Energetisches Sanierungsmanagement für das Quartier Weiße Stadt / Walther-Bothe-Straße Referenznummer der Bekanntmachung: VGV-0437/2022-61
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oranienburg
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16515
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.oranienburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Energetisches Sanierungsmanagement für das Quartier Weiße Stadt / Walther-Bothe-Straße
Gegenstand der Vergabe ist die Umsetzung des Integrierte Energetische Quartierskonzept für das Quartier Weiße Stadt / Walther-Bothe-Straße (IEQK). Das Konzept wurde im August 2021 durch die Stadtverordnetenversammlung gebilligt. Im September 2022 gewährte die KFW den Zuschuss aus dem Förderprogramm 432 "Klimaschutz und Klimaanpassung im Quartier" zur Durchführung des energetischen Sanierungsmanagements.
Stadt Oranienburg,der Bürgermeister Schloßplatz 1 16515 Oranienburg
Das Sanierungsmanagement soll bei der Umsetzung des integrierten energetischen Quartierskonzepts folgende Aufgaben übernehmen:
3.1 Projektsteuerung und Qualitätsmanagement der Maßnahmenumsetzung
- Koordination und Kontrolle der Umsetzung des Maßnahmenkatalogs des Integrierten energetischen Quartierskonzepts Weiße Stadt / Walther-Bothe-Straße
- Initiierung und Unterstützung bei der Umsetzung der Maßnahmen des Konzepts in Absprache mit dem Auftraggeber
- Erkennen und Bearbeitung von Umsetzungshemmnissen, Controlling und Erfolgskontrolle
- Aufbau und Leitung eines Lenkungskreises, Vor- und Nachbereitung von Sitzungen der Lenkungsrunde
- Abstimmung mit der Stadtverwaltung über das genaue Vorgehen bei der Maßnahmenumsetzung
- zentrale Beratungsstelle für fachliche Fragen der energetischen Sanierung von Objekten, sowie Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten für Gebäudeeigentümer, interessierte Bürger und weitere Beteiligte
- bei Bedarf Hinzuziehung von zusätzlicher externer Expertise einschließlich Durchführung der Vergabe im Auftrag der Stadt Oranienburg
3.2 Aktivierung und Vernetzung der Akteure
- Aufbau eines Netzwerks der relevanten Beteiligten im Quartier
- Information und Motivation der relevanten Akteure
- Bürger zu energetischen Maßnahmen anregen, interessieren und zu energiesparendem und klimagerechtem Verbrauchsverhalten ermuntern
3.3 Öffentlichkeitsarbeit
- Aufbau eines Quartiersbüros als zentrale Anlaufstelle
- Koordinierung und inhaltliche Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit
- Organisation, Durchführung und Moderation von Schulungsangeboten und Informationsveranstaltungen
- Unterstützung bei der Erarbeitung und Bereitstellung von Informationsmaterialien
3.4 Monitoring und Evaluierung des Umsetzungsprozesses
- Monitoring und Evaluierung des Umsetzungsprozesses auf Grundlage von definierten messbaren Kennzahlen und Indikatoren gemäß energetischem Quartierskonzept, Prüfung, Fortschreibung der Ziele und Indikatoren
- Definition messbarer Kennzahlen und Indikatoren
- Unterstützung bei der systematischen Erfassung und Auswertung von relevanten Daten
- Zusammenfassung der Fortschritte und Ergebnisse im Quartier in einem jährlichen Kurzbericht mit Reflexion der Ausgangssituation
3.5 Unterstützung bei der Entwicklung von Finanzierungkonzepten und Fördermittelakquise
- Verknüpfung der energetischen Stadtsanierung mit anderen Förderprogrammen (insbesondere Städtebauförderung), Unterstützung bei der Akquise von Fördermitteln
- Beratung hinsichtlich Fördermöglichkeiten von energetisch sinnvollen Maßnahmen sowie zur Elektromobilität
- Beratung und Begleitung bei Förderanträgen, Abstimmung mit den Bewilligungsstellen
3.6 Ergebnisdokumentation
- Erstellung von jährlichen Kurzberichten und der Abschlussdokumentation
- Fotografische Dokumentation
- Berichterstattung an den Lenkungskreis
Die Durchführung ist zunächst für eine Dauer von drei vorgesehen. Es besteht aber die Option zur Verlängerung um zwei Jahre, vorausgesetzt das die KFW hierfür eine entsprechende Förderung bewilligt.
