Neubau Technik- und Ausbildungszentrum: Brandübungsanlage für Feuerwehr und Katastrophenschutz- 3 Lose Referenznummer der Bekanntmachung: OV002.23
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oranienburg
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16515
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.oberhavel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Technik- und Ausbildungszentrum: Brandübungsanlage für Feuerwehr und Katastrophenschutz- 3 Lose
Der Landkreis Oberhavel plant den Neubau eines Technik- und Ausbildungszentrums zur Bündelung der Aufgaben der Gefahrenabwehr im Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst und ebenso als modernes Schulungszentrum für alle Tätigen der genannten Bereiche. Ebenso wird die Landwirtschaftsschule dort einziehen und damit moderne Schulungs- und Ausbildungsmöglichkeiten erhalten. Der Komplex besteht aus dem Hauptgebäude mit Fahrzeughallen, Werkstätten, Lager-, Büro- , Ausbildungs- und Seminarräumen. Des Weiteren sind der Neubau eines Heizhauses, eines Feuerwehrübungsturms, weiterer Nebengebäude und verschiedener Freiflächen zur praktischen Ausbildung geplant.
Gegenstand der Ausschreibung ist
- die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme einer Brandübungsanlage nach DIN 14097 für die Ausbildung von Angehörigen öffentlicher Feuerwehren (LOS 1),
- die Lieferung, Montage und Herbeiführung der Betriebsbereitschaft einer Telemetrie zur Überwachung der Übungsteilnehmer (LOS 2) und
- einer Überwachung durch Wärmebildkamera (LOS 3).
Brandübungsanlage
Technik- und Ausbildungszentrum (TAZ) Germendorfer Allee 16a 16515 Oranienburg Das Grundstück, mit einer Fläche von ca. 21.230 m², befindet sich in Oranienburg und ist als Sondergebiet 1 (SO 1) im Bebauungsplan Nr. 134 "Technisches Ausbildungszentrum Germendorfer Allee / Tiergartenstraße" ausgewiesen.
Die Brandübungsanlage soll aus zwei (2) unabhängig voneinander, jedoch nebeneinanderstehenden Highcube-Überseecontainern bestehen und jeweils den Betrieb mit Festbrennstoff (Holz) ermöglichen. Ein Container soll dabei für die Wärmegewöhnung, sowie die wiederholte Darstellung von Rauchgasdurchzündungen sowie zum Üben des Umganges zur Raumdeckenkühlung mittels Strahlrohr verwendet werden (Container 1). Der zweite Container entspricht einer "Feststoffbetriebenen Übungsanlage ohne Druckanstieg" und soll für die realitätsnahe Menschenrettung, inklusive der Übung von Absuch- und Fortbewegungstechniken in verqualmten Räumen verwendet werden (Container 2). Die Brandübungsanlage muss über eine Rauchgasreinigungsanlage, Überwachungs- bzw. Warneinrichtungen für den Übungsablauf und ein Temperatur-Monitoring verfügen.
Ergänzungungen zum Leistungszeitraum:
Die Lieferung, Transport, Montage, Fertigstellung der Installation sowie die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft der gesamten Brandübungsanlage hat spätestens innerhalb von 6 Monaten nach Auftragserteilung (Mindestanforderung) zu erfolgen. Eine schnellere Lieferung führt zu einer höheren Bewertung des Angebotes.
Verzögerungen aufgrund von verlängerten Lieferfristen einzelner Produkte sind rechtzeitig beim AG anzuzeigen und nachzuweisen. Eine Anpassung der Ausführungsfristen in begründeten Fällen ist mit dem AG gesondert zu vereinbaren.
Telemetrie zur Überwachung der Teilnehmer im Container 2
Technik- und Ausbildungszentrum (TAZ) Germendorfer Allee 16a 16515 Oranienburg Das Grundstück, mit einer Fläche von ca. 21.230 m², befindet sich in Oranienburg und ist als Sondergebiet 1 (SO 1) im Bebauungsplan Nr. 134 "Technisches Ausbildungszentrum Germendorfer Allee / Tiergartenstraße" ausgewiesen.
