Planung Ausbau des Straßenzugs Handelsstraße, Bäckerstraße und Steinstraße zur Anbindung von Gewerbebetrieben an das überregionale Straßennetz in Schwedt/Oder Referenznummer der Bekanntmachung: P 02-2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwedt/Oder
NUTS-Code: DE40I Uckermark
Postleitzahl: 16303
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.schwedt.eu
Abschnitt II: Gegenstand
Planung Ausbau des Straßenzugs Handelsstraße, Bäckerstraße und Steinstraße zur Anbindung von Gewerbebetrieben an das überregionale Straßennetz in Schwedt/Oder
Die Stadt Schwedt/Oder plant den Ausbau des Straßenzugs Handels-, Bäcker- und Steinstraße im Gewerbegebiet "Handelssstraße". Diese Straßen sind als Sammelstraßen gewidmet und leiten den Verkehr zur Bundesstraße 166. Sie sind ebenfalls Bestandteil des städtischen Busliniennetzes. Die zum größten Teil mit einer Betondecke versehenen Fahrbahnen weisen erhebliche Schäden in Form von Unebenheiten, Brüchen bis hin zu Schlaglöchern, Flickstellen, Rissen und Verformungen auf. Auch die Geh-/Radwege sind verschlissen und müssen erneuert werden. Die Regenwasserentwässerungsanlagen befinden sich zum größten Teil auf privaten Grundstücken und müssen in den Fahrbahnbereich verlagert werden. Die Bearbeitungsgrenzen sind in Anlage 2 dargestellt. Die Gesamtlänge des Straßenzugs beträgt ca. 2,1 km, die Fahrbahnen sind i.d.R. 6 m breit. Die Anordnung und Breiten von Geh-und Radwegen variieren innerhalb des Straßenzugs.
Auf Grund der beengten Verhältnisse auf den städtischen Grundstücken ist eine Bepflanzung nicht möglich. Sie ist teilweise in Randlage auf den privaten Grundstücken vorhanden und zu erhalten.
Standortangaben:
Kreis: Uckermark
Gemeinde: Schwedt/Oder
Gemarkung: Schwedt/Oder
Eigentumsverhältnisse: kommunales Eigentum
Der Straßenzug Handels-, Bäcker- und Steinstraße mit einem Teilabschnitt des Dammwegs und dem Kaufweg stellt die Hauptachse des Gewerbegebiets dar, ist Zubringer zur Werner-Seelenbinder-Straße als Teil der Bundessstraße 166 und darüber hinaus neben dem Schwerverkehr mit Busverkehr belegt. Die Fahrbahnen sowie die Geh- und Radwege sind in grundhaftem Ausbau herzustellen.
Die Fahrbahnbreiten müssen erhalten bleiben. Die Breiten und Anordnung der Nebenanlagen sind zu prüfen und sichere Querungsmöglichkeiten zu planen. Ziel ist es u.a., auf mindestens einer Fahrbahnseite einen durchgängigen Radweg anbieten zu können. Die Fahrbahnen sollen einen Asphaltaufbau erhalten. Vorzugsweise soll dies auch für die Radwege geprüft werden. Die Gehwege und kombinierten Rad-/Gehwege sollen weiterhin in Betonsteinpflaster hergestellt werden. Die Ausbildung der Knotenpunkte soll entsprechend den maßgeblichen Bemessungsfahrzeugen sowie der Berücksichtigung einer optimalen Querung für Radfahrer und Fußgänger geprüft werden. Die Verkehrssicherheit am y-artig gestalteten Knotenpunkt der Handelsstraße mit den Zufahrten zum Oder-Center und dem ZOB ist zu verbessern. Hier wäre eine Kreisverkehrslösung denkbar. Die Lage der vorhandenen Bushaltestellen ist unter Beachtung der aktuellen Anforderungen zu prüfen, die Warteflächen anzupassen und in Abstimmung mit der Uckermärkischen Verkehrsgesellschaft die Ausstattung abzustimmen.
Regenentwässerung:
Es ist eine geschlossene, sich größtenteils auf privaten Flächen befindliche Entwässerung vorhanden (s. Anlage 3), welche den gesetzlichen Anforderungen entsprechend und vom Umfang her neu zu planen ist. Die parallel zur Fahrbahn verlaufenden Haltungen sind in die Fahrbahn zu verlagern. Die im 4-spurigen Abschnitt der Handelsstraße parallel verlaufenden Haltungen sollen in den Bereich der Mittelinsel mit Anschluss an versickerungsfähige Rigolen verlagert werden. Grundsätzlich sind die Dimensionen, die Materialien sowie Möglichkeiten der Versickerung zu prüfen.
