Industriepark Schwarze Pumpe; Planungsleistungen zur Erweiterungsfläche Süd 2 - Infrastrukturelle Erschließung Referenznummer der Bekanntmachung: ASG - 02 - 2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Spremberg
NUTS-Code: DE40G Spree-Neiße
Postleitzahl: 03130
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://wachstumskern-spremberg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Industriepark Schwarze Pumpe; Planungsleistungen zur Erweiterungsfläche Süd 2 - Infrastrukturelle Erschließung
Die ASG Spremberg GmbH als Treuhänder, Dienstleister und Konzessionär des Zweckverbandes Industriepark Schwarze Pumpe (ZV ISP) plant die Erweiterung des Industrieparks in südliche Richtung mit den Teilbereichen Süd 1-3 und Süd 5 im Freistaat Sachsen sowie Süd 4 im Land Brandenburg.
Der zu planende Erweiterungsbereich Süd 2 ist derzeitig überwiegend als "Wald" klassifiziert. Das Plangebiet soll zukünftig als Industriegebiet ausgewiesen werden und umfasst eine Fläche von ca. 90 ha. Für die Erweiterung im sächsischen Teil wurde am 13.12.2022 ein Auf-stellungsbeschluss für einen Bebauungsplan für die Erweiterungsfläche "Süd 2" bei der Gemeinde Spreetal gefasst.
Parallel zur Ausarbeitung des B-Plans soll nun die Erschließungsplanung der Verkehrsanlagen einschl. Beleuchtung, die leitungsgebundene Medienplanung für Trink- und Brauchwasser, Schmutz- und Regenwasser, ggf. auch Elt- und Gasversorgung, Fernwärme, Telefon und Daten-/TK- und Mobilfunktechnik, Medienumverlegungen für das ISP-Erweiterungsgebiet Süd 2 durchgeführt werden.
Zweckverband Industriepark Schwarze Pumpe (ZV ISP) vertreten durch die ASG Spremberg GmbH als Treuhänder An der Heide/ Straße A- Mitte 03130 Spremberg
Es ist beabsichtigt, die Planungsleistungen gemäß den Leistungsbildern § 39, § 43, § 47 und § 55 HOAI in den Leistungsphasen 1 - 9 stufenweise, ganz oder teilweise, sowie bei Bedarf besondere Leistungen, zu beauftragen.
Im Rahmen eines bereits laufenden B-Planverfahrens wurden und werden derzeit für die vor-genannten Planungen die planungsrechtlichen Grundlagen geschaffen sowie eine Gesamt-konzeption für die Nutzung der Erweiterungsfläche Süd 2 mit dem AG abgestimmt. Die hier zu beauftragende Erschließungsplanung ist mit dem Stand der laufenden B-Plan-Bearbei-tung abzugleichen.
Im Vorfeld wurde im Jahr 2021 auch eine Machbarkeitsuntersuchung durchgeführt. Die Er-gebnisse dieser Untersuchung und Grundlagenermittlung werden durch den AG für die Erschließungsplanung bereitgestellt. Dasselbe gilt für den "Industriepark Schwarze Pumpe - Erweiterungsbereich Süd 2" (Aufstellungsbeschluss liegt vor).
