Erarbeitung eines gemeinsamen Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan Referenznummer der Bekanntmachung: 01/BA/1-2022
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient nur der Vorinformation
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Peitz
NUTS-Code: DE40G Spree-Neiße
Postleitzahl: 03185
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.peitz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erarbeitung eines gemeinsamen Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan
Für das Amt Peitz, die Stadt Peitz und 7 amtsangehörige Gemeinden, ist ein Gemeinsamer Flächennutzungsplan (inkl. Umweltbericht) mit integriertem Landschaftsplan zu erarbeiten. Das Plangebiet umfasst eine Gesamtfläche von rd. 28.270 ha und aktuell rd. 11.500 Einwohnern.
Der Stadt Peitz liegt ein FNP-Entwurf aus dem Jahr 1998 vor. Für die Gemeinde Teichland liegt ein rechtswirksamer FNP aus dem Jahr 2012 vor. Die Gemeinde Jänschwalde besitzt für ihre Ortsteile Drewitz, Grießen und Jänschwalde rechtswirksame FNP aus dem Jahr 2003.
Mit den Diskussionen und Handlungsbedarfen zum strukturellen und demographischen Wandel, zu Klimaschutz, Globalisierung, Digitalisierung und weiteren Zukunftsthemen, die die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung in der Region beeinflussen, werden sich wesentliche Rahmenbedingungen der Entwicklung in allen Gemeinden verändern.
Die sich mit dem anstehenden Strukturwandel ergebenden notwendigen Erfordernisse sind angemessen zu steuern. Der gemeinsame FNP soll einen gerechten Ausgleich der vielfältigen Themen ermöglichen und die Entwicklung benachbarter Gemeinden über kommunale Grenzen hinweg koordinieren.
Amtsgebiet Peitz 03185 Peitz Zu dem Amtsgebiet des Amtes Peitz gehört die Stadt Peitz und 7 amtsangehörige Gemeinden.
Gegenstand des Verfahrens sind Planungsleistungen zur Aufstellung eines flächendeckenden Gemeinsamen Flächennutzungsplans. Hierfür werden folgende Leistungen ausgeschrieben:
- Planungsleistungen gemäß § 18 HOAI "Leistungsbild Flächennutzungsplan", einschließlich aller Grundleistungen gem. Anlage 2 (zu § 18 Absatz 2 HOAI),
- Planungsleistungen gemäß § 23 HOAI "Leistungsbild Landschaftsplan" einschließlich aller Grundleistungen gem. Anlage 4 (zu § 23 Absatz 2 HOAI),
- diverse Besondere Leistungen gemäß der Anlage 9 zur HOAI.
Die Pläne sind bis spätestens zum 25.11.2026 öffentlich bekannt zu machen und zur Rechtsfähigkeit zu bringen.
Die digitale Erarbeitung des Gemeinsamen Flächennutzungsplans hat unter Verwendung des IT-Austauschstandards XPIanung (XPIanGML) zu erfolgen.
Es muss dabei die Webfähigkeit (z. B. WMS/WMTS) bei der Planaufstellung mit dem Ziel der Durchführung digitaler Beteiligungsverfahren (z. B. Planungsportal BB) gewährleistet sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für dieses Vorhaben liegt ein Zuwendungsbescheid auf der Grundlage des Landesprogramms zur Förderung der kommunalen Bauleitplanung, planerischer Maßnahmen der Landesentwicklung und von Planungsprozessen (PFR 2020) vor.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YB6666H