Wohngebiet Ringstraße-Wiesenstraße Süd -Erschließungsplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 60_2022_RingWies_734_00
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wittstock
NUTS-Code: DE40D Ostprignitz-Ruppin
Postleitzahl: 16909
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wittstock.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wohngebiet Ringstraße-Wiesenstraße Süd -Erschließungsplanung
Die Stadt Wittstock/Dosse plant auf dem Gelände zwischen der Ringstraße und der Wiesenstraße die Erschließung eines Wohngebietes. Der entsprechende Bebauungsplan befindet sich gerade in der Erarbeitung. Als Grundlage für die weitere Standortentwicklung sollen nun die notwendigen verkehrlichen und medientechnischen Erschließungsmaßnahmen geplant werden.
Stadt Wittstock/Dosse Markt 1 16909 Wittstock
Ausgeschrieben werden Planungsleistungen der Leistungsbilder Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke und Technische Ausrüstung gemäß HOAI für die Planung der kompletten verkehrlichen und medientechnische Erschließung des zukünftigen Wohngebietes.
Weitere Informationen über die zu erbringenden Leistungen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Die Leistungen werden in Abhängigkeit von der Projektentwicklung und den notwendigen Genehmigungen stufenweise beauftragt. Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 beauftragt.
Die Grundleistungen der Leistungsphasen 4 bis 9 und die besonderen Leistungen sind optionale Leistungen und werden durch den Auftraggeber bei Bedarf jeweils einzeln schriftlich abgerufen. Ein Anspruch auf Abruf der Leistungen besteht ausdrücklich nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1)
Eigenerklärung (Eintragung im Formular 4.1 EU) mit folgendem Inhalt:
1. Ich/Wir erkläre(n), dass
- keine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen mein/unser Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung
terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2
Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 299a und § 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils
auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung
ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
- mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen
zur Sozialversicherung nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder
bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen
dadurch nachgekommen ist, dass ich/wir mich/uns zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur
Sozialversicherung einschließlich Zinsen Säumnis- und Strafzuschläge verpflichtet habe(n).
2. Ich/wir erkläre(n), dass mein/unser Unternehmen nicht
- bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche
Verpflichtungen verstoßen hat,
- zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
- im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
3. Ich/wir erklären, dass für mein/unser Unternehmen keine Gründe vorliegen, die zu einem Ausschluss nach § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung
(Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz - SchwarzArbG), nach § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG) oder nach § 19 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns
(Mindestlohngesetz - MiLoG) führen können.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die vorstehenden Erklärungen zu 1. bis 3. auch von Unterauftragnehmern zu fordern und vor Vertragsschluss vorzulegen.
---
2)
Eigenerklärung (Eintragung im Eignungsformblatt) über die Eintragung in ein Berufsregister und/oder
Handelsregister mit folgendem Inhalt:
Ich/wir erklären, dass ich/wir
- eine Eintragung in ein Berufsregister und/oder ein Handelsregister verfügen. Einen entsprechenden Nachweis (nicht älter als 12 Monate) fügen wir bei.
oder
- eine Eintragung in ein Berufsregister und/oder ein Handelsregister nach den jeweiligen Bestimmungen des Mitgliedsstaates an meinem/ unserem Sitz oder Wohnsitz nicht verpflichtend vorgesehen ist
---
1)
Eigenerklärung (Eintragung im Eignungsformblatt) zum Umsatz an vergleichbaren Leistungen mit folgendem
Inhalt:
Ich/Wir erkläre/n, dass ich/wir für die Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2020, 2021 und 2022 abgeschlossen wurden, folgende Umsätze in Euro (netto) an vergleichbaren Leistungen (Erschließungsplanung) erbracht habe/n.
Ein Bestand des Unternehmens seit drei Jahren ist nicht Voraussetzung. Für Unternehmen, die weniger als drei Jahre bestehen, sind die Erklärungen jeweils nur bezogen auf die bislang abgeschlossenen Geschäftsjahre
abzugeben
---
2)
Eigenerklärung (Eintragung im Eignungsformblatt) zur Berufshaftpflichtversicherung mit folgendem Inhalt:
Ich/wir erklären, dass ich/wir
- über eine Berufshaftpflichtversicherung mit den im Folgenden genannten Deckungssummen verfügen
oder
- über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügen und die Deckungssummen im Auftragsfall auf die im
Folgenden genannten Deckungssummen erhöhen werden
oder
- im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung mit den im Folgenden genannten Deckungssummen
abschließen werden.