Straßenbeleuchtung:
Die Straßenbeleuchtung ist bereits erneuert. Hier ist lediglich eine Sicherung der Anlagen erforderlich.
Das Honorar für die Planung ist für die Leistungsphasen (LPH) 1 - 9 zu ermitteln. Grundlage ist die zurzeit gültige HOAI. Der § 11 Abs. 2 der HOAI findet in allen Planungsphasen Anwendung. Die Beauftragung der Leistungsphasen erfolgt stufenweise.
Als erstes ist die Beauftragung der LPH 1 bis 3 gemäß dem nachfolgenden Termin vorgesehen.
Die Beauftragung der LPH 4 bis 6 erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Ein Rechtsanspruch darauf besteht aber nicht.
Eine Beauftragung der LPH 7-9 behält sich der AG vor.
Geplante Termine für die Vorlage der Planungsunterlagen:
LPH 3: 15.08.2023
LPH 4: 28.02.2024
LPH 5-6: 29.06.202
Stadt Schwedt/Oder Dr.-Th.-Neubauer-Straße 5 16303 Schwedt/Oder
keine
Darstellung des Unternehmens Gewichtung 30%
Darstellung des Unternehmens mit folgenden Schwerpunkten:
Firmenstruktur, Leistungsspektrum, wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Das Unternehmen wurde umfassend vorgestellt, es konnte sich ein umfangreiches Bild
vom Leistungsumfang des Unternehmens gemacht werden, es kann auf Grund der
Darstellung davon ausgegangen werden, dass das Unternehmen den Auftrag
ordnungsgemäß erfüllen könnte. 5 Punkte
Das Unternehmen wurde nicht umfassend vorgestellt, es kann trotzdem davon
ausgegangen werden, dass das Unternehmen den Auftrag ordnungsgemäß
ausführen könnte. 3 Punkte
Das Unternehmen wurde mangelhaft vorgestellt, es bestehen Zweifel,
dass das Unternehmen den Auftrag ordnungsgemäß erfüllen kann. 1 Punkt
Eine Unternehmensdarstellung erfolgte nicht. 0 Punkte
Geeignete vergleichbare Referenzen Gewichtung 50 %
Erfahrung bei der Planung von Tiefbauprojekten (Straßenbau, Regenentwässerung)
der letzten 10 Jahre, bei denen der Planungsaufwand und - umfang zu dieser
Leistung vergleichbar ist
Es werden hierfür Referenzobjekte zugelassen, deren Planungs- oder Beratungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungs- oder Beratungsleistung vergleichbar sind.
Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird der Auftraggeber auch einschlägige abgeschlossene Planungsleistungen aus den vergangenen 10 Jahre berücksichtigen, welche einen Rückschluss auf die Erfahrungen des Bewerbers bei der Planung von Tiefbauprojekten gestattet.
Für die Vergleichbarkeit der Referenzobjekte ist es in der Regel unerheblich, ob der Bewerber bereits Objekte derselben Nutzungsart geplant oder realisiert hat; die Referenzleistung soll der ausgeschriebenen Leistung nahe kommen und dieser entsprechend ähneln.
Die Referenzen sind auf maximal 2 A4-Seiten zu beschreiben.
mehr als 5 Referenzen für vergleichbare Objekte mit den Leistungsphasen 2 - 8 5 Punkte
5 Referenzen für vergleichbare Objekte mit den Leistungsphasen 2 - 8 4 Punkte
4 Referenzen für vergleichbare Objekte mit den Leistungsphasen 2 - 8 3 Punkte
3 Referenzen für vergleichbare Objekte mit den Leistungsphasen 2 - 8 2 Punkte
2 Referenzen für vergleichbare Objekte mit den Leistungsphasen 2 - 8 1 Punkt
weniger als 2 Referenzen mit den Leistungsphasen 2 - 8 0 Punkte
Studien- und Ausbildungsnachweise der Führungskräfte des Unternehmens (berücksichtigt werden auch die Nachweise der Nachunternehmer) Gewichtung 20 %
5 oder mehr Tiefbauplaner oder gleichwertig 5 Punkte
4 Tiefbauplaner oder gleichwertig 4 Punkte
3 Tiefbauplaner oder gleichwertig 3 Punkte
2 Tiefbauplaner oder gleichwertig 2 Punkte
1 Tiefbauplaner oder gleichwertig 1 Punkt
Im Ergebnis der Auswertung des Teilnahmewettbewerbes werden mindestens 3, maximal 5 Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Ein Anspruch auf Beteiligung besteht nicht.
