Messtechnische Überwachung B97 und K9207
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Senftenberg
NUTS-Code: DE40B Oberspreewald-Lausitz
Postleitzahl: 01968
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lmbv.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.lmbv-einkauf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Messtechnische Überwachung B97 und K9207
Messtechnische Überwachung der B97, S130 im Bereich Spreetal und K9207 im Bereich Knappensee
B97 zwischen den Orten Hoyerswerda und Spreetal sowie der von der Bundesstraße abgehende Abzweig nach Burgneudorf (S130) als auch die K9207, zwischen den Ortslagen Koblenz und Knappenrode.
Weiterführung der Messtechnischen Überwachung der B97 zwischen den Orten Hoyerswerda und Spreetal sowie der von der Bundesstraße abgehende Abzweig S130 nach Burgneudorf, als auch die K9207 am Knappensee zwischen den Ortslagen Koblenz und Knappenrode. Technische Betreuung der Porenwasserdruckmessungen und Grundwassermessstellen. Das Monitoring dient der Überwachung der hydraulische Situation bis zur endgültigen Sicherung der Verbindungsstraßen.
Technische Unterstützung bei der Durchführung von Tests und Versuchen zum Nachweis der Wirksamkeit temporärer Sicherungsmaßnahmen mittels Vertikaldrains.
Die Leistungen für den Zeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2026 und vom 01.01.2027 bis 31.12.2027 werden jeweils als Option vereinbart.
die eventuelle Beauftragung der jeweiligen Option erfolgt unter nachfolgenden Bedingungen:
- gesicherte Budgetlage zur Durchführung der Maßnahme
Die eventuelle Beauftragung der jeweiligen Option erfolgt dabei jährlich bis spätestens 31.10. des vorhergehenden Vertragsjahres.
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Weiterführung der optionalen Leistungen, selbst wenn die vorgenannten Bedingungen eintreten.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Die PWD-Überwachung der Verbindungsstraße K9207 Koblenz-Knappensee und deren Erweiterung in Folge der Rutschung am Knappensee wird durch die ARGE Werminghoff (BIUG-GUB) als Gutachter und durch die Messtechnikfirma FCB für die technische Ausrüstung betreut. Die Überwachung ist an ein Alarmsystem gekoppelt (Steuerung der Wechselverkehrszeichen und Alarmierung der Feuerwehren, LMBV, Straßenmeisterei).
Gleiches gilt für die Bundesstraße 97 und die Staatsstraße S 130 am Spreetaler See. Hier erfolgt die gutachterliche Betreuung des Überwachungs- und Alarmierungssystems durch die BIUG und durch die Messtechnikfirma FCB als Nachunternehmer. Die beteiligten Firmen sind mit ihren Ansprechpartnern (Telefonnummern und E-Mail-Adressen) über die Alarmpläne (bei Überschreitung des Vorwarnwertes bzw. des Alarmwertes)in das System der Überwachung beider Straßenabschnitte integriert.
Mit dem Austausch von SIM-Karten der Messgeber und -logger und die Neueinbindung in die Überwachungssoftware und die Alarmketten entstehen Unterbrechungen und Testphasen mit einer temporären Sicherheitslücke. Die erforderliche Zeitspanne für eine solche Sicherheitslücke ist unbekannt. Aufgrund der geotechnischen Gefährdungen, laufenden Sanierungsarbeiten am Rutschungskessel am Knappensee und die durchgängige Benutzung der Straßen ist die lückenlose Verfügbarkeit der technischen Überwachung und Alarmierung sicherzustellen.
Aus o. g. Gründen ist eine Vergabe an die Fa. FCB GmbH als AN für den anschließenden Vertrag zur Messtechnischen Überwachung der B97 und K9207 gemäß VgV § 14 Abs. 4 Nr. 2b notwendig.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Messtechnische Überwachung B97 und K9207
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Espenhain
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 04579
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Abschluss des Vertrages erfolgt frühestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 Abs. 3 GWB schreibt vor:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Senftenberg
Postleitzahl: 01968
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]