Wohngebiet Ringstraße-Wiesenstraße Süd -Erschließungsplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 60_2022_RingWies_734_00

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wittstock
NUTS-Code: DE40D Ostprignitz-Ruppin
Postleitzahl: 16909
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wittstock.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YEP66MU/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YEP66MU
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Wohngebiet Ringstraße-Wiesenstraße Süd -Erschließungsplanung

Referenznummer der Bekanntmachung: 60_2022_RingWies_734_00
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Stadt Wittstock/Dosse plant auf dem Gelände zwischen der Ringstraße und der Wiesenstraße die Erschließung eines Wohngebietes. Der entsprechende Bebauungsplan befindet sich gerade in der Erarbeitung. Als Grundlage für die weitere Standortentwicklung sollen nun die notwendigen verkehrlichen und medientechnischen Erschließungsmaßnahmen geplant werden.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE40D Ostprignitz-Ruppin
Hauptort der Ausführung:

Stadt Wittstock/Dosse Markt 1 16909 Wittstock

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Ausgeschrieben werden Planungsleistungen der Leistungsbilder Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke und Technische Ausrüstung gemäß HOAI für die Planung der kompletten verkehrlichen und medientechnische Erschließung des zukünftigen Wohngebietes.

Weitere Informationen über die zu erbringenden Leistungen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Konzept zur Projektabwicklung / Gewichtung: 30
Qualitätskriterium - Name: Qualifikation und Erfahrung Projektleitung / Gewichtung: 30
Kostenkriterium - Name: Angebotspreis / Gewichtung: 40
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 06/03/2023
Ende: 31/12/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die Leistungen werden in Abhängigkeit von der Projektentwicklung und den notwendigen Genehmigungen stufenweise beauftragt. Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 beauftragt.

Die Grundleistungen der Leistungsphasen 4 bis 9 und die besonderen Leistungen sind optionale Leistungen und werden durch den Auftraggeber bei Bedarf jeweils einzeln schriftlich abgerufen. Ein Anspruch auf Abruf der Leistungen besteht ausdrücklich nicht.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

1)

Eigenerklärung (Eintragung im Formular 4.1 EU) mit folgendem Inhalt:

1. Ich/Wir erkläre(n), dass

- keine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen mein/unser Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:

1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung

terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),

2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2

Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,

3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),

4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,

5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,

6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 299a und § 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),

7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),

8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils

auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),

9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung

ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder

10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).

- mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen

zur Sozialversicherung nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder

bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen

dadurch nachgekommen ist, dass ich/wir mich/uns zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur

Sozialversicherung einschließlich Zinsen Säumnis- und Strafzuschläge verpflichtet habe(n).

2. Ich/wir erkläre(n), dass mein/unser Unternehmen nicht

- bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche

Verpflichtungen verstoßen hat,

- zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,

- im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.

3. Ich/wir erklären, dass für mein/unser Unternehmen keine Gründe vorliegen, die zu einem Ausschluss nach § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung

(Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz - SchwarzArbG), nach § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG) oder nach § 19 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns

(Mindestlohngesetz - MiLoG) führen können.

Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die vorstehenden Erklärungen zu 1. bis 3. auch von Unterauftragnehmern zu fordern und vor Vertragsschluss vorzulegen.

---

2)

Eigenerklärung (Eintragung im Eignungsformblatt) über die Eintragung in ein Berufsregister und/oder

Handelsregister mit folgendem Inhalt:

Ich/wir erklären, dass ich/wir

- eine Eintragung in ein Berufsregister und/oder ein Handelsregister verfügen. Einen entsprechenden Nachweis (nicht älter als 12 Monate) fügen wir bei.

oder

- eine Eintragung in ein Berufsregister und/oder ein Handelsregister nach den jeweiligen Bestimmungen des Mitgliedsstaates an meinem/ unserem Sitz oder Wohnsitz nicht verpflichtend vorgesehen ist

---

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1)

Eigenerklärung (Eintragung im Eignungsformblatt) zum Umsatz an vergleichbaren Leistungen mit folgendem

Inhalt:

Ich/Wir erkläre/n, dass ich/wir für die Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2020, 2021 und 2022 abgeschlossen wurden, folgende Umsätze in Euro (netto) an vergleichbaren Leistungen (Erschließungsplanung) erbracht habe/n.

