8/7180/S0659 - Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Verwertung/ Entsorgung überwiegend gefährlicher Abfälle aus Bundeswehr-Liegenschaften Referenznummer der Bekanntmachung: 6002332436-BwDLZ Doberlug-Kirchhain
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Doberlug-Kirchhain
NUTS-Code: DE407 Elbe-Elster
Postleitzahl: 03253
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]6
Fax: [gelöscht]4
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
8/7180/S0659 - Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Verwertung/ Entsorgung überwiegend gefährlicher Abfälle aus Bundeswehr-Liegenschaften
8/7180/S0659 - Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Verwertung/ Entsorgung überwiegend gefährlicher Abfälle aus Bundeswehr-Liegenschaften
des Bundeswehr-Dienstleistungszentrums Doberlug-Kirchhain
Los 1
Hans-Joachim von Zieten Kaserne
Husarenallee 1
14547 Beelitz
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Entsorgung oder Verwertung von überwiegend gefährlichen Abfällen. Die Abholung und Entsorgung von gefährlichen Abfällen erfolgt auf Abruf innerhalb von 5 Arbeitstagen (bei Havariefällen 2 Tage). In Liegenschaften mit Instandsetzungs-/ bzw. Wartungsauftrag erfolgt die Entsorgung von z. B. Altöl, Kühlflüssigkeit, Brems-/ Hydraulikflüssigkeit usw. am Entstehungsort. Die Andienungspflichten übernimmt der Auftragnehmer. Kosten gegenüber öffentlich-rechtlichen Einrichtungen (SBB) sind durch den Auftragnehmer zu begleichen. Preise sind dementsprechend zu kalkulieren. Der Auftragnehmer übernimmt gemäß GGVSEB neben den Beförderpflichen auch die Pflichten des Absender, Verlader, Verpacker, Befüller sowie die Pflichten gemäß § 26 GGVSEB. Der Auftraggeber fungiert nicht mehr als Absender, sondern als Auftraggeber des Absenders, Gemäß §§ 17, 27 GGVSEB. Allgemeine Sicherheitspflichten nach § 4 GGVSEB sind zwingend von allen Beteiligten zu beachten. Entsorgungsnachweise werden durch den Auftragnehmer zur Verfügung gestellt und auf Aktualität geprüft. Transporte nach ADR (Gefahrguttransporte) werden durch den Abfallerzeuger (Fachkraft AbfKrw) auf der Anmeldung vermerkt und sind als Gefahrguttransport durchzuführen. Im anzugebenem Preis (siehe Anlage 1) sind alle anfallenden Kosten, wie Anfahrt, Miete für Behälter, Transportkosten, Verwertungs-/ Entsorgungskosten, Nachweis/ Dokumentation, Deklarationsanalysen, Kosten SBB und sonstige Nebenkosten im Preis enthalten.
Zu II.2.10 - Varianten/ Alternativangebote nur möglich bei Behältergrößen.
Los 2
von-Hardenberg-Kaserne Strausberg
Prötzeler Chaussee 25
15344 Strausberg
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Entsorgung oder Verwertung von überwiegend gefährlichen Abfällen. Die Abholung und Entsorgung von gefährlichen Abfällen erfolgt auf Abruf innerhalb von 5 Arbeitstagen (bei Havariefällen 2 Tage). In Liegenschaften mit Instandsetzungs-/ bzw. Wartungsauftrag erfolgt die Entsorgung von z. B. Altöl, Kühlflüssigkeit, Brems-/ Hydraulikflüssigkeit usw. am Entstehungsort. Die Andienungspflichten übernimmt der Auftragnehmer. Kosten gegenüber öffentlich-rechtlichen Einrichtungen (SBB) sind durch den Auftragnehmer zu begleichen. Preise sind dementsprechend zu kalkulieren. Der Auftragnehmer übernimmt gemäß GGVSEB neben den Beförderpflichen auch die Pflichten des Absender, Verlader, Verpacker, Befüller sowie die Pflichten gemäß § 26 GGVSEB. Der Auftraggeber fungiert nicht mehr als Absender, sondern als Auftraggeber des Absenders, Gemäß §§ 17, 27 GGVSEB. Allgemeine Sicherheitspflichten nach § 4 GGVSEB sind zwingend von allen Beteiligten zu beachten. Entsorgungsnachweise werden durch den Auftragnehmer zur Verfügung gestellt und auf Aktualität geprüft. Transporte nach ADR (Gefahrguttransporte) werden durch den Abfallerzeuger (Fachkraft AbfKrw) auf der Anmeldung vermerkt und sind als Gefahrguttransport durchzuführen. Im anzugebenem Preis (siehe Anlage 1) sind alle anfallenden Kosten, wie Anfahrt, Miete für Behälter, Transportkosten, Verwertungs-/ Entsorgungskosten, Nachweis/ Dokumentation, Deklarationsanalysen, Kosten SBB und sonstige Nebenkosten im Preis enthalten.