1. Stufe: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen und vollständig sind.
2. Stufe: Prüfung der Eignung aufgrund der Mindestanforderungen.
3. Stufe: Prüfung anhand der Auswahlkriterien
Es werden diejenigen Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert, die unter Berücksichtigung der nachfolgend und in den Beschaffungsunterlagen aufgeführten Kriterien und Wichtungen insgesamt die höchsten Punktwerte erreichen. Die Rangfolge der Bewerber richtet sich nach den erreichten Punkten. Die Zahl der Teilnehmer, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, wird zwischen drei und fünf festgelegt. Die tatsächliche Anzahl der einzuladenden Bewerber wird auf Grundlage der Anzahl der eingegangenen Teilnahmeanträge sowie danach festgelegt, inwieweit sich die erreichten Bewertungspunkte der gewerteten Teilnahmeanträge voneinander unterscheiden. Bei Eingang von 10 Bewerbungen oder weniger werden zusätzlich zu der Mindestzahl von drei bis zu zwei weitere Bewerber ausgewählt, sofern deren Punkteabstand zum Drittplatzierten nicht mehr als 75 Punkte beträgt. Sollten mehr als 10 Bewerbungen eingehen, werden mindestens 30 % der Bewerber, jedoch maximal fünf Bewerber ausgewählt. Bei einer eventuellen Punktegleichheit kann die Auswahl durch Los getroffen werden (§ 75 Abs. 6 VgV).
Auswahlkriterien und Gewichtung:
1. Gesamtumsatz (netto) des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren; Maximale Punktzahl 15
2. "Umsatz (netto) vergleichbarer Leistungen des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft für vergleichbare Gebäude in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren; Maximale Punktzahl 15
3. Referenzprojekt mit vergleichbarem Leistungsbild innerhalb der letzten 8 Jahre, d.h. ein Projekt in dem Aspekte des Energiemanagements, der Energieeinsparung oder der Energieversorgung in einem Quartier oder einem Gebäude mit mehr als 1.000 m2 BGF zu betrachten waren (Abschluss der eigenen Leistung muss nach dem 01.12.2014 und vor dem 01.12.2022 erfolgt sein); Maximale Punktzahl 90
4. Referenzprojekt mit vergleichbarem Leistungsbild innerhalb der letzten 8 Jahre, d.h. ein Projekt in dem Aspekte der energetischen Sanierung von Gebäuden in einem Quartier oder einem Gebäude mit mehr als 1.000 m2 BGF zu betrachten waren (Abschluss der eigenen Leistung muss nach dem 01.12.2014 und vor dem 01.12.2022 erfolgt sein); Maximale Punktzahl 90
5. Referenzprojekt mit vergleichbarem Leistungsbild innerhalb der letzten 8 Jahre, d.h. ein umsetzungsorientiertes Projekt im Bereich themenübergreifender Stadt-/Quartiersentwicklung oder im Stadtumbau- oder Quartiersmanagement (Abschluss der eigenen Leistung muss nach dem 01.12.2014 und vor dem 01.12.2022 erfolgt sein); Maximale Punktzahl 90
6. Referenzprojekt mit vergleichbarem Leistungsbild innerhalb der letzten 8 Jahre, d.h. ein Projekt dem Aspekte der Immobilien- und Wohnungswirtschaft in einem Quartier zu betrachten waren (Abschluss der eigenen Leistung muss nach dem 01.12.2014 und vor dem 01.12.2022 erfolgt sein); Maximale Punktzahl 90
7. Referenzprojekt mit vergleichbarem Leistungsbild innerhalb der letzten 8 Jahre, d.h. ein Projekt bei dem konzeptionelle Überlegungen zum Mobilitätsmanagement oder die Umsetzung von Maßnahmen in diesem Bereich in einem Quartier vorzunehmen waren (Abschluss der eigenen Leistung muss nach dem 01.12.2014 und vor dem 01.12.2022 erfolgt sein); Maximale Punktzahl 90
8. Durchschnittliche Anzahl der festangestellten Architekten/ Ingenieure (Diplom, Master), die mit entsprechenden Leistungen betraut sind, in den letzten 3 Jahren; Maximale Punktzahl 30
Die genaue inhaltliche Zusammensetzung der Eignungs- und Auswahlkriterien und deren Gewichtung sowie die zu erfüllenden Mindestanforderungen sind aus den mit den Vergabeunterlagen bereitgestellten Unterlagen "12._Bewertungsmatrix Eignungskriterien nach § 51 VgV", "08._Bewerberbogen Hauptauftragnehmer" ersichtlich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Unterlagen/Nachweise und Eigenerklärungen sind dem Teilnahmeantrag beizufügen:
1. Eigenerklärung zur Vermeidung von Interessenkonflikten nach § 6 VgV (Neutralitätserklärung). Hierzu ist das zur Verfügung gestellte Formblatt 1.12 EU zu verwenden.
2. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB vorliegen. Hierzu ist das zur Verfügung gestellte Formblatt 4.1 EU zu verwenden.
3. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, ist das den Vergabeunterlagen beigefügte Formular 4.2. EU (Bewerbergemeinschaftserklärung) aus dem sich die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, die Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall und der bevollmächtigte Vertreter (federführend) ergeben, auszufüllen. Bei Bewerbergemeinschaften sind die Unterlagen, Angaben, Eigenerklärungen und Nachweise von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln und gesondert als Anlage gemeinsam mit dem Teilnahmeantrag des bevollmächtigten Mitglieds der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Dabei muss jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsanteil nachweisen, den es übernehmen soll.
4. Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (Partnerschaftsregister) des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist (Kopie, max. 1 Jahr alt) oder eine Eigenerklärung zur freiberuflichen Tätigkeit unter Angabe Ihrer Steuernummer bei freiberuflich Tätigen. Wirtschaftsteilnehmer aus anderen EU-Mitgliedstaaten können gleichwertige Nachweise einreichen, § 44 Abs. 1 VgV.
Ein weiterer Eignungsnachweis sind die Angabe von Umsätzen, welche insoweit auch für die Auswahl der Teilnehmer für das Verhandlungsverfahren nach § 51 VgV wertungsrelevant sind.
Das den Vergabeunterlagen beigefügte Formular "8 Bewerberbogen Hauptauftragnehmer" vollständig ausgefüllt und dem Teilnehmerantrag beigefügt werden. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft müssen die Formulare von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln ausgefüllt und beigelegt werden. Im Formular Formular "8.-T Bewerberbogen Hauptauftragnehmer" sind insbesondere folgende Angaben zu machen:
a. Gesamtumsatz (netto) des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
b. Umsatz (netto) vergleichbarer Leistungen des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft, d. h. im Bereich "energetische Sanierung in Quartieren"
c) Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung.
zu c. Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (nicht älter als ein Jahr) bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut mit einer Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personen- sowie Sach- und Vermögensschäden pro Versicherungsfall. Ist ein den genannten Anforderungen entsprechender Versicherungsschutz aktuell nicht gegeben, so ist mit dem Angebot die Erklärung abzugeben, dass bei Zuschlagserteilung eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit den genannten Deckungssummen zur Verfügung stehen wird. Im Falle der Teilnahme einer Bewerbergemeinschaft hat lediglich ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft den Nachweis ausreichender Deckungssummen zu erbringen.
Die Stadt Oranienburg behält sich vor, in einem späteren Stadium des Vergabeverfahrens den Bewerber / die Bewerbergemeinschaft aufzufordern, eine entsprechende Erklärung der Haftpflichtversicherung vorzulegen, dass die hier geforderten Mindestdeckungssummen im Zuschlagsfall bereitgestellt werden (Bereitstellungserklärung).
A) Referenzen:
Der Bewerber hat das Formular "8.Bewerberbogen Hauptauftragnehmer" auszufüllen. Darin hat er Referenzprojekte zu benennen, die mit der hier ausgeschriebenen Hauptleistung nach Komplexität/ Schwierigkeitsgrad, Projektgröße und Art des Vorhabens vergleichbar sind.
Im Formular "08. Bewerberbogen Hauptauftragnehmer" sind folgende Angaben zu machen:
- Projektbezeichnung und Anschrift,
- Abschluss der eigenen Leistung (Datum, Monat/Jahr)
Abschluss muss nach dem 01.12.2014 und vor dem 01.12.2022 erfolgt sein
- Auftraggeber
- Anschrift
- Telefonnummer
- Ansprechpartner
- Öffentlicher Auftraggeber ja/nein
- Art und Umfang der eigenen Leistung
- Auftragsvolumen (Honorar) in EUR (netto)
- Anzahl der bearbeiteten Projekte bei dem Aspekte des Energiemanagements, Energie-einspeisung oder Energieversorgung in einem Quartier oder einem Gebäude mit mehr als 1.000 m2 BGF zu betrachten waren (Anzahl von Projekten)
- Anzahl der bearbeiteten umsetzungsorientierten Projekte im Bereich themenübergreifender Stadt-/Quartiersentwicklung oder im Stadtumbau- oder Quartiersmanagement (Anzahl von Projekten)
- Anzahl der bearbeiteten Projekte bei dem immobilien- und wohnungswirtschaftliche Aspekte in einem Quartier zu betrachten waren
- Anzahl der bearbeiteten Projekte bei dem konzeptionelle Überlegungen zum Mobilitätsmanagement oder die Umsetzung von Maßnahmen in diesem Bereich in einem Quartier vorzunehmen waren
- Projektbeschreibung, stichpunktartig, mit Angabe der konkret erbrachten Leistungen, ggf. zusätzliche Projektbeschreibung beifügen (max. 2 Seiten).