Die Teilnehmer sollen während der Übungsdurchläufe in Container 2 telemetrisch überwacht werden. Hierzu soll eine Telemetrie zur Überwachung und Auswertung der Herzfrequenzen der übenden Teilnehmer geliefert und installiert werden. Mit Hilfe dieser Anlage soll eine Überbelastung der Teilnehmenden frühzeitig erkannt und so die Sicherheit erhöht werden.
Die Telemetrie zur Überwachung der Teilnehmer muss eine bestimmungsgemäße Nutzung durch bis zu 16 Personen ermöglichen und über eine zentrale Auswertungseinheit verfügen, die über eine Schnittstelle auch eine Datenauswertung mittels mobiler Endgeräte möglich macht.
Ergänzungungen zum Leistungszeitraum:
Die Lieferung, Transport, Montage, Fertigstellung der Installation sowie die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft der gesamten Brandübungsanlage hat spätestens innerhalb von 6 Monaten nach Auftragserteilung (Mindestanforderung) zu erfolgen. Eine schnellere Lieferung führt zu einer höheren Bewertung des Angebotes.
Verzögerungen aufgrund von verlängerten Lieferfristen einzelner Produkte sind rechtzeitig beim AG anzuzeigen und nachzuweisen. Eine Anpassung der Ausführungsfristen in begründeten Fällen ist mit dem AG gesondert zu vereinbaren.
Überwachung des Übungsablaufes im Container 2
Technik- und Ausbildungszentrum (TAZ) Germendorfer Allee 16a 16515 Oranienburg Das Grundstück, mit einer Fläche von ca. 21.230 m², befindet sich in Oranienburg und ist als Sondergebiet 1 (SO 1) im Bebauungsplan Nr. 134 "Technisches Ausbildungszentrum Germendorfer Allee / Tiergartenstraße" ausgewiesen.
Es ist eine Überwachung des Übungsablaufes mittels Wärmebildkamera vorgesehen. Die Wärmebildkamera im Inneren des Containers 2 kann entweder als fest verbaute Installation oder alternativ auch als mobile Variante, bei der der Wärmebildkamera während der Übung durch einen Teilnehmer getragen wird, angeboten werden. Für beide Varianten gilt: Die Darstellung der Übenden soll durch ein vom Auftragnehmer.
Ergänzungungen zum Leistungszeitraum:
Die Lieferung, Transport, Montage, Fertigstellung der Installation sowie die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft der gesamten Brandübungsanlage hat spätestens innerhalb von 6 Monaten nach Auftragserteilung (Mindestanforderung) zu erfolgen. Eine schnellere Lieferung führt zu einer höheren Bewertung des Angebotes.
Verzögerungen aufgrund von verlängerten Lieferfristen einzelner Produkte sind rechtzeitig beim AG anzuzeigen und nachzuweisen. Eine Anpassung der Ausführungsfristen in begründeten Fällen ist mit dem AG gesondert zu vereinbaren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mittels Formular "Eigenerklärung zur Eignung" in den Vergabeunterlagen werden folgende Angaben gefordert:
- Erklärung, dass die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung vorliegt
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle/des Auftraggebers ist entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorzulegen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen.
Bei Bietergemeinschaften sind diese Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen.
Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o.g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.
Mittels Formular "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen:
- Angaben zum Gesamtnettoumsatz des Unternehmens in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren
Bei einer Bietergemeinschaft sind die Angaben von den Mitgliedern insgesamt zu erbringen, d.h. ein Mitglied der Bietergemeinschaft kann die Defizite eines anderen Mitglieds ausgleichen.
- Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle/des Auftraggebers sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften sind diese Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen.
Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o.g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.
Mittels Formular "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen:
- Erklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft
- Erklärung zur Vorlage von Referenzenin aus den letzten 10 (zehn) abgeschlossenen Kalenderjahren Leistungen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind (in Art und Umfang), ausgeführt zu haben.
Hierbei sind folgende Angaben zu tätigen: Auftraggeber inklusive Ansprechpartner und Telefonnummer oder E-Mail sowie Bezeichnung des Referenzobjektes einschließlich Leistungsumfang, Ausführungszeitraum und Auftragswert (netto).