Zu II.2.10 - Varianten/ Alternativangebote nur möglich bei Behältergrößen.
Los 3
Barnim-Kaserne Strausberg
Umgehungsstraße 1
15344 Strausberg
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Entsorgung oder Verwertung von überwiegend gefährlichen Abfällen. Die Abholung und Entsorgung von gefährlichen Abfällen erfolgt auf Abruf innerhalb von 5 Arbeitstagen (bei Havariefällen 2 Tage). In Liegenschaften mit Instandsetzungs-/ bzw. Wartungsauftrag erfolgt die Entsorgung von z. B. Altöl, Kühlflüssigkeit, Brems-/ Hydraulikflüssigkeit usw. am Entstehungsort. Die Andienungspflichten übernimmt der Auftragnehmer. Kosten gegenüber öffentlich-rechtlichen Einrichtungen (SBB) sind durch den Auftragnehmer zu begleichen. Preise sind dementsprechend zu kalkulieren. Der Auftragnehmer übernimmt gemäß GGVSEB neben den Beförderpflichen auch die Pflichten des Absender, Verlader, Verpacker, Befüller sowie die Pflichten gemäß § 26 GGVSEB. Der Auftraggeber fungiert nicht mehr als Absender, sondern als Auftraggeber des Absenders, Gemäß §§ 17, 27 GGVSEB. Allgemeine Sicherheitspflichten nach § 4 GGVSEB sind zwingend von allen Beteiligten zu beachten. Entsorgungsnachweise werden durch den Auftragnehmer zur Verfügung gestellt und auf Aktualität geprüft. Transporte nach ADR (Gefahrguttransporte) werden durch den Abfallerzeuger (Fachkraft AbfKrw) auf der Anmeldung vermerkt und sind als Gefahrguttransport durchzuführen. Im anzugebenem Preis (siehe Anlage 1) sind alle anfallenden Kosten, wie Anfahrt, Miete für Behälter, Transportkosten, Verwertungs-/ Entsorgungskosten, Nachweis/ Dokumentation, Deklarationsanalysen, Kosten SBB und sonstige Nebenkosten im Preis enthalten.
Zu II.2.10 - Varianten/ Alternativangebote nur möglich bei Behältergrößen.
