Planungsleistungen für die energetische Sanierung von Wohngebäuden mit Aufstockung und Modernisierung der verkehrlichen Erschließung Referenznummer der Bekanntmachung: 314/22 - Angebotsphase

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigsfelde
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Postleitzahl: 14974
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.maerkische-heimat.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Wohnungsgesellschaft
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Planungsleistungen für die energetische Sanierung von Wohngebäuden mit Aufstockung und Modernisierung der verkehrlichen Erschließung

Referenznummer der Bekanntmachung: 314/22 - Angebotsphase
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Vergabe von Planungsleistungen für die energetische Sanierung von Wohngebäuden mit Aufstockung und Modernisierung der verkehrlichen Erschließung

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Hauptort der Ausführung:

Märkische Straße 8 und 10 14974 Ludwigsfelde

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

1. Ausgangssituation

Die Wohnungsgesellschaft Ludwigsfelde mbH "Märkische Heimat" beabsichtigt, die miteinander verbundenen Baukörper Märkische Straße 8 und 10 umzugestalten und zu sanieren. Die Gebäude sind Bestandteil der Wohnsiedlung Märkische Straße/Albert-Schweizer-Straße/Robert-Koch-Straße in Ludwigsfelde. Bei den beiden 6-geschossigen Gebäuden (unterkellert) handelt es sich um Baukörper der Bauweise WBS 70 II. Etappe, die durch den VEB WBK Potsdam im Jahr 1983 errichtet wurden und beinhalten jeweils 20 Wohnungseinheiten mit insgesamt ca. 2.620 m² Wohnfläche. Das Kellergeschoss ist etwa um ein halbes Geschoss gegenüber dem Gelände angehoben, sodass im derzeitigen Zustand keine barrierefreie Erschließung möglich ist. Die beiden Kuben betonen die südwestliche Ecke einer perforierten Blockbebauung im Zentrum von Ludwigsfelde. Das Wohnquartier liegt rund 830 m nordwestlich des Berliner Rings (Bunde-sautobahn A10) und etwa 360 m nordöstlich von der Potsdamer Straße entfernt.

Die beiden Baukörper Märkische Straße 8 und 10 befinden sich innerhalb einer Baufläche, die im Flächennutzungsplan der Stadt Ludwigsfelde als Wohnbaufläche und der Kennzeichnung W5 (GFZ über 1,0) ausgewiesen ist. Die Baufläche befindet sich derzeit nicht innerhalb eines Geltungsbereiches eines geltenden Bebauungsplans oder in einem laufenden Bebauungsplanverfahren.

Gegenstand der Planung auf Basis der Machbarkeitsstudie ist die Erweiterung des Wohnraums durch die Aufstockung um ein Wohngeschoss (ca. 460 m²), des An- bzw. Einbaus von jeweiligen Aufzügen, der Erneuerung der Loggien und der energetischen Ertüchtigung beider Baukörper. Mit der energetischen Ertüchtigung werden Einsparpotentiale beim Energieverbrauch angestrebt.

Verbunden mit dem An- bzw. Einbau von Aufzügen, die die Geländeebene anfahren, soll über ein neues Eingangsbauwerk eine bauliche und nutzungstechnische Verbindung zwischen beiden Objekten neu geschaffen werden.

Die Wohnungsgesellschaft geht davon aus, dass aufgrund der bautechnischen Gegebenheiten der Aus- und Einbau neuer Treppenhäuser in die Gebäude notwendig werden wird.

Bei der Planung und Realisierung ist zu berücksichtigen, dass die Arbeiten "im laufenden Betrieb" erfolgen müssen und nicht für alle Mieter ohne Weiteres Alternativen für eine temporäre Unterbringung bestehen werden.

Ausgeschrieben werden die Generalplanungsleistungen, die sämtliche erforderlichen Fachplanungen beinhalten. Nicht Bestandteil ist die bereits erfolgte Strangsanierung von Anlagen der Technischen Ausrüstung in den Wohnungen.

Im Zuge der Vorplanung ist zu untersuchen, ob eine zweigeschossige Aufstockung bau-technisch möglich ist. Dabei soll auch untersucht werden, ob eine Realisierung in Holzmodulbauweise möglich und unter Nachhaltigkeitsgeschichtspunkten sinnvoll ist. Vorgaben zur äußeren Gestaltung des entstehenden Gesamtobjekts werden mit der Machbarkeitsstudie nicht erteilt.

Die erforderlichen Planungsleistungen sind:

- Objektplanung für Gebäude nach § 34 HOAI, Leistungsphase 2 bis 8

- Tragwerksplanung nach § 49 HOAI, Leistungsphase 2 - 6

- Fachplanung Technische Ausrüstung nach §§ 53 Abs. 2 Nr. 6, 55 HOAI Leistungsphase 2 bis 8

- Besondere Leistung: Bauphysik gemäß Ziffer 1.2 der Anlage 1 zu § 3 Abs. 1 HOAI.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität / Gewichtung: 60
Kostenkriterium - Name: Preis/Honorar / Gewichtung: 40
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 155-443421
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
02/01/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12681
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4560K6

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mwae.brandenburg.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/01/2023

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