bzw. Bachelor/Master oder gleichwertiger Abschluss) mit Berufserfahrung größer/gleich 5 Jahre im Durchschnitt der letzten 3 Jahre (2022, 2021, 2020):
(1.1) Leistungsbild Objektplanung i.S. HOAI 2021 §34: mind. 2 pro Jahr im Durchschnitt.
(1.2) Leistungsbild Tragwerksplanung i.S. HOAI 2021 §51: mind. 2 pro Jahr im Durchschnitt.
(1.3) Leistungsbild Technische Ausrüstung i.S. HOAI 2021 §55: mind. 2 pro Jahr im Durchschnitt in den AGr 1-3 i.S. HOAI 2021 §55, mind. 2*pro Jahr im Durchschnitt in den AGr 4-5 im Sinne HOAI 2021 §55.
(2.) Referenzen: Mindestanforderung, damit die Eignung zuerkannt werden kann: Gewertet werden nur Referenzprojekte (genau 2 je Leistungsbild), die folgende Bedingungen erfüllen:
(2.1) Leistungsbild Objektplanung i.S. HOAI 2021 §34:
1. Fertigstellung Leistungsphase 8 i.S. HOAI 2021 §34 (mind. Übergabe an den Nutzer bzw. Betreiber) im Zeitraum 02/2015 bis 01/2023;
2. Bauwerkskosten (Summe Kosten KGr 300-400 nach DIN 276) mind. 1,0 Mio. Euro netto je Projekt.
Mit den genau 2 Referenzprojekten sind zusätzlich folgende Mindestanforderungen zu erfüllen:
a) mindestens ein Referenzprojekt mit der Zuordnung "Öffentlicher Auftrag i.S. GWB §103";
b) mindestens ein Referenzprojekt mit Honorarzone größer/gleich 3 i.S. HOAI 2021 §35;
c) mindestens ein Referenzprojekt, bei dem die Leistungsphasen 2 bis 8 i.S. HOAI 2021 §34 durchgängig erbracht wurden.
(2.2) Leistungsbild Tragwerksplanung i.S. HOAI 2013 §51:
1. Fertigstellung der rohbaurelevanten Arbeiten im Zeitraum 02/2015 bis 01/2023;
2. Bauwerkskosten (Summe Kosten KGr 300-400 nach DIN 276): mind. 1,0 Mio. Euro netto je Projekt.
Mit den genau 2 Referenzprojekten sind zusätzlich folgende Mindestanforderungen zu erfüllen:
a) mindestens ein Referenzprojekt mit der Zuordnung "Öffentlicher Auftrag im Sinne GWB §103";
b) mindestens ein Referenzprojekt mit Honorarzone größer/gleich 3 i.S. HOAI 2021 §52;
c) mindestens ein Referenzprojekt, bei dem die Leistungsphasen 2 bis 6 i.S. HOAI 2021 §51 durchgängig erbracht wurden.
(2.3) Leistungsbild Technische Ausrüstung i.S. HOAI 2013 §55:
1. Fertigstellung Leistungsphase 8 i.S. HOAI 2021 §55 (mind. Übergabe an den Nutzer bzw. Betreiber) im Zeitraum 02/2015 bis 01/2023;
2. Bauwerkskosten (Summe Kosten KGr 410-480 nach DIN 276): mind. 0,25 Mio. Euro netto je Projekt.
Mit den genau 2 Referenzprojekten sind zusätzlich folgende Mindestanforderungen zu erfüllen:
a) mindestens ein Referenzprojekt mit Zuordnung "Öffentlicher Auftrag i.S. GWB §103";
b) durch die Summe der Referenzprojekte müssen die Leistungen der Leistungsphasen 2-3 und 5-8 i.S. HOAI 2021 §55 in den AGr 1-6 i.S. HOAI 2021 §53 mindestens je einmal abgedeckt sein.
Alle Mindestanforderungen müssen durch die genau 2 Referenzprojekte je Leistungsbild erfüllt sein, die Kombination dabei ist beliebig.
VgV §75 (1-3) in Verbindung mit VgV §44: Teilnahmeberechtigt sind Architekten und Ingenieure:
(1) Natürliche Personen werden zugelassen, wenn sie nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt bzw. die Berufsbezeichnung Ingenieur zu tragen oder wenn sie berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt bzw. Ingenieur in der jeweiligen Fachrichtung tätig zu werden und bauvorlageberechtigt (Objektplaner) sind.
(2) Juristische Personen werden zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß dem vorstehenden Absatz benennen.
(3) Bei Bewerbergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied je Leistungsbild die Anforderungen erfüllen, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden.
Eine Eigenerklärung gemäß vorstehender Festlegungen erfolgt im Teilnahmeantrag (s. Pkt. 6).
(1) Die örtliche Präsenz während der Planungs- und Bauzeit ist in engen Intervallen gem. Erfordernis sicher zu stellen. Die personelle Kontinuität bezüglich der Präsenz vor Ort ist sicherzustellen.
(2) Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften sowie ergänzenden Vorschriften und Regeln des Landes Brandenburg, Arbeitsstätten-VO, DIN 18040-1, BbgBO, LHO und BbgVergG.
(3) Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
(4) Vertrag inkl. Anlagen.