Los 4
Sportfördergruppe Frankfurt/Oder
Stendaler Straße 27
15234 Frankfurt/Oder
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Entsorgung oder Verwertung von überwiegend gefährlichen Abfällen. Die Abholung und Entsorgung von gefährlichen Abfällen erfolgt auf Abruf innerhalb von 5 Arbeitstagen (bei Havariefällen 2 Tage). In Liegenschaften mit Instandsetzungs-/ bzw. Wartungsauftrag erfolgt die Entsorgung von z. B. Altöl, Kühlflüssigkeit, Brems-/ Hydraulikflüssigkeit usw. am Entstehungsort. Die Andienungspflichten übernimmt der Auftragnehmer. Kosten gegenüber öffentlich-rechtlichen Einrichtungen (SBB) sind durch den Auftragnehmer zu begleichen. Preise sind dementsprechend zu kalkulieren. Der Auftragnehmer übernimmt gemäß GGVSEB neben den Beförderpflichen auch die Pflichten des Absender, Verlader, Verpacker, Befüller sowie die Pflichten gemäß § 26 GGVSEB. Der Auftraggeber fungiert nicht mehr als Absender, sondern als Auftraggeber des Absenders, Gemäß §§ 17, 27 GGVSEB. Allgemeine Sicherheitspflichten nach § 4 GGVSEB sind zwingend von allen Beteiligten zu beachten. Entsorgungsnachweise werden durch den Auftragnehmer zur Verfügung gestellt und auf Aktualität geprüft. Transporte nach ADR (Gefahrguttransporte) werden durch den Abfallerzeuger (Fachkraft AbfKrw) auf der Anmeldung vermerkt und sind als Gefahrguttransport durchzuführen. Im anzugebenem Preis (siehe Anlage 1) sind alle anfallenden Kosten, wie Anfahrt, Miete für Behälter, Transportkosten, Verwertungs-/ Entsorgungskosten, Nachweis/ Dokumentation, Deklarationsanalysen, Kosten SBB und sonstige Nebenkosten im Preis enthalten.
Zu II.2.10 - Varianten/ Alternativangebote nur möglich bei Behältergrößen.
Los 5
MunVersZentrum Ost
Am Mühlenweg
15848 Beeskow
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Entsorgung oder Verwertung von überwiegend gefährlichen Abfällen. Die Abholung und Entsorgung von gefährlichen Abfällen erfolgt auf Abruf innerhalb von 5 Arbeitstagen (bei Havariefällen 2 Tage). In Liegenschaften mit Instandsetzungs-/ bzw. Wartungsauftrag erfolgt die Entsorgung von z. B. Altöl, Kühlflüssigkeit, Brems-/ Hydraulikflüssigkeit usw. am Entstehungsort. Die Andienungspflichten übernimmt der Auftragnehmer. Kosten gegenüber öffentlich-rechtlichen Einrichtungen (SBB) sind durch den Auftragnehmer zu begleichen. Preise sind dementsprechend zu kalkulieren. Der Auftragnehmer übernimmt gemäß GGVSEB neben den Beförderpflichen auch die Pflichten des Absender, Verlader, Verpacker, Befüller sowie die Pflichten gemäß § 26 GGVSEB. Der Auftraggeber fungiert nicht mehr als Absender, sondern als Auftraggeber des Absenders, Gemäß §§ 17, 27 GGVSEB. Allgemeine Sicherheitspflichten nach § 4 GGVSEB sind zwingend von allen Beteiligten zu beachten. Entsorgungsnachweise werden durch den Auftragnehmer zur Verfügung gestellt und auf Aktualität geprüft. Transporte nach ADR (Gefahrguttransporte) werden durch den Abfallerzeuger (Fachkraft AbfKrw) auf der Anmeldung vermerkt und sind als Gefahrguttransport durchzuführen. Im anzugebenem Preis (siehe Anlage 1) sind alle anfallenden Kosten, wie Anfahrt, Miete für Behälter, Transportkosten, Verwertungs-/ Entsorgungskosten, Nachweis/ Dokumentation, Deklarationsanalysen, Kosten SBB und sonstige Nebenkosten im Preis enthalten.
Zu II.2.10 - Varianten/ Alternativangebote nur möglich bei Behältergrößen.