Ein Bestand des Unternehmens seit drei Jahren ist nicht Voraussetzung. Für Unternehmen, die weniger als drei Jahre bestehen, sind die Erklärungen jeweils nur bezogen auf die bislang abgeschlossenen Geschäftsjahre

abzugeben

---

2)

Eigenerklärung (Eintragung im Eignungsformblatt) zur Berufshaftpflichtversicherung mit folgendem Inhalt:

Ich/wir erklären, dass ich/wir

- über eine Berufshaftpflichtversicherung mit den im Folgenden genannten Deckungssummen verfügen

oder

- über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügen und die Deckungssummen im Auftragsfall auf die im

Folgenden genannten Deckungssummen erhöhen werden

oder

- im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung mit den im Folgenden genannten Deckungssummen

abschließen werden.

Die Deckungssummen dieser Versicherung müssen mindestens betragen:

a) für Personenschäden 3 Mio. EUR

b) für sonstige Schäden 3 Mio. EUR (Sach- und Vermögensschäden)

je Schadensereignis und einer Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres mit

mindestens dem Zweifachen der Deckungssummen.

---

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

zu 1)

Als Mindestanforderung an die Eignung und für die Berücksichtigung im weiteren Vergabeverfahren gilt ein durchschnittlicher Jahresumsatz an vergleichbaren Leistungen von mindestens [Betrag gelöscht] Euro netto pro Jahr.

---

zu 2.)

Als Mindestanforderung an die Eignung und für die Berücksichtigung im weiteren Vergabeverfahren gelten

folgende Anforderungen an die Versicherungsbedingungen:

Die Deckungssummen dieser Versicherung müssen mindestens betragen:

1. für Personenschäden 3 Mio. EUR

2. für sonstige Schäden 3 Mio. EUR (Sach- und Vermögensschäden)

je Schadensereignis und einer Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres mit

mindestens dem Zweifachen der Deckungssummen.

Bei Bietergemeinschaften muss jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft über eine den

Mindestanforderungen entsprechende Berufshaftpflichtversicherung verfügen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1)

Eigenerklärung (Eintragung im Eignungsformblatt) zur Anzahl der im Unternehmen Beschäftigten mit folgendem Inhalt:

Ich/Wir erkläre/n, dass ich/wir für die Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2020, 2021 und 2022 abgeschlossen wurden, sowie derzeit folgende Mitarbeitende beschäftigen:

a) Gesamtanzahl der Mitarbeitenden

b) Anzahl Mitarbeitende im Bereich Erschließungsplanung

---

2)

Eigenerklärung (Eintragung im Eignungsformblatt) zu Referenzen über die Erbringung von vergleichbaren Planungsleistungen mit folgendem Inhalt:

a) Art der Baumaßnahme (Wohn- oder Gewerbegebiet etc.)

b) Auftraggeber mit Anschrift, Ansprechpartner und Telefonnummer,

c) Leistungszeitraum,

d) vom Bieter erbrachte Leistungen nach Leistungsbildern und Leistungsphasen HOAI,

e) Herstellungskosten Erschließung netto,

Für die Darstellung der Referenz ist zwingend das mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Formblatt Unternehmensreferenz zu verwenden.

---

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

zu 1)

Als Mindestanforderung für die Berücksichtigung im weiteren Vergabeverfahren gelten folgende Anforderungen Zu a)

mindestens vier festangestellte Mitarbeitende in 2022

Zu b)

mindestens zwei festangestellte Mitarbeitende im Bereich Erschließungsplanung in 2022

---

zu 2)

Als Mindestanforderung an die Eignung und für die Berücksichtigung im weiteren Vergabeverfahren gelten

folgende Anforderungen:

Nachweis mindestens einer Referenz mit folgenden Anforderungen

- Erbringung von Erschließungsplanungsleistungen für ein Wohngebiet oder ein Gewerbegebiet

- Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsbilder Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke und Technische Ausrüstung

- Erbringung der Leistungsphasen 1 bis 8 für alle drei Leistungsbilder

- Erbringung der besonderen Leistung örtliche Bauüberwachung

- Baukosten von mindestens 0,5 Mio. Euro netto

- Abschluss der Leistungsphase 8 nach dem 01.01.2018 und vor dem 30.12.2022

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 16/02/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/03/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 16/02/2023
Ortszeit: 10:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder

verändert wiedergegeben wird. Die enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.

Die Kommunikation mit der Vergabestelle und die Einreichung des Angebotes ist ausschließlich elektronisch in Textform, ohne fortgeschrittene / qualifizierte Signatur / Siegel über die Vergabeplattform des Landes Brandenburg möglich.

Die weibliche und die diverse Form sind der männlichen Form in dieser Ausschreibung gleichgestellt.

Bekanntmachungs-ID: CXP9YEP66MU

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 3318660
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://mwe.brandenburg.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).

Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.

Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb

von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§135 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 3318660
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://mwe.brandenburg.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/01/2023

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