B) Durchschnittliche Mitarbeiterzahl:
Angaben zu Mitarbeiterzahlen ("12 - Bewertungsmatrix Eignungskriterien nach § 51 VgV"):
- Durchschnittliche Anzahl der festangestellten Architekten/Stadtplaner/Geographen/Ingenieure (Diplom, Master), die mit entsprechenden Leistungen betraut sind, in den letzten 3 Jahren (Hauptauftragnehmer + Unterauftragnehmer):
In Verbindung mit den zu benennenden, mit der Aufgabenstellung vergleichbaren Referenzprojekten müssen folgende allgemeine Mindestanforderungen erfüllt werden:
Die Leistungen zu den Referenzprojekten müssen innerhalb der letzten 8 Jahre für Generalplanerleistungen bzw. der letzten 8 Jahre für die Objekt-und Fachplanungen fertig gestellt worden sein.
Besondere Bedingungen für die Auftragsdurchführung folgen zudem aus dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben zur Erstellung der Teilnahmeanträge sowie der Angebote, die vom Auftraggeber bereitgestellten Formulare zu verwenden. Zusätzlich geforderte Anlagen sind beizufügen. Die Vordrucke können, etwa für Referenzen, mehrfach verwendet werden.
2. Der Teilnahmeantrag und das Angebot sind elektronisch in Textform in deutscher Sprache über den Vergabemarktplatz Brandenburg hochzuladen. Hierfür steht ein sog. Bietertool zur Verfügung. Die unverschlüsselte Übermittlung der Teilnahmeunterlagen oder eines Angebotes, z. B. per E-Mail, ist nicht zulässig und führt im Regelfall zum Ausschluss.
3. Die Auftraggeberin erstattet keine Kosten, die für die Teilnahme am Vergabeverfahren entstehen (z. B. für die Erstellung von Angeboten).
4. Die Kommunikation während des gesamten Vergabeverfahrens hat ausschließlich über den Vergabemarktplatz Brandenburg zu erfolgen. Dazu benutzen Sie dort bitte den Button "Kommunikation".
Bieterfragen sollen möglichst bis spätestens zum 15.02.2023 um 23:59 Uhr über die Vergabeplattform gestellt werden. Nicht rechtzeitig gestellte Bieterfragen können unbeantwortet bleiben.
5. Für den vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb sind im ersten Schritt NUR die mit Teilnahmeunterlagen (Dateien 07 bis 16) einzureichen.
6. Ein Bieter darf in der zweiten Stufe nur ein Angebot abgeben. Gibt ein Bieter ein eigenes Angebot ab und ist er zugleich Mitglied einer Bietergemeinschaft oder ist ein Büro Mitglied zweier oder mehrerer Bietergemeinschaften, sind die Angebote auszuschließen, wenn ein Verstoß gegen den Grundsatz des Geheimwettbewerbs anzunehmen ist. Dies ist der Fall, wenn der Bieter bzw. das an mehreren Bietergemeinschaften beteiligte Büro nicht nachweisen kann, dass die jeweiligen Angebote vollkommen unabhängig voneinander erstellt wurden und dem betroffenen Bieter/Büro nicht mehrere Angebote bekannt waren.
7. Das Angebot muss die unter Ziff. 6 der Angebotsaufforderung (steht zum Download auf der Vergabeplattform zur Verfügung) geforderten Angaben und Unterlagen enthalten. Im Angebot fehlende und/oder unvollständige leistungsbezogene Angaben und/oder Unterlagen können auf Verlangen innerhalb einer von der Vergabestelle festgesetzten angemessenen Frist nachgereicht werden. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Aufforderung. Werden die fehlenden und/oder unvollständigen leistungsbezogenen Angaben und/oder Unterlagen nicht innerhalb der Frist nachgereicht, kann das Angebot von der Wertung ausgeschlossen werden. Ein Anspruch des Bieters auf Nachforderung fehlender und/oder unvollständiger leistungsbezogener Angaben/Unterlagen besteht nicht.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YR16RTT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag eines Bieters/Bewerbers bei der Vergabekammer unzulässig sein kann, sofern ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb bestimmter Fristen gerügt oder der Antrag nach Nichtabhilfe der Rüge durch die Auftraggeberin nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung gestellt wird. Die insoweit maßgebliche Vorschrift des § 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.