Los 6
Hochfrequenzfunk- und Sende Stelle
Limsdorf
Springseeweg 17
15859 Storkow/OT Limsdorf
*
Standortübungsplatz Storkow/
Technologiestützpunkt
Bugker Chaussee 6
15859 Storkow
*
Kurmark-Kaserne Storkow
Beeskower Chaussee 15a
15859 Storkow
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Entsorgung oder Verwertung von überwiegend gefährlichen Abfällen. Die Abholung und Entsorgung von gefährlichen Abfällen erfolgt auf Abruf innerhalb von 5 Arbeitstagen (bei Havariefällen 2 Tage). In Liegenschaften mit Instandsetzungs-/ bzw. Wartungsauftrag erfolgt die Entsorgung von z. B. Altöl, Kühlflüssigkeit, Brems-/ Hydraulikflüssigkeit usw. am Entstehungsort. Die Andienungspflichten übernimmt der Auftragnehmer. Kosten gegenüber öffentlich-rechtlichen Einrichtungen (SBB) sind durch den Auftragnehmer zu begleichen. Preise sind dementsprechend zu kalkulieren. Der Auftragnehmer übernimmt gemäß GGVSEB neben den Beförderpflichen auch die Pflichten des Absender, Verlader, Verpacker, Befüller sowie die Pflichten gemäß § 26 GGVSEB. Der Auftraggeber fungiert nicht mehr als Absender, sondern als Auftraggeber des Absenders, Gemäß §§ 17, 27 GGVSEB. Allgemeine Sicherheitspflichten nach § 4 GGVSEB sind zwingend von allen Beteiligten zu beachten. Entsorgungsnachweise werden durch den Auftragnehmer zur Verfügung gestellt und auf Aktualität geprüft. Transporte nach ADR (Gefahrguttransporte) werden durch den Abfallerzeuger (Fachkraft AbfKrw) auf der Anmeldung vermerkt und sind als Gefahrguttransport durchzuführen. Im anzugebenem Preis (siehe Anlage 1) sind alle anfallenden Kosten, wie Anfahrt, Miete für Behälter, Transportkosten, Verwertungs-/ Entsorgungskosten, Nachweis/ Dokumentation, Deklarationsanalysen, Kosten SBB und sonstige Nebenkosten im Preis enthalten.
Zu II.2.10 - Varianten/ Alternativangebote nur möglich bei Behältergrößen.
Los 7
Fliegerhorst Schönewalde/Holzdorf
Fliegerhorstallee 1
04916 Schönewalde/OT Brandis
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Entsorgung oder Verwertung von überwiegend gefährlichen Abfällen. Die Abholung und Entsorgung von gefährlichen Abfällen erfolgt auf Abruf innerhalb von 5 Arbeitstagen (bei Havariefällen 2 Tage). In Liegenschaften mit Instandsetzungs-/ bzw. Wartungsauftrag erfolgt die Entsorgung von z. B. Altöl, Kühlflüssigkeit, Brems-/ Hydraulikflüssigkeit usw. am Entstehungsort. Die Andienungspflichten übernimmt der Auftragnehmer. Kosten gegenüber öffentlich-rechtlichen Einrichtungen (SBB) sind durch den Auftragnehmer zu begleichen. Preise sind dementsprechend zu kalkulieren. Der Auftragnehmer übernimmt gemäß GGVSEB neben den Beförderpflichen auch die Pflichten des Absender, Verlader, Verpacker, Befüller sowie die Pflichten gemäß § 26 GGVSEB. Der Auftraggeber fungiert nicht mehr als Absender, sondern als Auftraggeber des Absenders, Gemäß §§ 17, 27 GGVSEB. Allgemeine Sicherheitspflichten nach § 4 GGVSEB sind zwingend von allen Beteiligten zu beachten. Entsorgungsnachweise werden durch den Auftragnehmer zur Verfügung gestellt und auf Aktualität geprüft. Transporte nach ADR (Gefahrguttransporte) werden durch den Abfallerzeuger (Fachkraft AbfKrw) auf der Anmeldung vermerkt und sind als Gefahrguttransport durchzuführen. Im anzugebenem Preis (siehe Anlage 1) sind alle anfallenden Kosten, wie Anfahrt, Miete für Behälter, Transportkosten, Verwertungs-/ Entsorgungskosten, Nachweis/ Dokumentation, Deklarationsanalysen, Kosten SBB und sonstige Nebenkosten im Preis enthalten.
