Neubau Wertstoffhof und Abfallumladestation GVZ Freienbrink, Los 2 "Umschlaghalle inkl. überdachte Stellplätze" Referenznummer der Bekanntmachung: 9800109122
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fürstenwalde
NUTS-Code: DE40C Oder-Spree
Postleitzahl: 15517
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kwu-entsorgung.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Wertstoffhof und Abfallumladestation GVZ Freienbrink, Los 2 "Umschlaghalle inkl. überdachte Stellplätze"
Innerhalb der Gesamtmaßnahme "Neubau Wertstoffhof und Abfallumladestation GVZ Freienbrink"
Ausführungen des Los 2 "Umschlaghalle inkl. überdachte Stellplätze" mit folgenden Hauptleistungen:
- Errichtung einer Umschlaghalle in Stahlbauweise L x B x H [m] 25,0 x 30,0 x ca. 12,6 inkl. Schleppdach für die
Unterstellung von Lkw von L x B x H [m] 25,0 x 10,0 x 5,0
- Gründung und Winkelstützwände in Stahlbetonbauweise
Güterverkehrszentrum Freienbrink Heidestraße 15537 Grünheide
Innerhalb der Gesamtmaßnahme "Neubau Wertstoffhof und Abfallumladestation GVZ Freienbrink"
Ausführungen des Los 2 "Umschlaghalle inkl. überdachte Stellplätze" mit folgenden Hauptleistungen:
- Errichtung einer Umschlaghalle in Stahlbauweise L x B x H [m] 25,0 x 30,0 x ca. 12,6 inkl. Schleppdach für die
Unterstellung von Lkw von L x B x H [m] 25,0 x 10,0 x 5,0
- Gründung und Winkelstützwände in Stahlbetonbauweise
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden (mind. Deckungssumme) je Schadensfall
Personenschäden 3.000.000,-EUR
Sach- und Vermögensschäden 1.500.000,-EUR
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter dürfen nicht anwesend sein. Alle Bieter erhalten unverzüglich nach Öffnung die in § 14 EU Abs. 3 Nr. 1 Buchstaben a bis d VOB/A-EU genannten Informationen elektronisch zur Verfügung gestellt. Den Bietern und Ihren Bevollmächtigten wird gemäß § 14 EU Abs. 6 VOB/A-EU auf Antrag Einsicht in die Niederschrift und evtl. Nachträge gewährt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YEJ6R8P
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I S. 1214), Anwendung.
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist hiernach ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.