Ergibt das Ergebnis eine höhere Zahl von Teilnehmern aufgrund von Punktegleichstand, entscheidet das Los darüber, welcher von den punktgleichen Teilnehmern zur Angebotsabgabe aufgefordert wird.
Die angegebene vorraussichtliche Laufzeit des Vertrages bis zum Jahr 2026 ist abhängig von der Gewährung von Fördermitteln.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung
- Nachweis der Berufsqualifikation des Berufs des Tiefbauplaners oder gleichwertig, zugelassen wird auch, wer nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden - Ausschlusskriterium -
- siehe Matrix Eignungskriterien -
- Darstellung des Unternehmens mit folgenden Schwerpunkten:
Firmenstruktur, Leistungsspektrum, wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Gewichtung: 30 %
Eignungskriterium (siehe Bewertungsmatrix: Eignungskriterien)
- Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in folgender Höhe:
3.000.000. EURO für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EURO für Sachschäden (Absichtserklärung ausreichend)
- Ausschlusskriterium -
- siehe Matrix Eignungskriterien -
Geeignete vergleichbare Referenzen Gewichtung 50 %
- Erfahrung bei der Planung von Tiefbauprojekten (Straßenbau, Regenentwässerung)
der letzten 10 Jahre, bei denen der Planungsaufwand und - umfang zu dieser Leistung vergleichbar ist
Es werden hierfür Referenzobjekte zugelassen, deren Planungs- oder Beratungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungs- oder Beratungsleistung vergleichbar sind.
Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird der Auftraggeber auch einschlägige abgeschlossene Planungsleistungen aus den vergangenen 10 Jahre berücksichtigen, welche einen Rückschluss auf die Erfahrungen des Bewerbers bei der Planung von Tiefbauprojekten gestattet.
Für die Vergleichbarkeit der Referenzobjekte ist es in der Regel unerheblich, ob der Bewerber bereits Objekte derselben Nutzungsart geplant oder realisiert hat; die Referenzleistung soll der ausgeschriebenen Leistung nahe kommen und dieser entsprechend ähneln.
Die Referenzen sind auf maximal 2 A4-Seiten zu beschreiben.
Studien- und Ausbildungsnachweise der Führungskräfte des Unternehmens (berücksichtigt werden auch die Nachweise der Nachunternehmer) Gewichtung 20 %
(berücksichtigt werden auch die Nachweise der Nachunternehmer)
Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt - (Liste der Unteraufträge)
- siehe Matrix Eignungskriterien -
Wesentliche Zahlungsbedingungen:
Die Rechnung und Rechnungsunterlagen sind bei der Stadt Schwedt/Oder, Fachbereich 4,
Dr.-Theodor-Neubauer-Straße 5, 16303 Schwedt/Oder einzureichen.
Die Zahlungsleistung erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungseingang beim Auftraggeber.
Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit eine X-Rechnung einzureichen. Dazu nutzen Sie bitte die OZG-konforme Rechnungseingangsplattform (OZG-RE) unter Nutzung der Leitweg-ID der Stadt Schwedt/Oder.
Leitweg-ID der Stadt Schwedt 12-12992262176167-39
Darüber hinaus können Sie die Rechnung an die E-Mail-Adresse des E-Rechnungsfachs [gelöscht] versenden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Im Ergebnis der Auswertung des Teilnahmewettbewerbes werden mindestens 3, maximal 5 Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Ein Anspruch auf Beteiligung besteht nicht.
Ergibt das Ergebnis eine höhere Zahl von Teilnehmern aufgrund von Punktegleichstand, entscheidet das Los darüber, welcher von den punktgleichen Teilnehmern zur Angebotsabgabe aufgefordert wird.
Das Brandenburgische Vergabegesetz in seiner zur Zeit gültigen Fassung wird Vertragsbestandteil.
Bewerber mit ausländischem Firmensitz haben gleichwertige Bescheinigungen Ihres Herkunftslandes (einschließlich einer deutschen Übersetzung) einzureichen.
Rechtsform von Bietergemeinschaften: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Auskünfte erteilt:
FB 3.4, Abt. Baucontrolling und Vergabestelle
Anfragen sind schriftlich per email bei der Vergabestelle einzureichen.
email: [gelöscht].
Zuständige Bearbeiterin der Vergabestelle: Frau Wegner-Zimmermann,
Telefon +49 3332 446-349 Fax: +49 3332 446243
Bekanntmachungs-ID: CXP9YD86R14
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwae.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachpr%C3%BCfungsverfahren/bb1.c.478846.de
Gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwedt/Oder
Postleitzahl: 16303
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.schwedt.eu