Zu II.2.10 - Varianten/ Alternativangebote nur möglich bei Behältergrößen.
Los 8
Heeresinstandsetzungslogistik HIL
GmbH
Schönborner Straße 13
03253 Doberlug-Kirchhain
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Entsorgung oder Verwertung von überwiegend gefährlichen Abfällen. Die Abholung und Entsorgung von gefährlichen Abfällen erfolgt auf Abruf innerhalb von 5 Arbeitstagen (bei Havariefällen 2 Tage). In Liegenschaften mit Instandsetzungs-/ bzw. Wartungsauftrag erfolgt die Entsorgung von z. B. Altöl, Kühlflüssigkeit, Brems-/ Hydraulikflüssigkeit usw. am Entstehungsort. Die Andienungspflichten übernimmt der Auftragnehmer. Kosten gegenüber öffentlich-rechtlichen Einrichtungen (SBB) sind durch den Auftragnehmer zu begleichen. Preise sind dementsprechend zu kalkulieren. Der Auftragnehmer übernimmt gemäß GGVSEB neben den Beförderpflichen auch die Pflichten des Absender, Verlader, Verpacker, Befüller sowie die Pflichten gemäß § 26 GGVSEB. Der Auftraggeber fungiert nicht mehr als Absender, sondern als Auftraggeber des Absenders, Gemäß §§ 17, 27 GGVSEB. Allgemeine Sicherheitspflichten nach § 4 GGVSEB sind zwingend von allen Beteiligten zu beachten. Entsorgungsnachweise werden durch den Auftragnehmer zur Verfügung gestellt und auf Aktualität geprüft. Transporte nach ADR (Gefahrguttransporte) werden durch den Abfallerzeuger (Fachkraft AbfKrw) auf der Anmeldung vermerkt und sind als Gefahrguttransport durchzuführen. Im anzugebenem Preis (siehe Anlage 1) sind alle anfallenden Kosten, wie Anfahrt, Miete für Behälter, Transportkosten, Verwertungs-/ Entsorgungskosten, Nachweis/ Dokumentation, Deklarationsanalysen, Kosten SBB und sonstige Nebenkosten im Preis enthalten.
Zu II.2.10 - Varianten/ Alternativangebote nur möglich bei Behältergrößen.
Los 9
BwDLZ Doberlug-Kirchhain
Torgauer Straße
03253 Doberlug-Kirchhain
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Entsorgung oder Verwertung von überwiegend gefährlichen Abfällen. Die Abholung und Entsorgung von gefährlichen Abfällen erfolgt auf Abruf innerhalb von 5 Arbeitstagen (bei Havariefällen 2 Tage). In Liegenschaften mit Instandsetzungs-/ bzw. Wartungsauftrag erfolgt die Entsorgung von z. B. Altöl, Kühlflüssigkeit, Brems-/ Hydraulikflüssigkeit usw. am Entstehungsort. Die Andienungspflichten übernimmt der Auftragnehmer. Kosten gegenüber öffentlich-rechtlichen Einrichtungen (SBB) sind durch den Auftragnehmer zu begleichen. Preise sind dementsprechend zu kalkulieren. Der Auftragnehmer übernimmt gemäß GGVSEB neben den Beförderpflichen auch die Pflichten des Absender, Verlader, Verpacker, Befüller sowie die Pflichten gemäß § 26 GGVSEB. Der Auftraggeber fungiert nicht mehr als Absender, sondern als Auftraggeber des Absenders, Gemäß §§ 17, 27 GGVSEB. Allgemeine Sicherheitspflichten nach § 4 GGVSEB sind zwingend von allen Beteiligten zu beachten. Entsorgungsnachweise werden durch den Auftragnehmer zur Verfügung gestellt und auf Aktualität geprüft. Transporte nach ADR (Gefahrguttransporte) werden durch den Abfallerzeuger (Fachkraft AbfKrw) auf der Anmeldung vermerkt und sind als Gefahrguttransport durchzuführen. Im anzugebenem Preis (siehe Anlage 1) sind alle anfallenden Kosten, wie Anfahrt, Miete für Behälter, Transportkosten, Verwertungs-/ Entsorgungskosten, Nachweis/ Dokumentation, Deklarationsanalysen, Kosten SBB und sonstige Nebenkosten im Preis enthalten.