Die Deckungssummen dieser Versicherung müssen mindestens betragen:
a) für Personenschäden 3 Mio. EUR
b) für sonstige Schäden 3 Mio. EUR (Sach- und Vermögensschäden)
je Schadensereignis und einer Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres mit
mindestens dem Zweifachen der Deckungssummen.
---
zu 1)
Als Mindestanforderung an die Eignung und für die Berücksichtigung im weiteren Vergabeverfahren gilt ein durchschnittlicher Jahresumsatz an vergleichbaren Leistungen von mindestens [Betrag gelöscht] Euro netto pro Jahr.
---
zu 2.)
Als Mindestanforderung an die Eignung und für die Berücksichtigung im weiteren Vergabeverfahren gelten
folgende Anforderungen an die Versicherungsbedingungen:
Die Deckungssummen dieser Versicherung müssen mindestens betragen:
1. für Personenschäden 3 Mio. EUR
2. für sonstige Schäden 3 Mio. EUR (Sach- und Vermögensschäden)
je Schadensereignis und einer Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres mit
mindestens dem Zweifachen der Deckungssummen.
Bei Bietergemeinschaften muss jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft über eine den
Mindestanforderungen entsprechende Berufshaftpflichtversicherung verfügen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1)
Eigenerklärung (Eintragung im Eignungsformblatt) zur Anzahl der im Unternehmen Beschäftigten mit folgendem Inhalt:
Ich/Wir erkläre/n, dass ich/wir für die Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2020, 2021 und 2022 abgeschlossen wurden, sowie derzeit folgende Mitarbeitende beschäftigen:
a) Gesamtanzahl der Mitarbeitenden
b) Anzahl Mitarbeitende im Bereich Erschließungsplanung
---
2)
Eigenerklärung (Eintragung im Eignungsformblatt) zu Referenzen über die Erbringung von vergleichbaren Planungsleistungen mit folgendem Inhalt:
a) Art der Baumaßnahme (Wohn- oder Gewerbegebiet etc.)
b) Auftraggeber mit Anschrift, Ansprechpartner und Telefonnummer,
c) Leistungszeitraum,
d) vom Bieter erbrachte Leistungen nach Leistungsbildern und Leistungsphasen HOAI,
e) Herstellungskosten Erschließung netto,
Für die Darstellung der Referenz ist zwingend das mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Formblatt Unternehmensreferenz zu verwenden.
---
zu 1)
Als Mindestanforderung für die Berücksichtigung im weiteren Vergabeverfahren gelten folgende Anforderungen Zu a)
mindestens vier festangestellte Mitarbeitende in 2022
Zu b)
mindestens zwei festangestellte Mitarbeitende im Bereich Erschließungsplanung in 2022
---
zu 2)
Als Mindestanforderung an die Eignung und für die Berücksichtigung im weiteren Vergabeverfahren gelten
folgende Anforderungen:
Nachweis mindestens einer Referenz mit folgenden Anforderungen
- Erbringung von Erschließungsplanungsleistungen für ein Wohngebiet oder ein Gewerbegebiet
- Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsbilder Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke und Technische Ausrüstung
- Erbringung der Leistungsphasen 1 bis 8 für alle drei Leistungsbilder
- Erbringung der besonderen Leistung örtliche Bauüberwachung
- Baukosten von mindestens 0,5 Mio. Euro netto
- Abschluss der Leistungsphase 8 nach dem 01.01.2018 und vor dem 30.12.2022
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder
verändert wiedergegeben wird. Die enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
Die Kommunikation mit der Vergabestelle und die Einreichung des Angebotes ist ausschließlich elektronisch in Textform, ohne fortgeschrittene / qualifizierte Signatur / Siegel über die Vergabeplattform des Landes Brandenburg möglich.
Die weibliche und die diverse Form sind der männlichen Form in dieser Ausschreibung gleichgestellt.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YEP66MU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 3318660
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://mwe.brandenburg.de
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb
von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 3318660
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://mwe.brandenburg.de