Es werden die folgenden Leistungen ausgeschrieben:
1. Freianlagen gem. § 39 HOAI 2021 (in Abhängigkeit von Bauleitplanung)
- Leistungsphase 1-7 (stufenweise Beauftragung)
- optionale Leistung: Leistungsphase 8-9
2. Ingenieurbauwerke gem. § 43 HOAI 2021
- Leistungsphase 1-7 (stufenweise Beauftragung)
- optionale Leistung: Leistungsphase 8-9
- optionale Leistung: örtliche Bauüberwachung als Besondere Leistung
3. Verkehrsanlagen gem. § 47 HOAI 2021
- Leistungsphase 1-7 (stufenweise Beauftragung)
- optionale Leistung: Leistungsphase 8-9
- optionale Leistung: örtliche Bauüberwachung als Besondere Leistung
4. Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI 2021 (für Teilmaßnahmen, z.B. Straßenbeleuchtung, Gleissicherungstechnik /Elektroerschließung/ -installation, Druckerhöhungsstation), Medienumverlegungen
- Leistungsphase 1-7 (stufenweise Beauftragung)
- optionale Leistung: Leistungsphase 8-9
5. Beratungsleistungen
- Geotechnik
- Ingenieurvermessung
6. Zusätzliche Leistungen
- Ermittlung der jährlich zu erwartenden Betriebs- / Unterhaltungskosten
- Technische Zuarbeiten für die Fördermittelabrechnung
- Technische Zuarbeit für die Anlagenbuchhaltung
- Mitwirkung bei den Abstimmungen zur Koordinierung der Erschließungsplanung auch für die Elt- und Gasversorgung, Fernwärme, Telefon und Daten-/ TK- und Mobilfunktechnik
7. Optionale Leistungen
- Erschließungsplanungen für die Elektroversorgung
Für das Leistungsbild Verkehrsanlagen (Straße und Gleisanlagen) sind in den Leistungsphasen 1 und 2 drei grundsätzliche Varianten der Verkehrserschließung mit Kosten- und Nutzenvergleich (Vor- und Nachteile) zu untersuchen. Die in Abstimmung mit dem Auftraggeber favorisierte Variante ist ab der Leistungsphase 3 weiter zu bearbeiten und für die bauliche Umsetzung zu beplanen.
a) Unternehmensreferenzen für vergleichbare Projekte (60%):
Unternehmensreferenzen für vergleichbare Projekte können für die vergangenen fünf Kalenderjahre benannt werden.
Es sind mindestens drei vergleichbare Referenzen im EU-Raum zur Erschließungsplanung für Gewerbe-/Industriegebiete innerhalb der letzten fünf Kalenderjahre mit Baukosten von größer/gleich 2,0 Mio. Euro
b) Projektteam (20%):
- Projektleiter (Unterkriterium: 40%): erforderliche Qualifikation ist ein Berufsabschluss als Dipl.-Ing. (FH, Uni) der Fachrichtungen Bauingenieurwesen, Tiefbau, Straßenbau und artverwandter Ausbildungsrichtungen; Persönliche Referenzen, wobei die persönlichen Referenzen können zeitlich unbefristet benannt werden und sind nicht auf vergleichbare Objekte beschränkt.; Berufsjahre im Bereich Planung von Bauvorhaben
- qualifizierte Mitarbeiter im Team (ohne Projektleiter) (60 %): Anzah der Mitarbeiter im Projektteam; Durchschnittl. Berufsjahre im Bereich Planung von Bauvorhaben mit einem Berufsabschluss als Dipl.-Ing. (FH, Uni) der Fachrichtungen Bauingenieurwesen, Tiefbau, Straßenbau und artverwandter Ausbildungsrichtungen sowie ausgebildete technische Mitarbeiter
c) Umsatz (20%):
Gesamtumsatz für Planungsleistungen im EU-Raum, innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
Bauoberleitung und Objektbetreuung (LP 8 und 9)
Optional sind die Bauoberleitung und Objektbetreuung (LP 8 und 9) für Leistungen nach HOAI §§39, 43, 47 und 55 anzubieten
Optional ist die örtliche Bauüberwachung als Besondere Leistung der LP8 für Leistungen nach HOAI §§ 43 und 47 anzubieten
Optionale Leistungen
- Erschließungsplanungen für die Elektroversorgung
Hinweis: Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der optionalen Leistungen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zugelassen sind alle in Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes ansässigen natürlichen Personen, die gemäß Rechtsvorschriften des Heimatlandes zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieurin der Fachrichtung Bauwesen (Tiefbau, Straßenbau und artverwandter Ausbildungsrichtungen) oder gleichwertig berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderung, er über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise vorgenannter Fachrichtungen verfügt; juristische Personen sofern deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf die zu vergebenden Planungsleistungen ausgerichtet ist und einer der Gesellschafter oder ein bevollmächtigter Vertreter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Der Auftraggeber behält sich vor Auftragserteilung vor, von dem für den Zuschlag in Betracht kommenden Bieter die Vorlage eines Auszuges aus dem Bundeszentralregisters/Gewerbezentralregisters zu verlangen. Sämtliche geforderten Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache vorzulegen. Sofern Originaldokumente in einer anderen Sprache verfasst sind, ist mit dem Dokument eine beglaubigte Übersetzung vorzulegen.