Bei einer Bietergemeinschaft sind die Angaben von den Mitgliedern insgesamt zu erbringen, d.h. ein Mitglied der Bietergemeinschaft kann die Defizite eines anderen Mitglieds ausgleichen.
Mittels Formular Eigenerklärung zur Eignung der Vergabeunterlagen:
- Erklärung zu § 123 Abs. 1 GWB
- Erklärung zu § 124 Abs. 1 GWB
- Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
Angaben zu den Arbeitskräften; Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers wird die Zahl der letzten drei abgeschlossenen Jahre der durchschnittlichen Beschäftigten angegeben. Die für die Leitung vorgesehenen Personen können benannt werden.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle/des Auftraggebers sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften sind diese Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen.
Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o.g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.
Los 1: Brandübungsanlage - 5 Referenzen
Vergleichbar meint: Lieferung (inkl. Montage) einer Brandübungsanlage bestehend aus mehreren Containern, inklusive einer Feststoffbetriebenen Übungsanlage mit oder ohne Druckanstieg und einer Rauchgasreinigungsanlage
Los 2: Telemetrie - 2 Referenzen
Vergleichbar meint, Lieferung (inkl. Installation) einer Telemetrie zur Überwachung der Herzfrequenz, die für eine bestimmungsgemäße Nutzung unter ähnlich extremen Bedingungen (insbesondere Hitze, Rauch) vorgesehen ist
Los 3 Wärmebildkamera - 2 Referenzen
Vergleichbar meint, - Lieferung (inkl. Installation) einer Wärmebildkamera, die für eine bestimmungsgemäße Nutzung unter ähnlich extremen Bedingungen (insbesondere Hitze, Rauch) vorgesehen ist
Geschäftssprache: deutsch
Brandenburgisches Vergabegesetz (BbgVergG):
Der Bieter verpflichtet sich mit Angebotsabgabe zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG. Bestehen keine anderen Mindestentgelt-Regelungen z. B. nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder liegt das danach zu zahlende Arbeitsentgelt unter dem Mindestarbeitsentgelt je Stunde auf Grundlage des § 6 Absatz 2 BbgVergG von zzt. [Betrag gelöscht] Euro brutto, so wird allen bei der Ausführung der Leistungen Beschäftigten für den Einsatz im Rahmen dieses Auftrages mindestens ein Bruttoentgelt von [Betrag gelöscht] Euro gerechnet auf die Arbeitsstunde bezahlt. Das Mindestentgelt entspricht dabei dem regelmäßig gezahlten Grundentgelt für eine Zeitstunde, ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschlägen.
Abschnitt IV: Verfahren
- keine Teilnahme von Bietern (vgl. § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.) Zuschlagsverbot bzgl. russischer Bieter / Beteiligter:
Es gilt der maßgebliche Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren.
Auftragsvergaben an russische Personen / Unternehmen im Sinne der Vorschrift sind verboten sowie auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises (soweit auf diese mehr als 10% des Auftragswertes entfallen).
Mit Angebotsabgabe ist daher eine Eigenerklärung bzgl. der o.g. Verordnung abzugeben. Diese ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
2.) Bewerberfragen:
Fragen oder Hinweise sind über den Vergabemarktplatz Brandenburg mitzuteilen. Fragen sind bis spätestens zum 14.02.2023 zu stellen. Es wird darauf hingewiesen, dass bei nicht rechtzeitig eingegangen Fragen keine Beantwortung erwartet werden kann.
3.) Hinweis zu bietereigenen AGB:
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot weder beigefügt noch darf sich darauf bezogen werden. Der Einbezug von eigenen AGB des Bieters führt zum Angebotsausschluss.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YB56RTN
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 26.06.2013 (BGBl. I, S. 1750, 3245), das zuletzt durch das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (VergRModG) vom 17.02.2016 (BGBl. I S.203) geändert worden ist, Anwendung.
§ 160 GWB lautet auszugsweise:
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(...)
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
(...)
Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines
Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird.
Daher liegt es in im Interesse des Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 3 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikats-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung
seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden.
Die Vergabestelle weist schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oranienburg
Postleitzahl: 16515
Land: Deutschland