(5) Im Falle der Einladung zur Verhandlung von allen Beteiligten vorzulegende Erklärungen: Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG).
(6) Honorarordnung für Architekten und Ingenieure HOAI; Stand: Juli 2021. Festlegungen des AG bzgl. Honorarzone (Vorgabe): §35 HZ III; §40 HZ IV; §52 HZ III, §56 HZ II bzw. HZ III [AGr 8]).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Die insb. in III.1.1 bis III.1.3 geforderten Erklärungen/Angaben werden im Rahmen der zu verwendenden Formblätter (Teilnahmeantrag, Eigenerklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen [Formular 4.1 EU], sowie - sofern zutreffend - Bewerbergemeinschaftserklärung, Erklärungen Unterauftragnehmer [Formulare 4.2/4.3/4.4 EU]) präzisiert und abgefordert und sind nicht separat abzugeben.
Es handelt es sich um interaktive PDF-Dateien zum maschinellen Ausfüllen, die im Internet (s. I.3) heruntergeladen werden können. Die Formblätter sind in deutscher Sprache vollständig auszufüllen. Eine Unterschrift auf den einzureichenden Unterlagen ist bei elektronischer Bewerbung nicht erforderlich, Büroname und Name des Erklärenden/der bevollmächtigten Person sind jedoch zwingend anzugeben. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind die Angaben für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzunehmen. Je Bewerbung ist nur ein Teilnahmeantrag zugelassen. Der bevollmächtigte Vertreter füllt den Teilnahmeantrag aus.
Die Bewerbungsunterlagen sind elektronisch - unter Nutzung des Bietertools auf der Vergabeplattform (s. I.3) - bis zu der in IV.2.2 genannten Frist einzureichen, ansonsten wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen.
Die Nichtvorlage bzw. die Vorlage nicht vollständiger Unterlagen, Erklärungen und Nachweise - auch auf Nachforderung gemäß VgV §56 [2] - hat den zwingenden Ausschluss vom weiteren Verfahren zur Folge. Eine Nachforderung bei fehlerhaften Referenznachweisen ist über den Umfang der Liste in Pkt. 5.1.1 / 5.2.1 / 5.3.1 des Teilnahmeantrages hinaus nicht vorgesehen.
Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
(2) Sofern der Bewerber eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) einreichen möchte, muss er sicherstellen, dass die EEE sämtliche zuvor genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise enthält. Die EEE muss nicht verwendet werden, wenn der Bewerbungsbogen einschließlich Anlagen vollständig ausgefüllt eingereicht wird.
(3) Unter der in Ziff. I.3 genannten Adresse können alle Vergabeunterlagen (Formblätter [s.o.] inkl. Bewertungsmatrix Stufe 1 [im Anhang zum Teilnahmeantrag] sowie Zuschlagskriterien/Bewertungsmatrix Stufe 2 und die in II.2.4 aufgeführten Unterlagen) sowie Änderungen/ Ergänzungen zur Bekanntmachung u.ä. wie auch die weiteren Auskünfte abgerufen werden. Bewerber sind verpflichtet, sich eigenständig die Informationen dort zu verschaffen.
(4) Rückfragen werden nur zugelassen und beantwortet, wenn sie so rechtzeitig eingehen, dass der Auftraggeber 6 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist die zusätzlichen Auskünfte erteilen kann (§20 [3], Unterabsatz 1 VgV). Die Kommunikation erfolgt nur über die Vergabeplattform.
(5) Hinweis zu II.2.5 Zuschlagskriterien: Die Angebotsinhalte zu den nichtpreislichen Angebotsbestandteilen werden nicht verhandelt. Die für die nichtpreisliche Bewertung relevanten Angebotsbestandteile sind mit dem Erstangebot vorzulegen und werden auf dieser Grundlage - unter Berücksichtigung einer vorgesehenen Präsentation dieses Konzeptes - bewertet (s. a. Hinweise in der Bewertungsmatrix Stufe 2).
Hinweis zu Ziff. II.2.5 Zuschlagskriterien: je Kriterium werden 0, 1, 3, 5 Punkte vergeben. Es können insgesamt max. 390 Punkte erreicht werden (Details s. Vergabeunterlagen [Bewertungsmatrix Stufe 2]). Bewertung Honorarangebote: 5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis, 0 Punkte erhalten Angebote mit dem 1,75-fachen oder mehr als dem 1,75-fachen des niedrigsten Preises. Die Punktzahl errechnet sich im Übrigen dann wie folgt: 0 + 5 x (niedrigster Preis x 1,75 - Preis) / (niedrigster Preis x 1,75 - niedrigster Preis).
(6) Der Bauherr beabsichtigt i.R. der Verhandlung die Frist für die Einlieferung ggf. finaler Honorarangebote im Einvernehmen mit den Bietern auf 15 Tage festzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag gem. VgV §17 (11) auf Grundlage der Erstangebote zu erteilen.
Bekanntmachungs-ID: CXVHYYHYWVSA6HX8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mwe.brandenburg.de
(1) Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bieter/die Bieterin den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV. Vergaberechtsverstöße sind vom Antragsteller eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Ansonsten gilt gemäß §160 (3) GWB, dass ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
(2) Gemäß §135 (2) GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mwe.brandenburg.de