Geforderte Erklärungen und Nachweise dürfen nicht älter als 6 Monate sein.
Fordert der Auftraggeber nicht fristgemäß vorgelegte Unterlagen nach, sind diese innerhalb von 3 Kalendertagen vorzulegen. Nicht fristgemäße Beibringung von nachgeforderten Unterlagen führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
o Angaben zur Eintragung in das Handels- oder Berufsregister mit Angabe der Registriernummer
o Angaben zum Unternehmen hinsichtlich Geschäftstätigkeit, Mitarbeiter gegliedert nach Berufsgruppen, Gesellschafter, ggf. Konzernzugehörigkeit und weitere gesellschaftsrechtliche Verflechtungen, Darlegung des Interesses am Auftrag
Bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist zum Teilnehmerwettbewerb sind mit dem Teilnahmeantrag die nachfolgend bezeichneten Nachweise vorzulegen:
a) Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit Unternehmen
b) Nachweis einer projektbezogenen Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen:
- für Personenschäden [Betrag gelöscht] Euro
- für Sach- und Vermögensschäden je [Betrag gelöscht] Euro
Der Nachweis hat durch Vorlage der Versicherungspolice des Versicherungsunternehmens, beziehungsweise durch Vorlage einer verbindlichen Absichtserklärung des Versicherungsunternehmens, dass bei einer Auftragserteilung eine derartige Versicherung mit dem Bieter abgeschlossen wird. Wird mit dem Teilnahmeantrag zunächst nur eine o.g. Erklärung des Versicherungsunternehmens vorgelegt, so hat die Versicherungspolice spätestens vor Zuschlagserteilung dem AG vorzuliegen. Die Erklärung von Versicherungsvermittlern/Versicherungsmaklern werden nicht akzeptiert und führen zum Ausschluss aus dem Verfahren.
c) Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnete Erklärung beizubringen, aus der sich die Vertretungsbefugnis und die Verpflichtung zur gesamtschuldnerischen Haftung ergeben. Die geforderten Nachweise oder Erklärungen sind jeweils für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
d) Eigenerklärung des Bieters über die pflichtgemäße Zahlung von Steuern und Sozialabgaben sowie die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft.
Beabsichtigt der Bieter als Planer Leistungen von Nachunternehmern ausführen zu lassen, muss er in seinem Teilnehmerantrag Art und Umfang der durch Nachunternehmer auszuführenden Leistungen eindeutig bezeichnen sowie den Namen des Nachunternehmers benennen und alle geforderten Nachweise und Erklärungen dieses Abschnittes auch für den Nachunternehmer, bezogen auf seinen Leistungsteil, einreichen. Zudem ist eine unterzeichnete Erklärung der Nachunternehmers beizufügen, in dem dieser seine Bereitschaft zur Übernahme der angegebenen Leistung erklärt. Sämtliche geforderten Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache vorzulegen. Sofern Originaldokumente in einer anderen Sprache verfasst sind, ist mit dem Dokument eine beglaubigte Übersetzungvorzulegen.
