Rechtsanwaltsdienstleistungen im öffentlichen Recht
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Senftenberg
NUTS-Code: DE40B Oberspreewald-Lausitz
Postleitzahl: 01968
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lmbv.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.lmbv-einkauf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rechtsanwaltsdienstleistungen im öffentlichen Recht
Es werden im Rahmen dieser Ausschreibung zwei Rahmenverträge geschlossen, die jeweils die Erbringung anwaltlicher Rechtsdienstleistungen im öffentlichen Recht (insbesondere im Berg-, Wasser- sowie Polizei- und Ordnungsrecht) zum Gegenstand haben, welche nicht § 116 Abs. 1 GWB unterliegen, also hauptsächlich die außergerichtliche Beratung/Vertretung sowei die Erstellung von Rechtsgutachten. Sofern ein bestehendes Mandat in ein gerichtliches Verfahren übergeht, gelten auch diesbezüglich die Konditionen der bestehenden Rahmenvereinbarung.
Sofern damit im Zusammenhang stehend, können auch andere Rechtsgebiete von der Beauftragung betroffen sein.
Die auf Grundlage der Rahmenvereinbarung zu erteilenden Einzelabrufe werden nach den Kriterien Auftragsstreuung, Kapazität und fachliche Kompetenz vergeben.
Es werden im Rahmen dieser Ausschreibung zwei Rahmenverträge geschlossen, die jeweils die Erbringung anwaltlicher Rechtsdienstleistungen im öffentlichen Recht (insbesondere im Berg-, Wasser- sowie Polizei- und Ordnungsrecht) zum Gegenstand haben, welche nicht § 116 Abs. 1 GWB unterliegen, also hauptsächlich die außergerichtliche Beratung/Vertretung sowei die Erstellung von Rechtsgutachten. Sofern ein bestehendes Mandat in ein gerichtliches Verfahren übergeht, gelten auch diesbezüglich die Konditionen der bestehenden Rahmenvereinbarung.
Sofern damit im Zusammenhang stehend, können auch andere Rechtsgebiete von der Beauftragung betroffen sein.
Es ist vorgesehen, dass die Leistung durch zwei Auftragnehmer erbracht wird, dass zwei Rahmenverträge dazu geschlossen werden.
Die Rahmenvereinbarungen werden zunächst für die Dauer von einem Jahr geschlossen. Diese können um jeweils ein Jahr verlängert werden. Die maximale Laufzeit beträgt 4 Jahre.
Die genauen Voraussetzungen für die optionale Verlängerung sind in der Rahmenvereinbarung geregelt.
Die auf Grundlage der Rahmenvereinbarung zu erteilenden Einzelabrufe werden nach den Kriterien Auftragsstreuung, Kapazität und fachliche Kompetenz vergeben.
Gesamtstundenanzahl pro Jahr: 750 h
Da sich der Aufwand für die zu erbringenden Leistungen nicht quantifizierbar beschreiben lässt, handelt es sich bei der Angabe der Gesamtstundenanzahl pro Jahr lediglich um eine Schätzung, basierend auf Erfahrungswerten der vergangenen Jahre. Die Angabe des Jahresumsatzes dient lediglich der Wertbarkeit der Angebote. Es besteht kein Anspruch auf die Beauftragung der o.g. Stundenanzahl. Während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird also weder eine Mindest-, noch eine Höchstabnahmemenge geschuldet.
Ein Anspruch auf Beauftragung durch die jeweils nichtberücksichtigte Kanzlei besteht nicht.
Es ist möglich, in dem einzureichenden Preisblatt (Bestandteil des Angebots) bis zu drei Stundensätze anzubieten (Partner, Associate und nichtanwaltliche juristische Mitarbeiter), die im Falle der Zuschlagserteilung Vertragsbestandteil werden. In die Stundensätze sind die anfallenden pauschalen Nebenkosten (Bürokosten, Telefonkosten usw.) einzukalkulieren. Gewertet wird aus Gründen der Vergleichbarkeit lediglich der teuerste Stundensatz.
Verlängerung um jeweils 1 Jahr, maximale Laufzeit: 4 Jahre
Voraussetzungen:
- gesichertes Budget
- zufriedenstellende Leistungen
Vergabenummer:L23RB00001
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rechtsanwaltsdienstleistungen im öffentlichen Recht
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angebotsabgabe ist nur "elektronisch in Textform" möglich.
Nicht formgerechte Angebote müssen aus formalen Gründen von der Wertung ausgeschlossen werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
§ 160 Abs. 3 GWB schreibt vor: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Senftenberg
Postleitzahl: 01968
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]