Zu II.2.10 - Varianten/ Alternativangebote nur möglich bei Behältergrößen.
Los 10
Spreewaldkaserne Krugau
Krugauer Dorfstraße 84
15913 Märkische Heide
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Entsorgung oder Verwertung von überwiegend gefährlichen Abfällen. Die Abholung und Entsorgung von gefährlichen Abfällen erfolgt auf Abruf innerhalb von 5 Arbeitstagen (bei Havariefällen 2 Tage). In Liegenschaften mit Instandsetzungs-/ bzw. Wartungsauftrag erfolgt die Entsorgung von z. B. Altöl, Kühlflüssigkeit, Brems-/ Hydraulikflüssigkeit usw. am Entstehungsort. Die Andienungspflichten übernimmt der Auftragnehmer. Kosten gegenüber öffentlich-rechtlichen Einrichtungen (SBB) sind durch den Auftragnehmer zu begleichen. Preise sind dementsprechend zu kalkulieren. Der Auftragnehmer übernimmt gemäß GGVSEB neben den Beförderpflichen auch die Pflichten des Absender, Verlader, Verpacker, Befüller sowie die Pflichten gemäß § 26 GGVSEB. Der Auftraggeber fungiert nicht mehr als Absender, sondern als Auftraggeber des Absenders, Gemäß §§ 17, 27 GGVSEB. Allgemeine Sicherheitspflichten nach § 4 GGVSEB sind zwingend von allen Beteiligten zu beachten. Entsorgungsnachweise werden durch den Auftragnehmer zur Verfügung gestellt und auf Aktualität geprüft. Transporte nach ADR (Gefahrguttransporte) werden durch den Abfallerzeuger (Fachkraft AbfKrw) auf der Anmeldung vermerkt und sind als Gefahrguttransport durchzuführen. Im anzugebenem Preis (siehe Anlage 1) sind alle anfallenden Kosten, wie Anfahrt, Miete für Behälter, Transportkosten, Verwertungs-/ Entsorgungskosten, Nachweis/ Dokumentation, Deklarationsanalysen, Kosten SBB und sonstige Nebenkosten im Preis enthalten.
Zu II.2.10 - Varianten/ Alternativangebote nur möglich bei Behältergrößen.
Los 11
Radar-Reporting Post Döbern
Hohe Bergstraße
03159 Döbern
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Entsorgung oder Verwertung von überwiegend gefährlichen Abfällen. Die Abholung und Entsorgung von gefährlichen Abfällen erfolgt auf Abruf innerhalb von 5 Arbeitstagen (bei Havariefällen 2 Tage). In Liegenschaften mit Instandsetzungs-/ bzw. Wartungsauftrag erfolgt die Entsorgung von z. B. Altöl, Kühlflüssigkeit, Brems-/ Hydraulikflüssigkeit usw. am Entstehungsort. Die Andienungspflichten übernimmt der Auftragnehmer. Kosten gegenüber öffentlich-rechtlichen Einrichtungen (SBB) sind durch den Auftragnehmer zu begleichen. Preise sind dementsprechend zu kalkulieren. Der Auftragnehmer übernimmt gemäß GGVSEB neben den Beförderpflichen auch die Pflichten des Absender, Verlader, Verpacker, Befüller sowie die Pflichten gemäß § 26 GGVSEB. Der Auftraggeber fungiert nicht mehr als Absender, sondern als Auftraggeber des Absenders, Gemäß §§ 17, 27 GGVSEB. Allgemeine Sicherheitspflichten nach § 4 GGVSEB sind zwingend von allen Beteiligten zu beachten. Entsorgungsnachweise werden durch den Auftragnehmer zur Verfügung gestellt und auf Aktualität geprüft. Transporte nach ADR (Gefahrguttransporte) werden durch den Abfallerzeuger (Fachkraft AbfKrw) auf der Anmeldung vermerkt und sind als Gefahrguttransport durchzuführen. Im anzugebenem Preis (siehe Anlage 1) sind alle anfallenden Kosten, wie Anfahrt, Miete für Behälter, Transportkosten, Verwertungs-/ Entsorgungskosten, Nachweis/ Dokumentation, Deklarationsanalysen, Kosten SBB und sonstige Nebenkosten im Preis enthalten.