Geforderte Erklärungen und Nachweise dürfen nicht älter als 6 Monate sein. Fordert der Auftraggeber nicht fristgemäß vorgelegte Unterlagen nach, sind diese innerhalb von 3 Kalendertagen vorzulegen. Nicht fristgemäße Beibringung von nachgeforderten Unterlagen führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist zum Teilnehmerwettbewerb sind mit dem Teilnahmeantrag die nachfolgend bezeichneten Nachweise vorzulegen:
a) Erklärung über die Zahl der in den letzten drei Kalenderjahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten,aufgeteilt nach Berufsgruppen: Fachingenieur, sonstige Ingenieure, Techniker, sonstige Mitarbeiter. Bei Bewerbergemeinschaften sind die Angaben für jedes Unternehmen der Bietergemeinschaft anzugeben.
b) Erklärung zum Gesamtumsatz des Bewerbers für Planungsleistungen im EU-Raum, innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
c) Nachweis über das Führen der Berufsbezeichnung Ingenieur(in) der entsprechenden Fachrichtung
d) namentliche Benennung des Projektteams (Organigramm) mit Angabe des Namens und der Qualifikation des Projektleiters und der Projektmitarbeiter einschließlich der jeweiligen Zuständigkeit im Projektteam, Berufsnachweise, Studiennachweise und Bescheinigungen über die Qualifikation und berufliche Fortbildung sowie Berufserfahrung im Bereich der Planung von Verkehrsanlagen. Die Benennung ist verbindlich und ein späterer Austausch von Projektmitarbeitern ist nur bei gleicher Qualifikation und nach Abstimmung mit dem Auftraggeber möglich.
e) Nachweis, dass der Bewerber sowohl über aktuelle fachliche Kenntnisse als auch über Erfahrungen für die in dieser Ausschreibung zu erbringenden Planungsleistungen verfügt, hierzu zählen u.a. Nachweis bei der Mitwirkung in einschlägigen Fachverbänden der Bauwirtschaft. Die beigebrachten Nachweise sind durch den Bewerber zusätzlich in einer Gesamtübersicht (Tabelle) darzustellen.
f) Angabe von Referenzen von öffentlichen oder privaten Auftraggebern, über vergleichbare Projekte für die vergangenen drei Kalenderjahre. Es sind mindestens drei vergleichbare Referenzen im EU-Raum zur Erschließungsplanung für Gewerbe-/Industriegebiete innerhalb der letzten fünf Kalenderjahre mit Baukosten von größer/gleich 2,0 Mio. Euro
- Angabe des Auftraggebers mit Benennung des Ansprechpartners, Telefonnummer und E-Mailadresse
- Angaben zum Auftragswert der Planung
- Leistungszeitraum der Planung
- Angaben zu den Erschließungskosten / Baukosten der Gewerbe-/Industriegebiete
- Ausführungszeitraum der Realisierung
- Angabe ob die Leistung als Haupt- oder Nachunternehmer erbracht wurde
- Beschreibung des erbrachten Aufgabenumfanges
Eine Nachforderung von Referenzen bei Nichtvorlage erfolgt durch den Auftraggeber nicht.
g) Darstellung der technischen Ausstattung des Bewerbers, insbesondere die für die Erbringung der Dienstleistung zur Verfügung stehenden Soft- und Hardware
h) Darstellung der Maßnahmen zum Qualitätsmanagement
Beabsichtig der Bieter als Planer Leistungen von Nachunternehmern ausführen zu lassen, muss er inseinem Teilnehmerantrag Art und Umfang der durch Nachunternehmer auszuführenden Leistungen eindeutig bezeichnen sowie den Namen des Nachunternehmers benennen und alle geforderten Nachweise und Erklärungen auch für den Nachunternehmer, bezogen auf seinen Leistungsteil, einreichen.
Sämtliche geforderten Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache vorzulegen. Sofern Originaldokumente in einer anderen Sprache verfasst sind, ist mit dem Dokument eine beglaubigte Übersetzung vorzulegen. Fordert der Auftraggeber nicht fristgemäß vorgelegte Unterlagen nach, sind diese innerhalb von 3 Kalendertagen vorzulegen. Nicht fristgemäße Beibringung von nachgeforderten Unterlagen führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind im Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt.
- §160 Abs.1 GWB: Ein Vergabenachprüfungsverfahren wird nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet.
- §160 Abs. 3 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YEZ66YV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.vergabe.sachsen.de/182.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Spremberg
Postleitzahl: 03130
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://wachstumskern-spremberg.de/