Zu II.2.10 - Varianten/ Alternativangebote nur möglich bei Behältergrößen.
Los 12
Kalibrierzentrum Cottbus
Sielower Landstraße 66
03044 Cottbus
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Entsorgung oder Verwertung von überwiegend gefährlichen Abfällen. Die Abholung und Entsorgung von gefährlichen Abfällen erfolgt auf Abruf innerhalb von 5 Arbeitstagen (bei Havariefällen 2 Tage). In Liegenschaften mit Instandsetzungs-/ bzw. Wartungsauftrag erfolgt die Entsorgung von z. B. Altöl, Kühlflüssigkeit, Brems-/ Hydraulikflüssigkeit usw. am Entstehungsort. Die Andienungspflichten übernimmt der Auftragnehmer. Kosten gegenüber öffentlich-rechtlichen Einrichtungen (SBB) sind durch den Auftragnehmer zu begleichen. Preise sind dementsprechend zu kalkulieren. Der Auftragnehmer übernimmt gemäß GGVSEB neben den Beförderpflichen auch die Pflichten des Absender, Verlader, Verpacker, Befüller sowie die Pflichten gemäß § 26 GGVSEB. Der Auftraggeber fungiert nicht mehr als Absender, sondern als Auftraggeber des Absenders, Gemäß §§ 17, 27 GGVSEB. Allgemeine Sicherheitspflichten nach § 4 GGVSEB sind zwingend von allen Beteiligten zu beachten. Entsorgungsnachweise werden durch den Auftragnehmer zur Verfügung gestellt und auf Aktualität geprüft. Transporte nach ADR (Gefahrguttransporte) werden durch den Abfallerzeuger (Fachkraft AbfKrw) auf der Anmeldung vermerkt und sind als Gefahrguttransport durchzuführen. Im anzugebenem Preis (siehe Anlage 1) sind alle anfallenden Kosten, wie Anfahrt, Miete für Behälter, Transportkosten, Verwertungs-/ Entsorgungskosten, Nachweis/ Dokumentation, Deklarationsanalysen, Kosten SBB und sonstige Nebenkosten im Preis enthalten.
Zu II.2.10 - Varianten/ Alternativangebote nur möglich bei Behältergrößen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigsfelde
NUTS-Code: DE403 Frankfurt (Oder), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14974
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigsfelde
NUTS-Code: DE403 Frankfurt (Oder), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14974
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigsfelde
NUTS-Code: DE403 Frankfurt (Oder), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14974
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 4
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigsfelde
NUTS-Code: DE403 Frankfurt (Oder), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14974
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigsfelde
NUTS-Code: DE403 Frankfurt (Oder), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14974
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 6
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cottbus
NUTS-Code: DE402 Cottbus, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 03042
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigsfelde
NUTS-Code: DE403 Frankfurt (Oder), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14974
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cottbus
NUTS-Code: DE402 Cottbus, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 03042
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigsfelde
NUTS-Code: DE403 Frankfurt (Oder), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14974
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 10
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cottbus
NUTS-Code: DE402 Cottbus, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 03042
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 11
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cottbus
NUTS-Code: DE402 Cottbus, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 03042
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 12
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cottbus
NUTS-Code: DE402 Cottbus, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 03042
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]